Beamte im Ruhestand
Sie haben es geschafft. Nachdem Sie ihren aktiven Dienst abgeleistet haben, genießen Sie ab sofort den wohlverdienten Ruhestand und ein bedingungsloses Ruhegehalt, klassisch nach 40 Dienstjahren. Das Ruhegehalt richtet sich an den zuletzt erhaltenen Bezügen. Trotzdem ist eine private Absicherung mit Produkten der Altersvorsorge empfehlenswert, um Lücken auszugleichen.
Sollte Sie jedoch aufgrund einer Dienstunfähigkeit bereits früher in den Ruhestand versetzt werden, nützt Ihnen das Produkt der Altersvorsorge nichts. Hier empfehlen wir Ihnen die Absicherung durch die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Trotz Ruhestand bestehen weiterhin die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn, z.B. sind Sie weiterhin zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Stein oHG Inh. Florian Link Dominic Friebe
WR-Zeil 127
60313 Frankfurt am Main
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
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