Beihilfestellen für Beamte – DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth
Diese Stellen sind für die Gewährung der Beihilfe zuständig
Was steckt hinter der Beihilfe und der
beihilfekonformen Krankenversicherung?
Als Beamter haben Sie immer einen Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie keine freie Heilfürsorge erhalten. Dadurch werden Ihre Krankheitskosten zu 50, 70 oder 80 Prozent vom Dienstherrn übernommen, für den verbleibenden Teil kommt die behilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth auf. Wir erklären kurz, was genau hinter den beiden Begrifflichkeiten steckt.
Detaillierte Infos
Beihilfestellen und Erstattung: So laufen Antragsstellung und Auszahlung der Beihilfe ab
Um Ihren Anspruch auf Beihilfe geltend zu machen, ist es notwendig, den entsprechenden Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle einzureichen. Bei Beamten des Bundes ist das entweder das Bundesverwaltungsamt (BVA) oder das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV). Der Antrag muss diverse Formvorschriften erfüllen und innerhalb einer Frist von 12 Monaten eingereicht werden, da ab dem 13. Monat der Beihilfeanspruch erlischt.
Darüber hinaus wird die Beihilfe erst ab einem Rechnungsbetrag von 200 Euro gewährt. Dies gilt nicht, wenn die Summe aller Behandlungsaufwendungen innerhalb eines Jahres diesen Wert nicht übersteigt. In diesem Fall können Sie selbstverständlich auch dann Beihilfe beantragen, wenn die Schwelle nicht überschritten ist.
Die Antragstellung
Der Antrag auf Beihilfe sowie die Einreichung der Kosten bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth laufen folgendermaßen ab:
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Kostenaufstellung
Sie zählen die einzelnen Rechnungsbeträge zusammen und tragen die Summe in den Beihilfeantrag ein.
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Daten eintragen
Sie füllen den Antrag mit den abgefragten persönlichen Informationen, insbesondere zur Art der geltend gemachten Aufwendungen, aus.
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Kopien einreichen
Denken Sie daran, nur Rechnungskopien bei der Beihilfestelle einzureichen, da Sie die Rechnungsdokumente nicht mehr zurückerhalten.
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Erstattung & Zahlung
Sie werden gescannt und im Anschluss vernichtet oder zur Akte gelegt. Sie reichen den Antrag ein. Nach der Bearbeitung erhalten Sie Ihnen zustehende Erstattung und können (falls nicht schon geschehen) den Gesamtbetrag an den behandelnden Arzt überweisen.
Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth kümmert sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung jedes eingereichten Antrages. Ab einem bestimmten Rechnungsbetrag bearbeiten wir Ihren Antrag dabei bevorzugt, damit Sie die Rechnung des Arztes pünktlich überweisen können.
Sonder- und Spezialregelungen: Diese Ausnahmen gibt es bei der Beihilfe für Beamte
Grundsätzlich erhalten Sie Beihilfe in Höhe des Ihnen zustehenden Beihilfesatzes, der wiederum auf die eingereichten Rechnungen angewendet wird. Hiervon gibt es jedoch zwei wichtige Ausnahmen, durch die sich die Beihilfe reduziert:
- Bestimmte Aufwendungen sind nicht beihilfefähig (werden also nicht von der Beihilfe übernommen)
- Die Belastungsgrenze von zwei Prozent der Bezüge ist zu beachten
Zu den nicht beihilfefähigen Aufwendungen gehören medizinische Leistungen, Arznei- und Hilfsmittel, die nach der für Beamte geltenden Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn nicht übernommen werden können. Dazu zählen zum Beispiel ohne Rezept erworbene Tabletten, Nahrungsergänzungsmittel oder besondere Leistungen im Krankenhaus. So leistet die Beihilfe nur bis zum Zweibettzimmer, den Zuschlag fürs Einbettzimmer müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie die Zusatzkosten über die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth abgesichert haben.
Bei der Belastungsgrenze handelt es sich um einen Eigenanteil, der maximal zwei Prozent der Jahresbesoldung betragen darf. Hierbei übernehmen Sie einen kleinen Teil der Kosten für Behandlung, Arzneimittel und Co. selbst. Beträgt die Summe dieser Kosten mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttobezüge, fällt der Eigenanteil an diesem Punkt weg und die Beihilfe übernimmt alle anfallenden Aufwendungen. Die Grenze gilt immer jahresbezogen.
Beihilfe, beihilfekonforme Krankenversicherung und Versicherungen für Beamte: Kommen Sie zu uns!
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Absicherung von Beamten. Kommen Sie bei Fragen zur Beihilfe, der beihilfekonformen Krankenversicherung oder den Alternativen dazu gerne auf uns zu. Darüber hinaus sind wir Ihr Partner für den langfristigen Vermögensaufbau, die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit und weitere Risiken.
Einige Adressen
Das Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Zentraler Kontakt
+49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
+49(0)221 758-0
poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe
Stefan Niebler
Bernecker Str. 79
95448 Bayreuth
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
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09:00 bis 15:00
sowie nach Vereinbarung
Geschlossen