Die Heilfürsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Niebler in Bayreuth
Als Beamte der Polizei befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. So muss Ihr Dienstherr Sie beispielsweise mit einer umfangreichen Gesundheitsfürsorge unterstützen. Hierbei steht ihm unter anderem die freie Heilfürsorge zur Wahl. Im Folgenden möchten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth die freie Heilfürsorge als eine Möglichkeit der Fürsorge vorstellen.
Heilfürsorge: Rechte und Pflichten
Das Beamtenverhältnis kann man mit einem klassischen Arbeitsverhältnis nicht vergleichen. Die Verbindung zwischen Beamten der Polizei und deren Dienstherr ist weit enger als es zwischen Angestellten und Arbeitgebern der Fall ist. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, in dem sich Beamte der Polizei befinden, basiert auf gegenseitigen Rechten und Pflichten. So ist der Beamte der Polizei zu Dienst und Treue verpflichtet. Im Gegenzug muss der Dienstherr seinerseits Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört nicht nur die finanzielle Vorsorge, sondern auch die Gesundheitsfürsorge. Seiner Pflicht zur finanziellen Fürsorge kommt der Dienstherr durch Zahlung eines monatlichen Gehalts bzw. Ruhegehalts nach. Die Pflicht zur Gesundheitsfürsorge kann der Dienstherr wiederum auf unterschiedliche Art und Weise nachkommen. Hier stehen ihm die Instrumente der Beihilfe sowie der freien Heilfürsorge zur Verfügung.
Unterschiede zur Beihilfe
Beihilfe und freie Heilfürsorge weisen bedeutsame Unterschiede auf. Bei der Beihilfe übernimmt der Dienstherr zu einem bestimmten Teil die anfallenden Gesundheitskosten des Beamten der Polizei. Der Mindestanspruch auf Beihilfe liegt bei 50% Kostenübernahme. Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, haben einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Die Kinder selbst haben einen Beihilfeanspruch von 80%. Wenn der Beamte der Polizei in den Ruhestand eintritt liegt der Beihilfeanspruch ebenfalls bei 70%. Für die restlichen Kosten müssen die Beamten eine Restkostenversicherung wie die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV abschließen.
Im Gegensatz dazu übernimmt der Dienstherr im Rahmen der freien Heilfürsorge alle anfallenden Gesundheitskosten. Eine Restkostenversicherung ist für den Beamten der Polizei dann nicht von Nöten. Die Leistungen der freien Heilfürsorge können am ehesten mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen werden. Das bedeutet, der Leistungsumfang ist überschaubar. Wer diese schwachen Leistungen gerne erweitern möchte, sollte sich auf die Suche nach geeigneten privaten Zusatzversicherungen begeben. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth stellen Ihnen die Möglichkeiten gerne im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs vor.
Zusatzversicherungen der DBV
Besonders ratsam ist für Beamte der Polizei mit Anspruch auf Heilfürsorge eine Zahnzusatzversicherung. Zahnärztliche Behandlungen, die nicht vom Leistungskatalog der Heilfürsorge umfasst werden, können hohe Kosten verursachen. Insbesondere Behandlungen im Bereich Zahnersatz und Prophylaxe gehören oftmals nicht zum Leistungskatalog. Die Kosten muss der Beamte der Polizei dann wohl oder übel aus eigenen Mitteln bestreiten. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth können Sie sich davor absichern.
Krankenversicherung
Beamte der Polizei, die freie Heilfürsorge erhalten, genießen einen entscheidenden Vorteil. Sie müssen sich um keine separate Krankenversicherung kümmern. Schließlich bleiben keine Restkosten über. Der Dienstherr übernimmt im Rahmen der freien Heilfürsorge alle anfallenden Gesundheitskosten. Allerdings sollten sich Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge auf diesem Umstand nicht ausruhen. Schließlich wandelt sich jeder Anspruch auf Heilfürsorge früher oder später in einen Beihilfeanspruch um.
Sobald der Beamte der Polizei Beihilfe bezieht, besteht eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Es gibt unterschiedliche Ursachen für einen Wechsel von Heilfürsorge zu Beihilfe. Wenn der Beamte nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung zum Beamten auf Probe ernannt wird, verwandelt sich die freie Heilfürsorge häufig in Beihilfe. Dasselbe kann passieren, wenn der Beamte vom risikoreichen Außen- zum sicheren Innendienst wechselt. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand aber wechselt der Anspruch von Heilfürsorge zu Beihilfe.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt der Beamte eine Restkostenversicherung. Dies bringt nicht nur Nach- sondern auch viele Vorteile mit sich. So profitieren Sie bei einer privaten Restkostenversicherung von attraktiven Gesundheitsleistungen. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth erhalten Beamte der Polizei die optimale Versicherungslösung.
Anwartschaftsversicherung
Sollten Sie im hohen Alter beihilfeberechtigt werden, müssen Sie dennoch eine Restkostenversicherung abschließen. Hier besteht jedoch ein großes Dilemma. Die Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung basiert, anders als die der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht auf Ihrem Einkommen. Für die Beitragsermittlung sind persönliche Faktoren, sprich Ihr Eintrittsalter sowie Ihr Gesundheitszustand, maßgeblich. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass junge, gesunde Beamte einen weitaus geringeren Beitrag zahlen müssen als Beamte der Polizei, die bereits fortgeschrittenen Alters sind.
Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth können Sie sich vor der finanziellen Belastung schützen, die damit einhergeht. Im Rahmen dieser Versicherungslösung können Sie sich bereits in jungen Jahren bestmögliche Konditionen für Ihren späteren Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung sichern. Bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung werden die maßgeblichen Faktoren wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand gewissermaßen „eingefroren“. Wenn Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung eintreten, werden diese zur Berechnungsgrundlage. Aufgrund der angehäuften Altersrücklagen werden Sie beim Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung dann so behandelt, als wären Sie bereits die gesamte Laufzeit der Anwartschaftsversicherung Mitglied gewesen.
Sie sind herzlich eingeladen
Diese Produkte sind nur einzige Auszüge aus unserem umfangreichen Produktportfolio rund um die Themen Versicherung und Vorsorge. Im Rahmen eines ausführlichen und unverbindlichen Beratungsgesprächs in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth besprechen wir gerne Näheres zu weiteren spannenden Versicherungs- und Vorsorgelösungen.
Stefan Niebler
Bernecker Str. 79
95448 Bayreuth
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sowie nach Vereinbarung
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