Ihre ideale Absicherung
Die private Krankenversicherung für Lehrer der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg
Als verbeamtete Lehrerin oder verbeamteter Lehrer in Deutschland haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe. Sie können Ihre Versicherung also selbst frei wählen und sich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden. Die PKV bietet hierbei umfangreichere und hochwertigere Leistungen und ist individuell auf Beamte angepasst. Wir geben einen Überblick über die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg.
Leistungen & Vorteile der privaten Krankenversicherung für Lehrer
Die private Krankenversicherung für Lehrer unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Versicherung. Bei dieser Police können Sie sich unter anderem die Leistungen selbst aussuchen und auch individuelle Anpassungen vornehmen, wenn sich Ihre Situation ändert. Anpassungen von Seiten des Versicherers, wie es sie beispielsweise in der GKV gibt, sind in dieser Police ausgeschlossen. Zudem wird der Beitrag nicht anhand Ihres Einkommens bestimmt, sondern anhand Ihres aktuellen Berufs, Alters und Gesundheitszustandes.
Wie viele Policen der DBV, so ist auch die private Krankenversicherung für Lehrer modular aufgebaut. Zunächst entscheiden Sie sich für einen Grundtarif, daraufhin können Sie diesen mit Zusatzleistungen ergänzen. Zu unseren umfangreichen Leistungen und Vorteilen gehören unter anderem:
Hinweis:
Die private Krankenversicherung ist insgesamt deutlich flexibler als die gesetzliche Kasse. In der gesetzlichen Versicherung kann der Versicherer beispielsweise die Leistungen einseitig beschränken, in der privaten Versicherung ist das nicht möglich. Unsere Police können Sie durch verschiedene Tarife und Leistungen individuell zusammenstellen, sodass sie perfekt zu Ihrer Lebenssituation passt. Bei Fragen haben Sie immer einen Ansprechpartner vor Ort, an welchen Sie sich wenden können.
Die Beihilfe – so werden Krankheitskosten anteilig vom Dienstherrn bezahlt
Alle Beamtinnen und Beamten in Deutschland – und damit auch verbeamtete Lehrer – haben einen Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn. Das bedeutet konkret, dass im Krankheitsfall 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten vom Arbeitgeber übernommen werden. In diesem Fall ist der Arbeitgeber der Staat, er erstattet nur tatsächliche Kosten. Es muss also eine Rechnung von Ihrem Arzt vorliegen. Diese erhalten Sie allerdings nur dann, wenn Sie privat versichert sind. Sind Sie also gesetzlich versichert, verlieren Sie den Anspruch auf Beihilfe.
Hierzu ein Beispiel zum besseren Verständnis: Nach einer Zahnbehandlung erhalten Sie eine Rechnung von Ihrem Zahnarzt über 2.800 Euro. Sie haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent, müssen also nur 1.400 Euro selbst tragen.
Ihnen fällt auf: Trotz der Beihilfe bliebt eine Deckungslücke von 20 bis 50 Prozent. Diese können Sie mit der privaten Krankenversicherung für Lehrer schließen, da Sie diese Kosten nicht als Eigenanteil übernehmen dürfen. Daher ist es so praktisch, dass Sie unsere Police direkt an Ihre persönliche Situation anpassen können!
Sie haben noch Fragen oder würden sich gerne ein individuelles Angebot zur privaten Krankenversicherung für Lehrer einholen? Dann zögern Sie nicht, uns noch heute zu kontaktieren. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg freut sich bereits auf Sie!
Tänzer & Tänzer oHG
Puschkinstr. 3
01968 Senftenberg
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
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