Unterschiedlicher Versicherungsbedarf bei Referendaren & Lehrern – DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth
Im Grunde genommen sind Referendare und Lehrer in ihren Rechten und Pflichten nahezu gleichgestellt. Große Unterschiede ergeben sich nur bei einer Dienstunfähigkeit. Ansprüche auf Fürsorgeleistungen können Lehrer erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und nach einer 5-jährigen Wartezeit geltend machen. Für Lehrer im Angestelltenverhältnis weichen die Regelungen in vielen Bereichen ab.
Gefahr der Dienstunfähigkeit
Kürzere Abwesenheiten von der Schule aufgrund einer Erkrankung stellen in der Regel kein Problem dar. Kann der Dienst für längere Zeit nicht im gewohnten Umfang ausgeübt werden, droht allerdings die Dienstunfähigkeitserklärung durch den Dienstherrn. Die Folgen sind für Referendare und Dienstanfänger gravierend, aber auch Lehrer, welche schon viele Jahre ihren Dienst leisten, müssen mit empfindlichen finanziellen Einbußen rechnen.
Referendare und Lehrer in den ersten fünf Dienstjahren können noch nicht in den Ruhestand versetzt werden. Nur bei einem vorausgegangenen Dienstunfall sind Ausnahmen möglich. In der Regel werden die Beamten aus dem Dienst entlassen und für die geleisteten Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Der Anspruch auf Leistungen ist hier ebenfalls an eine 5-jährige Wartezeit gekoppelt.
Das heißt, mit der Entlassung verlieren Sie Ihre finanzielle Sicherheit. Höchstwahrscheinlich bleibt Ihnen nur Hartz 4, ein Existenzminimum, womit gerade die grundlegendsten Kosten des Lebensunterhaltes abgedeckt werden können. Sie stehen vor Ihrem finanziellen und sozialen Abstieg.
Lehrer auf Lebenszeit, welche die Wartezeit erfüllen, können mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Zunächst beschränken sich die Ansprüche auf eine Mindestversorgung. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich das Ruhegehalt um 1,79375 %, bis nach 40 Dienstjahren der maximale Ruhegehaltssatz von 71,75 % erreicht werden kann.
Unabhängig davon, wann Sie dienstunfähig werden: Finanzielle Schwierigkeiten und der Verlust der gewohnten Lebensqualität werden nicht lange auf sich warten lassen.
Dienstunfähigkeitsversicherung für
Referendare und Lehrer
Perfekten Schutz bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth. Mit einer bedarfsgerechten Dienstunfähigkeitsrente können Sie die Lücke zwischen dem gewohnten Einkommen und dem Ruhegehalt füllen und finanziell unabhängig bleiben.
Der Absicherungsbedarf ist bei Referendaren und jungen Lehrern besonders hoch. Diesen Tatbestand berücksichtigen wir mit der speziellen Dienstanfänger-Police.
Leistungen der Dienstanfänger-Police für Referendare und Lehrer
Die Dienstanfänger-Police ist keine reine Dienstunfähigkeitsversicherung, sondern eine Kombination mit einem Produkt der Altersvorsorge der DBV. Einerseits sichern Sie sich gegen die existenzbedrohenden Folgen bei Dienstunfähigkeit ab, andererseits beginnen Sie frühzeitig, für finanzielle Sicherheit im Alter vorzusorgen.
Je nachdem, welche Laufbahn Sie gewählt haben, bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth folgende monatliche Dienstunfähigkeitsrenten:
Unterschiede in der Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Nicht immer werden Referendare nach ihrer Ausbildung sofort zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Durchaus üblich ist es, zunächst als angestellter Lehrer zu unterrichten. In diesem Fall unterliegen Sie wieder der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre private Krankenversicherung sollten Sie nicht kündigen. Mit dem Abschluss einer Anwartschaftsversicherung können Sie Ihre Versicherung ruhen lassen und später ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten wieder aktivieren.
Fordern Sie Ihre individuelle Beratung an
Gerne beraten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth, Sie persönlich zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir perfekt an Ihre persönliche Situation angepasste Versicherungs- und Vorsorgekonzepte.
Stefan Niebler
Bernecker Str. 79
95448 Bayreuth
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sowie nach Vereinbarung
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