DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth Dienstunfähigkeitsversicherung für
Die Dienstunfähigkeitsversicherung Lehrer & Referendare der
DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth
Eine Dienstunfähigkeit, der Verlust der eigenen Arbeitskraft, gehört wohl zu den schlimmsten Ereignissen für jeden, der auf das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit angewiesen ist. Berufs- oder Dienstunfähigkeit ist immer mit weitreichenden Konsequenzen verbunden, beispielsweise kann die Finanzierung des Hauses oder der Altersvorsorge in Gefahr geraten oder das Auto nicht mehr abbezahlt werden.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann im Ernstfall Ihre Existenz sichern und sollte mit Beginn des Referendariats vorhanden sein. Die Fürsorgeleistungen des Dienstherrn sind zwar sehr umfangreich, bieten aber vor allem für Dienstanfänger keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit. Anspruch auf Fürsorge haben Beamte auf Lebenszeit, die eine 5-jährige Wartezeit erfüllen.
Ständige Überforderung löst oft psychische Erkrankungen, wie Burn-out oder Depressionen aus. Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen nehmen auch im öffentlichen Dienst stetig zu und führen nicht selten zu einer Dienstunfähigkeit. Betroffen sind Dienstanfänger genauso wie erfahrene Lehrer, die schon lange unterrichten.
Wann sind Referendare und Lehrer
dienstunfähig?
Die Dienstunfähigkeit wird vom Dienstherrn ausgesprochen. Als dauerhaft dienstunfähig können Sie eingestuft werden, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder wenn Sie krankheitsbedingt innerhalb der letzten sechs Monaten Ihren Dienst weniger als frei Monate ausüben konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb der nächsten sechs Monate wieder voll dienstfähig werden. Welche Auswirkungen dies für Sie hat, ist abhängig von Ihrem Beamtenstatus und den geleisteten Dienstjahren.
Dienstunfähigkeit und ihre Folgen für Referendare & Lehrer
Referendare und junge Lehrer in den ersten fünf Dienstjahren haben ihrem Dienstherrn gegenüber noch keine Versorgungsansprüche. Sie können nur bei einer unverschuldeten Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.
Bei Entlassung werden Sie von Ihrem Dienstherrn für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Wurden für Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, besteht die Möglichkeit, eine kleine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
Lehrer können in den Ruhestand versetzt werden, wenn nach der Verbeamtung auf Lebenszeit eine 5-jährige Wartezeit erfüllt wurde. Als Dienstanfänger haben Sie Anspruch auf eine Mindestversorgung. Mit steigender Anzahl der Dienstjahre steigen auch die Ansprüche. Selbst nach jahrzehntelangem Dienst deckt das Ruhegehalt lediglich einen Teil des vorherigen Gehalts ab. Sie erhalten maximal 71,75 % Ihres gewohnten Einkommens als Ruhegehalt. Diesen Wert erreichen Sie nach 40 Dienstjahren.
Existenzschutz von Lehrern & Referendaren bei Dienstunfähigkeit
Eine Dienstunfähigkeit kann Sie zu jeder Zeit in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth ist sowohl für Lehrer, die schon viele Jahre Ihren Schuldienst leisten, als auch für Referendare und Dienstanfänger eine hervorragende Möglichkeit, sich vor dem Ruin zu schützen.
Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV:
Fordern Sie Ihre individuelle Beratung an
Sie möchten sich gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit absichern? Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth persönlich und unverbindlich zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung und weiteren Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten der DBV.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Lehrer und Referendare
Stefan Niebler
Bernecker Str. 79
95448 Bayreuth
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sowie nach Vereinbarung
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