Private Krankenversicherung für Beamte: Passgenauer und
sinnvoller Schutz
Beamte stellen innerhalb des deutschen Krankenversicherungssystems eine besondere Berufsgruppe dar. Denn sie entscheiden selbst, ob sie in die gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Durch die Beihilfe bietet die PKV meist den besseren Schutz, da sie sich individueller an den persönlichen Absicherungsbedarf anpassen lässt. Wir geben einen Überblick über die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte.
Aufbau und Leistungen der privaten Krankenversicherung für Beamte
Die private Krankenversicherung für Beamte der DBV Stein OHG in Frankfurt unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Krankenkasse. Die wichtigsten Unterschiede im kurzen Überblick:
- GKV: Jeder Versicherte zahlt einen festen Prozentsatz seines Einkommens. Auf der anderen Seite sind die Leistungen einheitlich vom Gesetzgeber festgelegt und können nur geringfügig, bis gar nicht angepasst werden. Ehepartner und Kinder sind im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei beim Hauptverdiener mitversichert.
- PKV: Der Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Faktoren wie Gesundheitszustand und Beruf. Die Leistungen können selbst ausgewählt und an den eigenen Bedarf angepasst werden. Für jeden Versicherten (Ehepartner, Kinder) ist ein eigener Versicherungsvertrag notwendig.
Während die Leistungen der gesetzlichen Kasse nach § 12 SGB V „wirtschaftlich“ sein müssen, gibt es eine solche Regelung für die PKV nicht. Hier entscheiden Sie als Versicherte oder Versicherter selbst, welche Bausteine Sie für notwendig erachten. Dabei besteht die PKV für Beamte aus einem Grundschutz, den Sie unter anderem mit folgenden Zusatzbausteinen erweitern können:
- Wahlleistungen im Krankenhaus, etwa Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer.
- Vollständige Übernahme hochwertigen Zahnersatzes sowie von Prophylaxe-Behandlungen wie der professionellen Zahnreinigung.
- Krankenhaustagegeld bei längeren stationären Aufenthalten zur Abdeckung von Mehrkosten.
- Übernahme alternativer Heilbehandlungen, beispielsweise von Heilpraktikern, sowie von Psychotherapie.
Die Beihilfe des Dienstherrn
Das besondere Fürsorgesystem im Beamtenverhältnis
Beamtinnen und Beamte erhalten eine sogenannte Beihilfe für die ihnen entstehenden Krankheitskosten. Das System der Beihilfe unterscheidet sich dabei grundlegend vom bekannten „Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil“, da der Dienstherr nicht die Versicherungsbeiträge, sondern die tatsächlich entstehenden Behandlungskosten ersetzt. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, richtet sich nach den Beihilfebemessungssätzen, die bei den einzelnen Dienstherren (fast) identisch sind:
- Beamte mit einem oder keinem Kind erhalten 50 Prozent
- Beamte mit zwei oder mehr Kindern erhalten 70 Prozent
- Kindern von Beamten stehen 80 Prozent Beihilfeleistung zu
- Beamtinnen und Beamte im Ruhestand erhalten 70 Prozent
Ein Beispiel
Sie haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent. Ihr Arzt stellt 1.000 Euro in Rechnung, der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Beihilfe 700 Euro. Es verbleiben 300 Euro, die Sie mit der PKV für Beamte der DBV abdecken. Bei Ihren Kindern wären es entsprechend 80 Prozent Beihilfe, für die verbleibenden 20 Prozent oder 200 Euro wird eine Krankenversicherung benötigt.
Um Beihilfeleistungen zu erhalten, stellen Sie einen Beihilfeantrag, dem Sie die entsprechenden Rechnungen als Belege beifügen. Der Dienstherr setzt die Beihilfe mittels Bescheids fest und zahlt Sie auf das Bezügekonto aus.
Gesetzlich versicherte Beamte erhalten keine Beihilfe, weil sie vom Arzt keine Rechnungen über die erbrachten Leistungen erhalten. Diese werden direkt über das Kärtchen mit der GKV abgerechnet. Da es im Beihilfesystem keinen Arbeitgeber-Anteil gibt, müssen die entsprechenden Versicherungsbeiträge in voller Höhe aus den Bruttobezügen gezahlt werden.
Übrigens
Für die Höhe der Beihilfe kommt es nicht auf den Beamtenstatus an. Auch Beamte auf Widerruf und Probe erhalten 50 bzw. 70 Prozent Erstattung.
Besonderheiten der PKV für Beamte
Bei Beamten fungiert die PKV als sogenannte Restkostenversicherung. Da ein Teil der Behandlungs- und Krankheitskosten schon über die Beihilfe abgedeckt ist, wird der Krankenversicherungsschutz nur noch für den verbleibenden Anteil („Rest“) benötigt. Sie schließen die private Krankenversicherung entsprechend Ihres Beihilfesatzes ab, sodass sie etwa 30 oder 50 Prozent der Aufwendungen übernimmt.
Denn: In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Daher ist es nicht möglich, den Kostenanteil, der nach der Beihilfe verbleibt, „aus eigener Tasche“ zu zahlen.
Kosten der PKV für Beamtinnen und Beamte
Die Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge hängt bei der privaten Krankenversicherung von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem:
- Alter: Ihr Alter beim Abschluss der PKV
- Gesundheitszustand: Aktuelle Vorerkrankungen, Gewohnheiten wie Alkohol- oder Tabakkonsum
- Beihilfesatz: Je höher die Beihilfe, desto weniger Kosten muss die PKV übernehmen
- Tarif und Leistungen: Je mehr Leistungsbausteine Sie Ihrem Vertrag hinzufügen, desto höher wird auch der Beitrag
Aufgrund der zahlreichen Faktoren ist es nicht möglich, eine pauschale Aussage zur Höhe der Prämie zu treffen.
Alle Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Beamte sind steuerlich als Sonderausgaben abziehbar, soweit sie auf den Grundschutz und nicht auf Wahlleistungen entfallen. Die entsprechenden Beträge übermittelt die DBV selbstständig an die Finanzverwaltung, sodass Sie sich hier um nichts mehr kümmern müssen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Leistungen in der PKV für Beamte selbst aussuchen?
Ja, denn auch die PKV für Beamte ist eine „normale“ private Krankenversicherung, bei der Sie als Versicherte oder Versicherter selbst entscheiden, welche Leistungen Ihnen wichtig sind.
Welche Besonderheiten gelten in der PKV für Beamte?
Der größte Unterschied liegt darin, dass Beamte Beihilfe erhalten und die PKV entsprechend nur den Teil der Kosten, der nach der Erstattung des Dienstherrn verbleibt, trägt.
Wie hoch sind die Beihilfesätze?
Die Beihilfesätze für Beamtinnen und Beamte liegen je nach Dienstherr zwischen 50 und 70 Prozent, Kinder von Beamten erhalten 80 Prozent Beihilfe.
Sind PKV-Beiträge von Beamten steuerlich absetzbar?
Ja, alle Beiträge sind mit Ausnahme der Wahlleistungen als Sonderausgaben steuerlich abzieh-bar (§ 10 EStG).
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DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG Inh. Florian Link Dominic Friebe
60313 Frankfurt am Main
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sowie nach Vereinbarung
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