Umfassende Absicherung
Die Dienstanfänger-Police für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg
Als Beamtin oder Beamter – also auch als Lehrerin oder Lehrer – sind Sie in den ersten Berufsjahren nicht ausreichend vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Zudem verlieren Sie im späteren Ruhestand ca. 30 bis 40 Prozent Ihrer vorherigen Dienstbezüge, was ein sorgenfreies Leben schwierig macht. Mit der Dienstanfänger-Police für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg sorgen Sie für Ihren Ruhestand vor und profitieren zudem von einem umfassenden Schutz.
Sinn & Zweck der Dienstanfänger-Police
für Lehrer
Sollten Sie als Beamtin oder Beamter dienstunfähig werden, dann erhalten Sie in den meisten Fällen Leistungen von Ihrem Dienstherrn. Eine Dienstunfähigkeit muss immer vom Amtsarzt festgestellt werden. Sie ist dann gegeben, wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation den jetzigen Beruf nicht mehr ausüben können. Welche und ob Sie nach der Feststellung Leistungen erhalten, hängt von Ihrem Beamtenstatus ab:
Als Beamter auf Widerruf folgt auf die Feststellung der Dienstunfähigkeit die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Sie verlieren alle Ihre Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung
Auch wenn Sie Beamter auf Probe sind, verhält es sich gleich. Bei einer Dienstunfähigkeit haben Sie keinerlei Ansprüche mehr auf Leistungen von Ihrem Dienstherrn.
Erst dann, wenn Sie den Beamtenstatus auf Lebenszeit erhalten haben, erhalten Sie im Falle der Dienstunfähigkeit Leistungen vom Arbeitgeber. Sie werden in den Ruhestand versetzt und erhalten eine beamtenrechtliche Pension sowie Beihilfe
Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es nur dann, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht wurde. Dies ist jedoch gerade im Lehrerberuf sehr selten. Auch als Beamter auf Widerruf oder Probe erhalten Sie dann ein sogenanntes Ruhegehalt.
Wichtig!
In der Praxis sind Dienstunfälle sehr selten. Bei allen anderen Ursachen schützt eine Dienstunfähigkeit im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin. Auch als Beamter auf Lebenszeit haben Sie dann zwangsläufig eine Versorgungslücke, welche Sie mit der Dienstanfänger-Police für Lehrer schließen können.
Leistungen & Vorteile der Dienstanfänger-Police für Lehrer
Durch die Dienstanfänger-Police für Lehrer profitieren Sie sofort nach Abschluss von umfassenden Leistungen & Vorteilen. Zu diesen gehören unter anderem die folgenden:
Die zwei Phasen der Dienstanfänger-Police der DBV
Wie Sie wissen, besteht das Beamtenverhältnis im Hinblick auf die Absicherung gegen die Dienstunfähigkeit aus zwei Phasen. Die erste liegt vor der Verbeamtung auf Lebenszeit, die zweite danach. Um Sie möglichst passgenau abzusichern, ist auch die Dienstanfänger-Police für Lehrer ähnlich eingeteilt:
- Phase eins:
Hier sind Sie Beamter auf Widerruf oder Probe und noch nicht ausreichend gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit abgesichert. Hier verwenden wir einen Großteil der Einzahlungen noch für die Absicherung gegen die Dienstunfähigkeit. - Phase zwei:
Hier sind Sie bereits Beamter auf Lebenszeit. Wir verwenden den größten Teil Ihrer Einzahlungen für die Altersvorsorge, da Sie nun bereits einen Anspruch auf eine Pension haben.
Sie haben noch Fragen oder möchten gerne mehr zur Dienstanfänger-Police für Lehrer erfahren? Dann zögern Sie nicht und treten Sie noch heute mit uns in Kontakt – gerne legen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot für Ihre Situation vor. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg freut sich bereits auf Sie!
Tänzer & Tänzer oHG
Puschkinstr. 3
01968 Senftenberg
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
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