Ideale Versorgung
Die private Krankenversicherung für Polizisten der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg
Als Beamtin oder Beamter in Deutschland haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Das gilt auch für Polizisten. Sie dürfen also selbst entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten. Trotz Versicherung entstehen jedoch oft hohe Restkosten. Diese können Sie mit der privaten Krankenversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg absichern. Wir geben einen Überblick über unsere Leistungen!
Sinn & Zweck der privaten Krankenversicherung für Polizisten
Die private Krankenversicherung für Polizisten unterscheidet sich in den meisten Punkten von der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei dieser Police können Sie die Leistungen selbst auswählen und zusammenstellen, sodass diese zu Ihrer Lebenssituation passen. Einseitige Änderungen von Seiten des Versicherers, welche in der gesetzlichen Kasse zum Alltag gehören, gibt es in der PKV nicht. Die Beiträge werden zudem anhand Ihres Berufs, Ihres Gesundheitszustands und Ihres Alters bemessen. Ihr Einkommen spielt hier keine Rolle!
Die PKV ist wie viele Policen der DBV modular aufgebaut. Sie entscheiden sich zunächst für einen Grundtarif, welchen Sie dann individuell mit verschiedenen Leistungen erweitern können. Zu unseren umfangreichen Leistungen und Vorteilen gehören unter anderem die folgenden:
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Die private Krankenversicherung ist deutlich flexibler als die gesetzliche Kasse. In der gesetzlichen Versicherung kommt es häufig vor, dass der Versicherer die Leistungen einseitig kürzt oder einschränkt. Das ist in der privaten Krankenversicherung nicht möglich. Zudem können Sie bei der DBV Ihre Police ganz individuell zusammenstellen und anpassen, sodass Sie keinen zu hohen Beitrag zahlen.
Die Beihilfe – wann werden die Krankheitskosten vom Dienstherrn übernommen?
Als Polizist sind Sie immer verbeamtet und haben somit einen Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Das bedeutet, dass anteilig zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten durch Ihren Arbeitgeber übernommen werden. Hierbei werden jedoch immer nur die tatsächlichen Kosten erstattet, Sie benötigen also zwangsläufig eine Rechnung von Ihrem Arzt. Sind Sie gesetzlich versichert, erhalten Sie diese allerdings nicht. Ihr Anspruch auf Beihilfe erlischt damit.
Zur Beihilfe hier noch ein praktisches Beispiel: Nach einer Behandlung wegen einer Verspannung stellt Ihnen der Chiropraktiker eine Rechnung über 800 Euro. Sie haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent, daher übernimmt der Dienstherr bereits 400 Euro dieser Summe.
Trotz Beihilfe bleibt also immer eine Deckungslücke, welche zwischen 20 und 50 Prozent der Krankheitskosten liegt. Durch die in Deutschland geltende Krankenversicherungspflicht dürfen Sie diesen Betrag nicht aus eigener Tasche zahlen. Genau hier kommt die private Krankenversicherung für Polizisten ins Spiel. Sie deckt genau den Anteil, der nicht durch die Beihilfe übernommen wird, so sind Sie perfekt abgesichert!
Warum ist die private Krankenversicherung für Polizisten sinnvoll?
Die private Krankenversicherung für Polizisten ist auch als Restkostenversicherung bekannt. Sie dient, wie der Name schon sagt, dazu, die Restkosten einer Behandlung abzudecken. Sollte sich Ihr persönlicher Beihilfesatz ändern, können Sie auch die PKB anpassen. Sie ist also eine ,,beihilfekonforme“ Krankenversicherung.
Sie haben noch weitere Fragen oder würden sich gerne in einem persönlichen Gespräch zur privaten Krankenversicherung für Polizisten erkundigen? Dann zögern Sie nicht und treten Sie noch heute mit uns in Kontakt. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer OHG in Senftenberg freut sich bereits auf Sie!
Tänzer & Tänzer oHG
Puschkinstr. 3
01968 Senftenberg
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
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