Umfassende Absicherung vor Restkosten
Die private Krankenversicherung für Referendare der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg
In Deutschland haben Beamtinnen und Beamten einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn. Also auch dann, wenn Sie Referendarin oder Referendar sind. Trotz der Kostenübernahme entstehen für Sie teils hohe Restkosten, welche Sie nicht selbst übernehmen dürfen. Die private Krankenversicherung für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg ist die ideale Lösung, um auf der sicheren Seite zu sein.
Funktion & Leistungen der privaten Krankenversicherung
für Referendare
Die private Krankenversicherung für Referendare hat nicht viele Gemeinsamkeiten mit der gesetzlichen Kasse. Die benötigten Leistungen setzen Sie sich genau so zusammen, wie Sie diese wirklich brauchen und wie sie zu Ihrer Lebenssituation passen. Auch nachträgliche Änderungen & Anpassungen sind hier kein Problem. Änderungen von Seiten des Versicherers zu Ihrem Nachteil gibt es hier nicht. Die Beitragsbemessung erfolgt anhand des Berufs, des Alters und des Gesundheitszustandes.
Ihr Einkommen spielt in der PKV für Referendare keine Rolle!
Wie die meisten Policen der DBV ist die private Krankenversicherung für Referendare nach einem Baukastensystem aufgebaut. Sie entscheiden sich zuerst für einen Grundtarif und erweitern diesen dann mit beliebigen Leistungen, die zu Ihnen passen. Zu unseren Leistungen & Vorteilen gehören unter anderem:
Die private Krankenversicherung für Referendare ist deutlich flexibler als die gesetzliche Kasse. Ihr Versicherer kann die Leistungen nicht zu Ihrem Nachteil einseitig beschränken und Sie wählen immer selbst aus, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, nachträgliche Anpassungen vorzunehmen, etwa bei einer Änderung der Beihilfeklasse.
Wann übernimmt mein Arbeitgeber Krankheitskosten? – Die Beihilfe
Als Referendarin oder Referendar haben Sie immer einen Anspruch auf Beihilfe – wie alle Beamten in Deutschland. Der Beihilfesatz liegt aktuell in Deutschland zwischen 50 und 80 Prozent. Der Dienstherr übernimmt jedoch nur tatsächliche Kosten, Sie benötigen also zwingend eine Rechnung von Ihrem Arzt. Diese bekommen Sie nur dann, wenn Sie privat versichert sind. Als gesetzlich versicherter Referendar verlieren Sie also den Anspruch auf Beihilfe.
Hierzu ein Beispiel: Nach einer Zahnreinigung haben Sie eine Rechnung über 200 Euro von Ihrem Arzt erhalten. Durch Ihren Beihilfesatz werden nun 100 Euro vom Dienstherrn übernommen, also 50 Prozent der Krankheitskosten.
Trotz Ihres Beihilfesatzes bleibt also eine Deckungslücke von 20 bis 50 Prozent. Aus eigener Tasche dürfen Sie das nicht bezahlen, da es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gibt. Hier kommt die private Krankenversicherung für Referendare ins Spiel. Diese sichert Sie gegen diese Restkosten ab. So sind Sie immer zu 100 Prozent geschützt!
Warum brauche ich eine private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung ist auch als Restkostenversicherung bekannt. Sie schützt Sie, wie der Name schon sagt, vor den hohen Restkosten, die bei einer ärztlichen Behandlung entstehen können. Sollte sich Ihr persönlicher Beihilfesatz ändern, dann lässt sich die PKV auch nachträglich noch anpassen. Sie ist also eine beihilfekonforme Krankenversicherung.
Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten mehr zur privaten Krankenversicherung für Referendare erfahren? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg freut sich auf Ihr Kommen!
Tänzer & Tänzer oHG
Puschkinstr. 3
01968 Senftenberg
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
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