Krankenversicherung
Bereits im Mittelalter entstanden in Deutschland die ersten organisierten Einrichtungen zur Versorgung von Kranken und Verletzten, beispielsweise Ordensgemeinschaften oder Selbsthilfevereinigungen des Handwerks und des Bergbaus. Die ersten staatlichen Maßnahmen zur Kranken- und Armenversorgung wurden im 18. Jahrhundert mit der beginnenden Industrialisierung und der damit einhergehenden Verarmung weiter Bevölkerungskreise eingeleitet. 1883 wurden im Deutschen Reich gesetzliche Regelungen zur Krankenversicherung getroffen. 1884 trat das Krankenversicherungsgesetz als erste Versicherung der von Reichskanzler Bismarck initiierten Sozialversicherungen in Kraft. Versicherungspflicht bestand für Arbeiter mit einem geringen Einkommen. Zum Leistungsumfang gehörten freie ärztliche Behandlung, Arzneimittelversorgung sowie die Zahlung von Kranken- und Sterbegeld.
Krankenversicherung in der Gegenwart
Heute ist es für jeden Bürger Deutschlands selbstverständlich, bei Bedarf einen Arzt aufzusuchen, ohne sich dabei Gedanken um eventuelle Kosten machen zu müssen. Dass eine Behandlung oder Operation aufgrund mangelnder Zahlungskraft verwehrt wird, kann sich in Deutschland wohl niemand vorstellen.
Ein flächendeckendes Netz von Ärzten, Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen sorgt für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung. Der Zugang und die Finanzierung von Gesundheitsleistungen ist in vielen anderen Ländern einkommensabhängig, wodurch stets die ärmeren Bevölkerungsschichten benachteiligt werden. Die Belastung durch Zuzahlungen und das Risiko des persönlichen, finanziellen Ruins durch Krankheit ist hoch.
In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Entsprechende Versicherungen werden von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen angeboten. Das Gesundheitssystem wird dezentral organisiert und von den Kassen selbst verwaltet. Allerdings hat hierzulande nicht jeder die freie Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.
Für gesetzliche Versicherungen gilt generell Kontrahierungszwang. 2009 wurde der Aufnahmezwang auf die privaten Krankenversicherungen ausgedehnt, die seitdem einen Basistarif anbieten, dessen Leistungsangebot dem Niveau gesetzlicher Krankenversicherungen entspricht. Welche Leistungen das genau sind, wird für alle gesetzlichen Krankenversicherungen einheitlich vom Gesetzgeber vorgegeben.
Etwa 90 Prozent der Deutschen sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig- oder familienversichert.
Die Absicherung über die private Krankenversicherung ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550€ im Jahr 2020 werden automatisch gesetzlich pflichtversichert. Privat versichern können sich Selbstständige, Studenten, Beamte und Arbeitnehmer deren Jahresbruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Krankenfürsorge und -versicherung für Beamte der Polizei
Beamte der Polizei schließen keinen Arbeitsvertrag ab. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und leisten einen Eid darauf, dass sie ihre Amtspflichten mit größter Sorgfalt erfüllen und das Grundgesetz sowie die geltenden Gesetze wahren. Im Gegenzug gewährt der Dienstherr seinen Beamten umfassende Schutz- und Fürsorgeleistungen, wodurch eine hohe soziale Absicherung gegeben wird. Von der Sozialversicherungspflicht sind sie ausgenommen. Eine der umfangreichen Fürsorgeleistungen ist die Krankenfürsorge. Beamte der Polizei haben entweder Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe. Mit der Heilfürsorge werden die tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod mit der Heilfürsorge komplett und mit der Beihilfe zu einem gewissen Teil übernommen. Der Dienstherr beteiligt sich grundsätzlich nicht an den Beiträgen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. In einigen Bundesländern wurde eine pauschale Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamte eingeführt.
Die Beihilfe für Beamte der Polizei
Der Freistaat Bayern hat, wie die meisten anderen Bundesländer auch, die vom Bund festgelegten Beihilfebemessungssätze übernommen:
- 50 % Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 % Beamte mit zwei und mehr Kindern
- 70 % Beihilfeberechtigte Ehepartner
- 70 % Beamte im Ruhestand
- 80 % Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen
Auch wenn für Beamte der Polizei keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Zur Absicherung der nicht von der Beihilfe übernommenen Restkosten benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung, welche ausschließlich von privaten Versicherern wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck angeboten werden.
Gesetzliche Krankenversicherungen bieten keine Teil-, sondern ausschließlich Vollversicherungen an. Das heißt, die Aufwendungen für im Leistungskatalog enthaltene Maßnahmen rechnet die Kasse direkt und komplett mit dem Leistungserbringer ab. Für den Versicherten entstehen keine Kosten, nachträgliche Erstattungen durch die Beihilfe sind nicht möglich.
Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Polizei
Weder das gesundheitliche Risiko noch das Alter ist für die Aufnahme und Beitragsermittlung gesetzlicher Krankenversicherungen von Bedeutung. Relevant ist lediglich das Einkommen. Alle Kassen erheben einen Beitragssatz von 14,6 % des Bruttogehalts zuzüglich eines Zusatzbeitrages von etwa 1 %. Finanziert werden die Leistungen durch die gezahlten Beiträge und Zuschüsse des Bundes aus Steuereinnahmen.
Für Beamte der Polizei mit einem hohen Einkommen werden auch hohe Versicherungsbeiträge fällig, welche zudem auch noch zu 100 Prozent privat getragen werden müssen. Die Beitragshöhen werden allerdings gedeckelt. Die Leistungsansprüche sind für alle Versicherten gleich, unabhängig von der Höhe der Beitragszahlungen des Einzelnen.
Allerdings können bei gesetzlichen Krankenversicherungen in der Familienversicherung weitere Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden. Dadurch kann die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Polizei mit vielen Kindern eine kostengünstige Absicherungsvariante darstellen.
Gesetzliche Krankenversicherungen gewähren ihren Versicherten jedoch nur eine Regelversorgung. Die Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.
Da zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Versicherten kein Vertrag geschlossen wird, erhalten sie keine Garantie auf die Versicherungsleistungen. Die Leistungen können jederzeit wieder gekürzt oder gestrichen werden.
Private Krankenversicherung für Beamte der Polizei
Der Dienstherr übernimmt mit der Beihilfe 50 bis 80 % der tatsächlichen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Über die private Krankenversicherung müssen nur noch die restlichen 20 bis 50 % der Kosten abgesichert werden. Die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung sind dadurch gering.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist Vision B, mit den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.
Leistungen aller Tarife von Vision B sind unter anderem:
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
- Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
- Kostenerstattungen für Heilpraktiker
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Weltweiter Versicherungsschutz
Vorteile für privat bei der DBV krankenversicherte Beamte der Polizei
Neben freier Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl haben bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck versicherte Beamte der Polizei Zugang zu den neuesten Medikamenten, innovativsten Behandlungen und Therapien. Das Spektrum an Versicherungsleistungen ist breit gefächert. Somit kann für jeden ein bedarfsgerechtes, individuelles Leistungspaket zusammengestellt werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck schließt mit jedem Beamten der Polizei einen privatrechtlichen Vertrag ab. Für die darin vereinbarten Leistungen besteht lebenslange Leistungsgarantie.
Die Versicherungsbeiträge werden einkommensunabhängig auf Basis individueller Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Tarif und Beihilfebemessungssatz erhoben. Je nachdem, wie sich Ihre persönliche Lebenssituation verändert, kann Ihr Versicherungsschutz flexibel angepasst werden.
Wir beraten Sie gern
Sie haben Fragen zum Thema Krankenversicherung? Sprechen Sie uns an! Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind gern persönlich für Sie da.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
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