Die Beihilfe der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG
Polizeibeamte haben Rechten und Pflichten. Sie als Beamter sind Sie zum Ableisten Ihres Dienstes und umfassender Treue verpflichtet und der Dienstherr wiederrum hat ihrerseits eine umfangreiche Fürsorgepflicht. Im Rahmen dieser Fürsorgepflicht haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe seitens Ihres Dienstherrn.
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen als auch bei Früherkennungsmaßnahmen und bei Schutzimpfungen.
Die Beteiligung an den Behandlungskosten beträgt in Hessen 50% der anfallenden ambulanten Kosten, sowie 65% der stationären Kosten.
Da der Dienstherr eben nur anteilig die Beihilfe gewährt, ist der Abschluss einer beihilfekonformen Restkostenabsicherung notwendig. Einerseits damit so 100% der Krankheitskosten übernommen werden, aber auch damit keine finanziellen Belastungen in Form von „Beihilfelücken“ entstehen.
Wie Sie die „Beihilfelücken“ ausgleichen können, erfahren Sie hier:
Erklärfilm - Beihilfe
Stein oHG Inh. Florian Link Dominic Friebe
WR-Zeil 127
60313 Frankfurt am Main
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
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