Diensthaftpflichtversicherung
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür auf gesetzlicher Grundlage haften und den Schaden ersetzen. Bei Beamten haftet während Ihrer Tätigkeit der Dienstherr.
Der Dienstherr kann Sie im Schadenfall allerdings in Regress nehmen. Das bedeutet, dass Sie bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung uneingeschränkt haften!
Daher ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung zu empfehlen. Mit unserer Diensthaftpflichtversicherung sind Sie optimal im privaten sowie im dienstlichen Bereich abgesichert.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stein oHG Inh. Florian Link Dominic Friebe
WR-Zeil 127
60313 Frankfurt am Main
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sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
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