Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Sichert die eigene Existenz
Beamtinnen und Beamte haben besonders in der Zeit auf Widerruf und Probe kaum staatlichen Schutz vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit. Hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung ins Spiel, die die entstehende Einkommenslücke im Fall der Fälle schließt. Dadurch ist die ergänzende Absicherung besonders für junge Beamte in ihren ersten Dienstjahren, aber auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit, sinnvoll.
Die Bedeutung der Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Unterform der Berufsunfähigkeitsversicherung. Streng genommen gibt es erstere gar nicht in dieser Form, dazu aber später mehr. Als Beamtin oder Beamter werden Sie aus dem aktiven Dienst entlassen, wenn Sie sich in der Widerrufs- oder Probezeit befinden. Beamte auf Lebenszeit können bei Dienstunfähigkeit nicht entlassen werden, hier erfolgt eine Versetzung in den Ruhestand.
Während Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit dann ein Ruhegehalt erhalten, gehen Beamte auf Widerruf und Probe leer aus. Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn die dienstlichen Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllt werden können und eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit nicht in Sicht ist (§44 Bundesbeamtengesetz).
Die Dienstunfähigkeitsversicherung hat daher die Aufgabe, die Lücke, die durch die Dienstunfähigkeit zu den früheren Bezügen im aktiven Dienst (Einkommenslücke) zu schließen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einkommenslücke bei Beamten auf Widerruf und Probe das gesamte Einkommen umfasst. Bei Beamten auf Lebenszeit muss zunächst die Mindestversorgung abgezogen werden, sie liegt in Bayern etwa bei rund 1.800 Euro monatlich (Art. 26 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz).
Echte und unechte DU-Klausel
Wie eingangs bereits erwähnt, gibt es die „Dienstunfähigkeitsversicherung“ in dieser Form gar nicht. Es handelt sich hierbei um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel). Das ist eine speziell an den Bedarf von Beamtinnen und Beamten angepasste Zusatzvorschrift in den Versicherungsbedingungen. Unterscheiden Sie unbedingt zwischen echter und unechter DU-Klausel:
- Bei der echten DU-Klausel erkennt der Versicherer das Gutachten Ihres Dienstherrn an. Sind Sie für dienstunfähig erklärt worden, gelten Sie automatisch und ohne weitere Gesundheitsprüfung als berufsunfähig
- Bei der unechten DU-Klausel wird das Gutachten des Dienstherrn nur anerkannt, wenn auch nach der Definition im Versicherungsvertrag eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Ist das nicht der Fall, verweigert der Versicherer die Leistung – und das, obwohl Sie beim Staat nicht mehr aktiv beschäftigt werden können
Übrigens
Wie Sie sehen ist es enorm wichtig, sich für eine „echte“ Dienstunfähigkeitsversicherung zu entscheiden. Die DBV verzichtet in allen Verträgen auf unechte DU-Klauseln – so sind Sie bei uns immer auf der sicheren Seite.
Dadurch, dass die „Dienstunfähigkeitsversicherung“ eine weitgehend klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ist, bleiben Sie auch dann versichert, wenn Sie den Staatsdienst eines Tages verlassen. Denn die Police deckt Angestellte und Selbstständige ebenso ab wie Beschäftigte im Beamtenverhältnis.
Leistungen der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Mit der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden Sie sich für einen komfortablen Rundum-Schutz ohne versteckte Klauseln und sonstige Nachteile. Mit uns schließen Sie einen Versicherungsvertrag, an den beide Seiten gebunden sind. Dabei profitieren Sie unter anderem von folgenden Leistungen:
- Monatliche Rente: Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt für die gesamte Dauer der Dienstunfähigkeit, längstens bis Ende der Vertragslaufzeit, die vertraglich vereinbarte monatliche Rente
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Wir verweisen Sie nicht an einen Beruf, den Sie theoretisch ausüben könnten. Sind Sie dienstunfähig, leisten wir – ohne Ausnahme
- Beitrags- und Leistungsdynamik: Durch diese Bausteine erhöhen sich Beiträge und Leistungen jedes Jahr um einen festen Prozentsatz, auch und insbesondere während der Dienstunfähigkeit
- Beitragsfreistellung: Sind Sie dienstunfähig, müssen Sie keine Beiträge mehr in die Dienstunfähigkeitsversicherung einzahlen
- Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Ereignissen, etwa der Geburt eines Kindes, können Sie die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen
- Zusatzleistungen: Unter anderem Kapitalleistung bei Wiedereingliederung, AU-Klausel und vieles mehr
Sie entscheiden selbst, welche Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung Ihnen wichtig sind, und stellen die Police entsprechend zusammen.
Tipp
Prüfen Sie Ihren Vertrag Jahr für Jahr auf seine Aktualität. Denn die versicherte DU-Rente muss nach wie vor die entstehende Einkommenslücke bei einer Dienstunfähigkeit schließen können.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gelte ich als dienstunfähig und wer stellt das fest?
Festgestellt wird die Dienstunfähigkeit vom Amtsarzt auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn. Ab einer Krankheitsdauer von drei Monaten wird in der Regel eine entsprechen-de Untersuchung in Auftrag gegeben.
Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit?
Eine Berufsunfähigkeit liegt bei einer sechsmonatigen Hinderung an der Ausübung der Tätig-keit vor, bei der Dienstunfähigkeit sind es nur drei Monate.
Für wen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Besonders Beamte auf Widerruf und Probe brauchen eine Dienstunfähigkeitsversicherung, da sie sonst bei Dienstunfähigkeit ohne jeden Versorgungsanspruch aus dem Dienst entlassen werden. Bei Beamten auf Lebenszeit wird zwar ein Ruhegehalt gezahlt, dieses liegt aber deut-lich unter den letzten Bezügen.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG Inh. Florian Link Dominic Friebe
60313 Frankfurt am Main
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WR-Zeil 127
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sowie nach Vereinbarung
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