Dienstanfänger-Police
Die Schutz- und Fürsorgeleistungen des Dienstherrn für seine Beamten sind sehr umfangreich und bieten eine soziale Sicherheit, wie sie Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft nicht zuteil wird. Während der Anspruch auf Weiterzahlung des Gehaltes arbeitsunfähiger Arbeitnehmer auf sechs Wochen begrenzt ist, erhalten Beamte ihre Bezüge ohne zeitliche Beschränkung in voller Höhe weiter.
Nach mehr als sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankenkasse Arbeitnehmern bis zu 78 Wochen maximal 90 Prozent des Nettogehaltes als Krankengeld. Können Beamte der Polizei innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate ihren Dienst nicht verrichten und besteht nicht die Aussicht, dass sie innerhalb eines weiteren halben Jahres wieder in der Lage sein werden, ihren Dienstpflichten wie gewohnt nachzukommen, kann der Dienstherr den Beamten für dienstunfähig erklären. Bei Dienstunfähigkeit gelten nicht für alle Beamten die gleichen Regeln. Die Fürsorgeleistungen richten sich nach Beamtenstatus, geleisteten Dienstjahren und Ursache der dauerhaften Dienstunfähigkeit. Beamte in Ausbildung, Probezeit und Dienstanfänger haben in der Regel noch keine Versorgungsansprüche.
Das Risiko einer Dienstunfähigkeit besteht aber für junge Beamte genauso wie für Beamte kurz vor der Pensionierung. Statistisch gesehen wird etwa jeder vierte Beamte im Laufe seines Lebens aufgrund von gesundheitlichen Problemen dienstunfähig. Eine Dienstunfähigkeit ist auch längst nicht mehr nur die Folge von körperlichen Beschwerden. Spitzenpositionen nehmen heute psychische Krankheiten ein. Aber auch durch einen schweren Unfall beim Sport, im Straßenverkehr oder im Haushalt, langwierige oder akute Erkrankungen, kann ein Beamter der Polizei dienstunfähig werden.
Fürsorgeansprüche bestehen erstmals nach fünf Jahren im Dienst als Beamter auf Lebenszeit. Wird die Wartezeit noch nicht erfüllt, haben Beamte der Polizei keine Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn.
Das finanzielle Risiko ist für junge Beamte der Polizei am höchsten
Werden Anwärter durch eine Krankheit oder einen Unfall dienstunfähig, erfolgt die Entlassung aus dem Dienst. Nur wenn ein Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung die Ursache der Dienstunfähigkeit ist, kann ein Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Beeinträchtigung gezahlt werden. Werden Beamte auf Probe oder Lebenszeit in den ersten fünf Dienstjahren durch einen Dienstunfall oder Dienstbeschädigung dienstunfähig, können Sie bereits mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. In allen anderen Fällen werden sie nur entlassen.
Endet das Dienstverhältnis aufgrund einer Dienstunfähigkeit vorzeitig, ist der Dienstherr verpflichtet, Sie für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern. Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie beantragen, wenn für Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Aufgrund der kurzen Versicherungszeit sind eventuelle Ansprüche minimal. Finanzielle Unterstützung vonseiten des Staates können Sie in Form von Hartz 4 erhalten.
Junge Beamte der Polizei benötigen zum Schutz der eigenen Existenz daher einen besonders hohen finanziellen Schutz. Optimale Sicherheit bietet die spezielle Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck.
Weitere Details zur Dienstanfänger-Police
Vorteile der Dienstanfänge-Police für Beamte der Polizei
Das Risiko, einen Unfall zu erleiden oder krank und daraufhin dienstunfähig zu werden, besteht zu jeder Zeit. Anspruch auf Fürsorge durch den Dienstherrn haben Sie allerdings erst, wenn Sie die fünfjährige Wartezeit erfüllen. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, können keine finanziellen Ansprüche geltend gemacht werden. Der Schutz einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher schon zu Beginn der Ausbildung unerlässlich. Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet jungen Beamten bereits während des Vorbereitungsdienstes finanzielle Sicherheit durch eine vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente.
Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Beamten der Polizei, die nicht berufs-, sondern dienstunfähig werden, in der Ausbildungs- und Probezeit sowie den ersten Dienstjahren keinen Schutz.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck erkennt die Dienstunfähigkeitserklärung des Dienstherrn ohne weitere Überprüfung an und zahlt Ihnen umstandslos die vereinbarte Rente.
Mit geringen Beiträgen zur Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sichern Sie das hohe finanzielle und soziale Risiko einer Dienstunfähigkeit perfekt ab. Die genaue Höhe der Versicherungsprämien richtet sich nach Ihrem Gesundheitszustand und dem Alter bei Versicherungsabschluss. Eine spätere Gesundheitsprüfung findet nicht mehr statt.
Wie hoch ist die Dienstunfähigkeitsrente der DBV für Beamte der Polizei?
Die Höhe der Rente kann im Versicherungsverlauf an Ihren jeweiligen Bedarf angepasst werden. Beispielsweise sollte die Rente in den ersten Jahren höher sein als zu einem späteren Zeitpunkt mit zunehmenden Versorgungsansprüchen. Verringert sich die Höhe Ihre eventuellen monatlichen Rente, reduzieren sich gleichzeitig die monatlichen Beiträge.
Die Dienstanfänger-Police ist eine flexible Absicherung, die sich in zwei Phasen untergliedern lässt:
Phase eins – für Beamte der Polizei, welche noch keine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn erhalten und eine besonders hohe Absicherung benötigen. In dieser Phase bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck folgende monatliche Dienstunfähigkeitsrenten:
- bis zu 1.200 € im einfachen und mittleren Dienst
- bis zu 1.500 € im gehobenen Dienst
- bis zu 1.800 € im höheren Dienst
Phase zwei – sobald Sie die Wartezeit erfüllen und Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn haben, kann Ihre Rente angepasst werden. Ein größerer Teil Ihrer Beiträge fließt jetzt in Ihre private Altersvorsorge.
Der vorzeitige Ruhestand von Beamten der Polizei bei Dienstunfähigkeit
Beamte der Polizei, die nach der Verbeamtung bereits mehr als fünf Jahre ihren Dienst leisten, haben dem Dienstherrn gegenüber das Recht mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt zu werden. Das Ruhegehalt ist abhängig von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre und der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Die Ansprüche erhöhen sich mit jedem Dienstjahr von der anfänglichen Mindestversorgung von etwa 35 Prozent der gewohnten Bezüge um 1,79375 Prozent, bis nach 40 Dienstjahren maximal 71,75 % der letzten Besoldung gezahlt werden kann. Mit einer Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie die Differenz zwischen den gewohnten monatlichen Einnahmen und dem Ruhegehalt perfekt ausgleichen. Sie müssen sich bei Krankheit und Dienstunfähigkeit nicht auch noch mit finanziellen Sorgen belasten oder gar Ihre private Altersvorsorge gefährden.
Doppelte Vorsorge für Beamte der Polizei mit der Dienstanfänger-Police
Vorsorge für finanzielle Sicherheit im Alter ist auch für Beamte der Polizei wichtig und entsprechende Maßnahmen können nicht früh genug getroffen werden. Die Dienstanfänger-Police ist eine Kombination aus der Absicherung des Einkommens und einem Produkt der Altersvorsorge der DBV. Sollten Sie dienstunfähig werden, zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck die Beiträge für Ihre private Rentenversicherung weiter.
Vorteile der Dienstanfänger-Police im Überblick
Wir beraten Sie gern
Sie haben spezielle Fragen zur Dienstanfänger-Police? Sprechen Sie uns an! Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind gern persönlich für Sie da.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
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sowie nach Vereinbarung
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