Beamte in der öffentlichen Verwaltung –
DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth
Laufbahnen und Amtsbezeichnungen
Die Laufbahnen in der Verwaltung: zweite, dritte und vierte Qualifikationsebene
Beamte werden entsprechend ihrer Eignung, Qualifikation und fachlichen Leistung in eine sogenannte Laufbahn eingeordnet. Kaum mehr zu finden ist dabei die erste Qualifikationsebene, die immer weiter abgeschafft und durch den mittleren Dienst (zweite Qualifikationsebene) ersetzt wird. Im Übrigen gibt es die folgenden Laufbahnen:
- Zweite Qualifikationsebene (mittlerer Dienst)
- Dritte Qualifikationsebene (gehobener Dienst)
- Vierte Qualifikationsebene (höherer Dienst)
Sie unterscheiden sich auf der einen Seite von den dienstlichen Aufgaben, auf der anderen Seite durch ihre Zugangsvoraussetzungen voneinander. In der zweiten QE benötigen Sie die mittlere Reife oder einen gleichgestellten Abschluss, während für die dritte QE mindestens die Fachhochschulreife (Fachabitur) notwendig ist. In die vierte QE kommt nur, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf Master-Niveau oder darüber abgeschlossen hat. Klassische Studiengänge für den höheren Dienst sind Jura und Lehramt.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth kennt alle Laufbahnen und die beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns, um sich über Ihre Möglichkeiten und Wege in der öffentlichen Verwaltung zu informieren. Auch beraten wir Sie zum benötigten Versicherungsschutz und optimieren die vorhandene Absicherung, sofern das notwendig erscheinen sollte.
Aufbau und Gliederung von
Amtsbezeichnungen
Die Amtsbezeichnungen von Beamten werden, wie auch die Laufbahnen selbst, einer jeweiligen Qualifikationsebene zugeordnet. Dabei ist folgendes zu beachten:
• Das Endamt einer Laufbahn ist gleichzeitig das Einstiegsamt der nächsthöheren Laufbahn (zum Beispiel A6, A9 und A13)
• Vor der eigentlichen Amtsbezeichnung steht die (genaue) Fachrichtung, in der der Beamte tätig ist (zum Beispiel „Steuer“ in der Finanzverwaltung und „Polizei“ in der Polizeiverwaltung)
In den nächsten Abschnitten stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth Ihnen die einzelnen Grundamtsbezeichnung mit Beispielen aus den einzelnen Fachbereichen vor. Dabei ist zu beachten, dass es auch fachbereichsübergreifende Bezeichnungen gibt.
Einfacher Dienst (1. QE)
Im einfachen Dienst beziehungsweise der ersten Qualifikationsebene steigen Sie in der Besoldungsgruppe A2, A3 oder A4 ein. Die dazugehörigen Dienstbezeichnungen lauten:
- A2: (Fachbereich-) Wachtmeister, Schaffner, Oberamtsgehilfe
- A3: Oberwachtmeister, Oberschaffner, Hauptamtsgehilfe
- A4: Betriebsmeister, Hauptschaffner, Amtsmeister
- A5: Erster Wachtmeister, Oberbetriebsmeister, Oberamtsmeister
- A6: Sekretär, Werkmeister und einige Amtsbezeichnungen aus A5
Sobald Beamte in die Besoldungsgruppe A6 aufgestiegen sind, befinden sie sich im Übergangsamt vom einfachen in den mittleren Dienst, denn die Beamten der zweiten Qualifikationsebene steigen in A6 ein. Über interne Qualifikationen oder den externen Erwerb eines für den mittleren Dienst befähigenden Abschlusses ist nun der endgültige Aufstieg in den mittleren Dienst möglich.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth informiert Sie im persönlichen Gespräch gerne über die im einfachen Dienst zwingend notwendigen Versicherungen. Hier haben Sie alle Ansprüche (Besoldung, Beihilfe, Ruhegehalt und Co.), die anderen Beamten ebenfalls zustehen.
Mittlerer Dienst (2. QE)
Die Laufbahn des mittleren Dienstes beziehungsweise der zweiten Qualifikationsebene beginnt mit der Besoldungsgruppe A6 und endet bei der Besoldung nach A9. Die entsprechenden Amtsbezeichnungen für Beamte dieser Laufbahn lauten:
- A6: (Fachbereich-) Sekretär, Werkmeister
- A7: Obersekretär, Oberwerkmeister
- A8: Hauptsekretär, Hauptwerkmeister
- A9: Amtsinspektor, Betriebsinspektor, Inspektor
Haben Beamte des mittleren Dienstes ein Amt der Besoldungsgruppe A9 erreicht, befinden sie sich auch hier im sogenannten Übergangsamt. Beamte des gehobenen Dienstes steigen nach der Ausbildung in A9, im technischen Dienst auch in A10, ein. Befinden Sie sich erst einmal in A9, können Sie durch den internen oder externen Erwerb die Qualifikation für die dritte Qualifikationsebene (mindestens Abschluss auf Bachelor-Niveau) erhalten. Nahezu alle Dienstherren bieten diese Möglichkeit an.
Auch im mittleren Dienst steht Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam ermitteln wir den für Sie passenden Versicherungsschutz und finden heraus, wo Ihr Bedarf bereits gedeckt ist. Kommen Sie gerne auf uns zu!
Gehobener Dienst (3. QE)
Im gehobenen Dienst steigen Beamte in der Besoldungsgruppe A9 an und kommen über Beförderungen bis zur Stufe A13. Die dazugehörigen Amtsbezeichnungen in der dritten Qualifikationsebene lauten:
- A9: (Fachbereich-) Inspektor
- A10: Oberinspektor
- A11: Amtmann
- A12: Amtsrat
- A13: Oberamtsrat, Rat
Die Besoldungsgruppe A13 bildet gleichzeitig das Einstiegsamt für den höheren Dienst, in den Sie als Beamter der dritten Qualifikationsebene auch intern aufsteigen können. Das geht, wenn Sie ein Studium auf Master-Niveau (etwa Jura) abgeschlossen haben und die übrigen, auch haushaltsrechtlichen, Voraussetzungen bei Ihrem Dienstherrn vorliegen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth geben Ihnen im persönlichen Gespräch gerne die benötigten Informationen mit auf den Weg.
Höherer Dienst (4. QE)
Beamte des höheren Dienstes steigen in der Besoldungsgruppe A13 ein und können sich theoretisch bis A16 „hocharbeiten“. Dies setzt jedoch eine umfassende Bewährung auf den bisherigen Dienstposten voraus, da A16-Stellen vor allem Amtsleitern und ihren Stellvertretern vorbehalten sind. Im Ministerium (Bund oder Land) werden Sie als Referatsleiter in der Regel ebenfalls nach A16 besolde, höhere Dienstposten finden sich in der B-Besoldungsordnung.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth gibt Ihnen einen kurzen Überblick zu den Dienstbezeichnungen in der vierten Qualifikationsebene:
- A13: (Fachbereich-) Rat
- A14: Oberrat
- Direktor
- Leitender Direktor
Versicherungen für Beamte: So sollten Sie sich absichern
Beamte haben im Vergleich zu Angestellten und Selbstständigen in vielen Punkten einen ähnlichen, in manchen Bereichen aber einen völlig anderen Versicherungsbedarf. An dieser Stelle ist es daher – insbesondere, wenn Sie neu im Beamtenverhältnis sind – wichtig, sich umfassend bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth zu informieren. Im Fokus stehen dabei die folgenden Versicherungen:
- Private Krankenversicherung (Restkostenabsicherung), die den nach der Beihilfe verbleibenden Teil der Krankheitskosten trägt
- Dienstunfähigkeitsversicherung, die für die Versorgungslücke zwischen Mindestruhegehalt und Lebenshaltungskosten deckt
- Diensthaftpflichtversicherung, insbesondere für Dienstposten mit großer Verantwortung
- Vermögensschadenhaftpflicht, wenn Sie dienstlich mit dem Vermögen Dritter arbeiten
Wir beraten Sie gern
Wir hoffen, Ihnen einen guten ersten Eindruck über die Amtsbezeichnungen in der öffentlichen Verwaltung, die einzelnen Laufbahnen sowie die benötigten Versicherungen gegeben zu haben. Wichtig dabei: Die genannten Punkte gelten unabhängig von der Qualifikationsebene, in der Sie tätig sind. Für nähere Informationen und eine ausführliche Beratung, die insbesondere bei Kranken- und Dienstunfähigkeitsversicherung unverzichtbar ist, vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin bei uns. Das auf Beamte spezialisierte Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth freut sich schon auf Sie!
Stefan Niebler
Bernecker Str. 79
95448 Bayreuth
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
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Geschlossen