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DBV Senftenberg Tänzer & Tänzer oHG Wichtige Versicherungen Senftenberg

Versicherungen für Polizeianwärter:

Optimal abgesichert mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg

Bereits als Anwärterin oder Anwärter im Polizeidienst haben Sie in der Regel den Beamtenstatus inne. Dadurch entsteht ein besonderer Bedarf nach passgenauer Absicherung, den Sie mit den Versicherungen für Polizeianwärter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg decken können. Denn wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet der Absicherung des öffentlichen Dienstes!

Welche Versicherungen für Polizeianwärter von Bedeutung sind

Auf dem Markt gibt es zahlreiche Versicherungen für Polizeianwärter, von denen aber bei Weitem nicht alle tatsächlich notwendig sind. Vielmehr kommt es auf Ihre individuelle Situation an. Die meisten Besonderheiten gegenüber „normalen“ Arbeitnehmern ergeben sich dabei durch den Status als Beamtin oder Beamter. Denn dieser sorgt für besondere Leistungen des Dienstherrn, hat aber auch Lücken. Genau diese sollten Sie selbst schließen.
 
Wichtige Versicherungen für Polizeianwärter sind daher insbesondere:

  • Anwartschaft und private Krankenversicherung: Je nachdem, ob Sie aktuell Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten, benötigen Sie entweder eine Anwartschafts- oder eine private Krankenversicherung.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung: Werden Polizeianwärter dienstunfähig, entlässt sie der Dienstherr aus dem Beamtenverhältnis. Alle Ansprüche, insbesondere auf Besoldung und Krankheitsabsicherung, sind dann verloren.
  • Diensthaftpflichtversicherung: Beamte haften für dienstliche Fehler. Kommt es zur Geltendmachung von Ansprüchen durch Geschädigte, sind Sie mit der Diensthaftpflicht der DBV auf der sicheren Seite.

Schauen wir uns die einzelnen Versicherungen für Polizeibeamte also etwas genauer an. Sie möchten bereits jetzt mehr erfahren? Dann vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg!

Anwartschaft und private Krankenversicherung für Anwärter

Bei vielen Dienstherren erhalten Polizeianwärter während Ausbildung und anschließendem aktiven Dienst freie Heilfürsorge. Der Dienstherr übernimmt also alle anfallenden Krankheitskosten, Sie selbst benötigen keine Krankenversicherung mehr. Allerdings erhalten Sie spätestens mit Eintritt in den Ruhestand „nur“ noch die Beihilfe. Hier ist dann eine Krankenversicherung notwendig. Mit der Anwartschaft, einer der wichtigsten Versicherungen für Polizeianwärter mit Anspruch auf Heilfürsorge, „konservieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand. So werden Sie später garantiert in die PKV aufgenommen.
 
Alternativ erhalten Sie bereits während des aktiven Dienstes Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt dann in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten, die andere Hälfte deckt die PKV ab. Für Beamte ist eine private Krankenversicherung dabei – bei voller Leistung – meist günstiger, denn der Versicherer muss nur einen Teil der anfallenden Kosten tragen.
 
Als Privatpatientin oder Privatpatient profitieren Sie von vielen Vorteilen. Sie sind weltweit versichert, bestimmen selbst über Ihre Leistungen und haben die Möglichkeit, zahlreiche Zusatzbausteine abzuschließen.

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Passgenaue Dienstunfähigkeitsabsicherung für angehende Polizeibeamte

Sind Sie dienstunfähig, also aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr für den Polizeidienst geeignet, werden Sie vom Dienstherrn aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Sie verlieren damit nicht nur Ihr gesamtes Einkommen, sondern auch Ansprüche wie Beihilfe und Versorgung. Eine gewisse „Grundsicherung“ gibt es erst für Beamte auf Lebenszeit, denn sie erhalten bei Dienstunfähigkeit Beihilfe und Pension.
 
Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen für Polizeianwärter. Stellt der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit fest, erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Rente von der DBV. Bei Abschluss der DU-Versicherung haben Sie deren Höhe selbst festgelegt. Nachträgliche Anpassungen sind im Rahmen der Nachversicherungsgarantie sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
 
Wir setzen auf eine „echte DU-Klausel“. Das bedeutet, dass wir die Feststellung des Dienstherrn ohne weitere Prüfung anerkennen. Sind Sie aus Sicht des Dienstherrn dienstunfähig, sind Sie es automatisch auch für uns.

Möchten Sie mehr über unsere Versicherungen für Polizeianwärter erfahren? Dann vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
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