Finanzverwaltungsbeamte & Steuerverwaltungsbeamte –
DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth
Die Kompetenz der Steuer- und Finanzverwaltung teilt sich in Bund und Länder auf – für die Durchführung der hierzu notwendigen Aufgaben sind Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte zuständig. Die Hauptaufgaben liegen darin, Steuern zu erheben sowie die dazugehörige Verwaltung. Dienststellen von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten sind die Bundesfinanzbehörden wie bspw.
- das Bundesministerium der Finanzen
- das Bundeszentralamt für Finanzen
- die Bundeszollverwaltung
Ferner gehören hierzu die:
- Finanzämter
- Bildungseinrichtungen für Beamte der Steuerverwaltung
Ausbildung
Teilweise wird die Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten auch als Ausbildung zum Beamten Steuerverwaltung bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber lediglich um eine „Wortspielerei“ – es handelt sich um ein und denselben Beruf. Grundvoraussetzung jedoch für die eine Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten ist das Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Hierzu gehören:
• der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates
• ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
• das Vorhandensein geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse
• das frei sein von Vorstrafen
Diese Voraussetzungen müssen für jede der Ihnen zur Verfügung stehenden Beamtenlaufbahn gegeben sein. Bevor Sie die Ausbildung beginnen dürfen, müssen alle Bewerber ein komplexes und anspruchsvolles Auswahlverfahren durchlaufen – erst nach einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens kann die Ausbildung beginnen.
Mögliche Laufbahnen von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten:
• der mittlere Dienst
• der gehobene Dienst
• der höhere Dienst
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im mittleren Dienst – Ausbildung
Die Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten des mittleren Dienstes setzt einen mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife) oder einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer dem Beruf dienlichen abgeschlossenen Berufsausbildung voraus. Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte führen vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben sowie Bürotätigkeiten aus und arbeiten den Kollegen des gehobenen Dienstes zu. Ferner beraten Sie Steuerpflichtige und bearbeiten deren Steuererklärungen nebst der dazugehörigen Zahlungsabwicklung.
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst - Ausbildung
Um die Ausbildung für den gehobenen Dienst absolvieren zu dürfen, ist die allgemeine oder Fachhochschulreife erforderlich. In der Regel wird die Ausbildung in einem akkreditierten Bachelorstudiengang innerhalb von drei Jahren absolviert. Während dieser Zeit findet abwechselnd ein praktischer Anteil in den jeweiligen Fachämtern statt sowie ein theoretischer Teil an den für Sie zuständigen Fachhochschulen – diese können von Bundesland zu Bundesland variieren.
Hauptaufgabe des Studiums ist es, Ihnen die komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalte zu vermitteln, da diese für die spätere Ausübung Ihres Berufes als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter unabdingbar sind – im praktischen Teil lernen Sie, die theoretischen Kenntnisse in die Praxis zu integrieren.
Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst sind Sie für die Veranlagung, Bewertung und Vollstreckung von Steuern zuständig. Im Rahmen des Außendienstes nehmen Sie vorwiegend Betriebsprüfungen durch oder sind in der Steuerfahndung tätig. Auch können Ihnen Leitungs- und Führungsfunktionen, beispielsweise als Sachgebietsleiter in einem Finanzamt, übertragen werden.
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im höheren Dienst - Ausbildung
Möchten Sie gerne in die Laufbahn des höheren Dienstes? Dann sollten Sie ein abgeschlossenes, mindestens dreijähriges Studium der Rechtswissenschaft oder der Wirtschafts-, Finanz- beziehungsweise Sozialwissenschaften mit einem Masterabschluss vorweisen können. Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter des höheren Dienstes treffen Sie organisatorische, personelle und fachliche Entscheidungen und sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und korrekten Erhebung von Steuern verantwortlich.
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte
Absicherung in eigener Sache
Seit jeher bringt die Berufsgruppe der Beamten einige Besonderheiten mit sich – insbesondere betreffen diese die soziale Absicherung der Beamten. So haben Beamte aufgrund des Dienst- und Treuverhältnis beispielsweise das Recht auf Schutz und Fürsorge. Im Kontext mit der Krankenfürsorge gewährt Ihnen daher Ihr Dienstherr eine Beihilfe. Mit dieser erstattet Ihnen der Dienstherr 50 bis 80 Prozent der Aufwendungen, die Ihnen durch die Behandlungsmaßnahmen entstehen. Darüber hinaus werden Ihnen Kosten die im Zusammenhang mit einem Pflegefall, bei Geburt oder Tod entstehen sowie für Vorsorgemaßnahmen erstattet.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beihilfe ist jedoch der Nachweis einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung, mit der die verbleibenden Kosten abgesichert werden können – nur mit Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist eine Restkostenversicherung möglich. Ohne die ergänzende Kostendeckung durch eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung können Sie keine Beihilfe in Anspruch nehmen. Beamte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Unabhängig von Ihrem Einkommen können Sie sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden.
Mit Vision B bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth beihilfeberechtigten Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Sprechen sie uns hierzu gerne an – wir beraten Sie umfassend und spartenübergreifend. Genießen Sie sämtliche Vorzüge eines Privatpatienten! Hierzu gehören unter anderem kurze Wartezeiten bei der Terminvergabe sowie in der Praxis, höhere Kostenübernahme bei den Behandlungskosten und somit auch eine qualitativ verbesserte Behandlung als die eines gesetzlich Versicherten, Beitragsrückerstattungen im Falle nicht eingereichter Abrechnungen bei der Krankenversicherung sowie viele weitere Leistungen.
Neben der Krankenversicherung ist seit vielen Jahren auch die Pflegepflichtversicherung eingeführt worden. Wie bereits aus dem Namen hervorgeht, stellt diese eine seitens des Gesetzgebers verpflichtete Versicherung dar. Während gesetzlich versicherte Patienten in der Regel automatisch über die Krankenversicherung auch pflegeversichert werden, müssen Sie als Beamter eine zusätzliche private Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Leistungen hierbei entsprechen denen der gesetzlichen Versicherung, das heißt, die Leistungen werden nur einen Bruchteil der Kosten decken können, die im Zusammenhang mit Pflegeleistungen stehen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, eine ergänzende private Pflegversicherung abzuschließen, die weit über die finanziellen Leistungen einer Pflichtversicherung hinausgehen.
Für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte unverzichtbar - Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Immer dann, wenn Steuermittel verwaltet werden, lauern hohe Gefahren, einem Dritten hohen Schaden zuzufügen. Zum einen kann dies eine zu hohe Steuerforderung sein oder eine zu niedrige Steuererstattung. Unter Umständen kann es Ihnen passieren, dass der Dienstherr verklagt wird, und Sie im Zuge der Amtshaftung in Regress nimmt. In solchen Fällen würden Sie unbegrenzt inklusive Ihres Privatvermögens haften müssen. Um dieser Gefahr aus dem Wege zu gehen bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth eine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Mit dieser können Sie sich effektiv vor den finanziellen Folgen eines derartigen Regressverfahrens schützen und sorgenfrei Ihrem Beruf als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter nachgehen.
Terminvereinbarung – in Bayreuth sind wir für Sie da
Sie beabsichtigen, den Beruf eines Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten aufzugreifen und haben das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert? Herzlichen Glückwunsch dazu! Dann zögern Sie nicht und vereinbaren gleich heute einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch! Wir beraten Sie allumfassend und bedarfsgerecht!
Rufen Sie uns gerne während der Geschäftszeiten an oder senden uns jederzeit eine E-Mail unter stefan.niebler@dbv.de. In diesem Fall melden wir uns umgehend auf dem von Ihnen gewünschten Kommunikationsweg zurück.
Stefan Niebler
Bernecker Str. 79
95448 Bayreuth
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
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sowie nach Vereinbarung
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09:00 bis 15:00
sowie nach Vereinbarung
Geschlossen