Gut abgesichert:
Anwartschaft für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg

Verwaltungsbeamte erhalten von ihrem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe und brauchen daher, sobald sie auf Widerruf verbeamtet wurden, eine private Krankenversicherung. Der Versicherer kann Sie wegen Vorerkrankungen und sonstiger Risiken aber auch ablehnen oder Beitragszuschläge erheben. Mit der Anwartschaft für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg sorgen Sie rechtzeitig vor!

Sinn und Zweck einer Anwartschaft für Verwaltungsbeamte

Beamtinnen und Beamte nehmen unter den abhängig Beschäftigten eine Sonderstellung ein. Denn sie sind keine „klassischen Arbeitnehmer“, sondern erhalten eigenständige Leistungen nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes. Maßgebend sind also die jeweiligen Beamtengesetze des Bundes und der Länder sowie auf deren Grundlage erlassene Rechtsverordnungen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).
 
Unterschiede gibt es besonders bei der Gesundheitsvorsorge. Denn Sie erhalten als Beamtin oder Beamter keinen Arbeitgeber-Anteil zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Stattdessen beteiligt sich der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe an den tatsächlichen, vom Arzt in Rechnung gestellten, Behandlungskosten. Um Beihilfe zu erhalten, benötigen Sie eine Rechnung – und diese bekommen Sie nur, wenn Sie privat krankenversichert sind.
 
An dieser Stelle kommt die Anwartschaft für Verwaltungsbeamte ins Spiel. Denn bei Aufnahme in die private Krankenversicherung führt der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durch. Auf Grundlage der Ergebnisse entscheidet er, ob er Sie aufnimmt, ablehnt oder Beitragszuschläge festsetzt. Sie tragen also ein nicht unerhebliches Restrisiko.

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Hinweis!

Mit der Anwartschaftsversicherung gehen Sie auf Nummer sicher. Denn sie „konserviert“ Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Später, wenn Sie in die private Krankenversicherung eintreten, werden die damals gespeicherten Werte zugrunde gelegt. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht statt – eventuelle Vorerkrankungen, die nach Abschluss der Anwartschaft aufgetreten sind, können sich nicht mehr auf den Versicherungsbeitrag auswirken.

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Leistungen und Vorteile der DBV Anwartschaft für Verwaltungsbeamte

Die Anwartschaft für Verwaltungsbeamte ist unverzichtbar für Menschen, die bereits heute wissen, dass sie in wenigen oder vielen Jahren eine private Krankenversicherung benötigen. Dies ist beispielsweise bei Studierenden der Fall, wenn nach dem Studium der Einstieg in den öffentlichen Dienst und die Verbeamtung anstehen. Denn spätestens hier wird durch die Beihilfe eine angepasste private Krankenversicherung, auch „Restkostenversicherung“ genannt, benötigt.
 
Bei der DBV unterscheiden wir zwischen zwei Varianten der Anwartschaft für Verwaltungsbeamte. Welche die für Sie richtige ist, hängt von der individuellen beruflichen Situation ab:

  • Kleine Anwartschaft: Bei der kleinen Anwartschaft wird nur der aktuelle Gesundheitszustand „konserviert“, nicht hingegen das Alter. Sie eignet sich daher vor allem für Menschen, die bereits in wenigen Jahren eine private Krankenversicherung benötigen
  • Große Anwartschaft: Die große Anwartschaft „speichert“ neben dem Gesundheitszustand auch Ihr derzeitiges Alter. Damit ist sie für Beamtinnen und Beamte prädestiniert, die erst in vielen Jahren oder Jahrzehnte Beihilfe erhalten und eine private Krankenversicherung benötigen

Beide Formen der Anwartschaft für Verwaltungsbeamte schließen Sie zwar mit Blick auf den Beamtenstatus ab, bleiben bei der Nutzung der Police aber dennoch flexibel. Sie entscheiden insbesondere selbst, ob Sie Ihre Anwartschaft tatsächlich für den Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung nutzen möchten. Machen Sie sich beispielsweise selbstständig und möchten sich privatversichern, kann die Anwartschaft auch hierfür eingesetzt werden. Außerdem können Sie die Police jederzeit kündigen.
 
Während die Anwartschaft läuft, ist sie eine „inaktive“ Krankenversicherung. Die Beiträge sind entsprechend niedrig und in voller höhe steuerlich absetzbar. Später wird die Anwartschafts- in eine Krankenversicherung umgewandelt.

Möchten Sie mehr über die Anwartschaft für Verwaltungsbeamte der DBV erfahren? Dann vereinbaren Sie einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Puschkinstr. 3
01968 Senftenberg
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