Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG in Frankfurt am Main
Sicher und passgenau!
Als Lehrerin oder Lehrer sorgst du Tag für Tag dafür, dass es deinen Schülern möglichst gut geht. Dabei solltest du aber deine eigene Absicherung nicht vergessen, denn besonders für Lehrer gibt es bestimmte Risiken, die der Dienstherr nicht abdeckt. Dazu gehört in den ersten Jahren vor allem die Dienstunfähigkeit, denn sie führt zu einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG in Frankfurt und unserer Dienstunfähigkeitsversicherung bist du gut geschützt!
Funktionsweise und Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung
Um den Sinn der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der Deutschen Beamtenversicherung zu verstehen, solltest du zunächst wissen, was eine Dienstunfähigkeit überhaupt ist. § 44 Abs.1 Bundesbeamtengesetz nennt hier eine Definition, die für Landesbeamte entsprechend anzuwenden ist und sich in den jeweiligen Gesetzen findet:
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.“ (§ 44 Abs.1 Satz 1 BBG)
Allerdings erfolgt nur bei Beamten auf Lebenszeit eine Versetzung in den Ruhestand. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe sind deutlich weniger umfassend abgesichert. Ein kurzer Überblick:
- Dienstunfähige Lehrerinnen und Lehrer auf Widerruf und Probe verlieren bei Dienstunfähigkeit ihren Beamtenstatus und damit alle Ansprüche. Sie erhalten keine Bezüge mehr, auch eine Versorgung steht ihnen nicht zu
- Dienstunfähige Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt. Dadurch steht ihnen eine Pension zu, die aber ebenfalls deutlich unter den letzten Dienstbezügen liegt
Für Beamtinnen und Beamte in den ersten Dienstjahren wiegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit daher besonders schwer. Denn verdienst du als Studienrätin auf Probe beispielsweise 4.500 Euro brutto monatlich und wirst dienstunfähig, stehst du auf einmal bei null. Denn alle Ansprüche gegen den Dienstherrn gehen mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verloren.
Hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG in Frankfurt ins Spiel. Stellt dein Dienstherr eine Dienstunfähigkeit fest, schließen wir uns dieser Feststellung an und zahlen dir eine monatliche Rente. Ihre Höhe bestimmst du selbst. Daher kannst du dein gesamtes Einkommen absichern. Später, sobald du auf Lebenszeit verbeamtet bist und bei Dienstunfähigkeit eine Pension bekommst, lässt sich die Rente einfach reduzieren.
Leistungen und Vorteile unserer Dienstunfähigkeitsversicherung
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer profitierst du unter anderem von folgenden Leistungen:
- Passgenauer Schutz bei Dienstunfähigkeit durch „echte“ DU-Klausel in allen Verträgen
- Anpassung der Rente jederzeit möglich, in vielen Fällen sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung
- Beitragsfreistellung während der Zeit der Dienstunfähigkeit und des Leistungsbezugs
- Zahlung der DU-Rente, solange die Dienstunfähigkeit besteht, längstens bis zum Ende der Vertragslaufzeit
Die „echte DU-Klausel“ in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Aufgrund der schwerwiegenden Nachteile, die eine „unechte“ DU-Klausel für dich als Lehrerin oder Lehrer hat, verzichten wir auf sie. In allen Verträgen und Tarifen der DBV findest du nur „echte“ Dienstunfähigkeits-Klauseln, mit denen du im Fall der Fälle auch tatsächlich abgesichert bist.
- Mit einer „echten“ DU-Klausel erkennen wir die Feststellung des Dienstherrn an. Wir prüfen also nicht noch einmal separat, ob du berufsunfähig bist. Schreibt dich der Dienstherr dienstunfähig, giltst du automatisch als berufsunfähig.
- Bei einer „unechten“ Klausel prüft der Versicherer, ob zusätzlich zur Dienstunfähigkeit auch eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherung vorliegt. Ist das nicht der Fall, bekommst du keine Leistungen, obwohl du dienstunfähig bist.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Dienstunfähigkeit und wer stellt sie fest?
Der Amtsarzt stellt die Dienstunfähigkeit auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn fest. Sie liegt vor, wenn du aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, deine dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen.
Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeit?
Für die Feststellung einer Berufsunfähigkeit ist regelmäßig ein Prognosezeitraum von sechs Monaten maßgeblich, für die Dienstunfähigkeit reichen bereits drei Monate.
Brauchen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Ja! Denn besonders in deinen ersten Dienstjahren verlierst du bei Dienstunfähigkeit alle Ansprüche gegen deinen Dienstherrn. Hier ist die Dienstunfähigkeitsversicherung daher besonders wichtig!
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG Inh. Florian Link Dominic Friebe
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Stein oHG Inh. Florian Link Dominic Friebe
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