Übersicht Werdegang – Beamte zur Probe
Ist die Zeit der Ausbildung vorbei und haben Sie die Laufbahnprüfung für den mittleren oder gehobenen Dienst bestanden, werden Sie von Ihrem Dienstherrn zum Beamten auf Probe ernannt. Das schafft ein neues Maß an beruflicher Sicherheit, da Sie nun nur noch aus dem Dienst entlassen werden können, wenn Sie:
- Ein mittelschweres oder schweres dienstrechtliches Vergehen begehen
- Eine Straftat begehen
- Oder ihre Eignung für den Beruf des Feuerwehrmanns oder der Feuerwehrfrau nicht nachgewiesen werden kann
Beamte der Feuerwehr zur Probe – Erste Berufsjahre
Als Beamter der Feuerwehr zur Probe sammeln Sie erste Erfahrungen im Feuerwehrdienst und lernen die Aufgaben der Feuerwehrleute im „echten Leben“ auf einer der zahlreichen Feuerwehrwachen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland kennen. Dabei leisten Sie Ihren Dienst entweder wie die anderen rund 28.000 Beamte der Berufsfeuerwehr in den öffentlichen Feuerwachen ab. Oder Sie gehören der Feuerwehr der Bundeswehr an und leisten Ihren Dienst dort ab.
Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre und kann bei besonderer Eignung auch verkürzt werden. Wenn Sie – zum Beispiel aufgrund eines längeren Ausfalls im Rahmen eines Dienstunfalls oder aus anderen persönlichen Gründen – innerhalb dieser drei Jahre Ihre Eignung noch nicht abschließend unter Beweis stellen konnten, kann die Probezeit auch verlängert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Ihr bisheriges Wirken Anlass zu der Vermutung gibt, dass Sie im Rahmen einer verlängerten Probezeit Ihre Eignung endgültig unter Beweis stellen können.
Wenn Sie Ihre Probezeit bestanden und Ihre Eignung für den Dienst als Beamter oder Beamtin der Feuerwehr unter Beweis gestellt haben, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Hiernach können Sie nur noch in absoluten Ausnahmefällen aus dem Dienstverhältnis entlassen werden.
Als Beamter auf Probe der Feuerwehr stehen Sie in einem besonderen Dienstverhältnis Ihrem Dienstherrn gegenüber. Dieses zeichnet sich durch verschiedene Pflichten und Rechte aus. Zu den Pflichten gehört beispielsweise der Umstand, dass Sie Ihre Tätigkeit unparteiisch und gerecht ausführen. Außerdem müssen Sie stets das Wohl der Allgemeinheit im Blick haben. Als Beamter müssen Sie sich in Ihrem gesamten Verhalten und Ihren Äußerungen zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Außerdem müssen Sie für die Einhaltung und den Schutz dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung eintreten.
Doch daneben haben Sie auch eine Reihe von Rechten. Da wären beispielsweise die folgenden:
- Sie haben ein Recht auf Besoldung nach dem Landes- oder Bundesbesoldungsgesetz
- Umzugskosten
- Unterstützung
- Krankenfürsorge
- Versorgung für Sie und Ihre Angehörigen
Diese Versicherungen sind für einen Beamten auf Probe empfehlenswert
Als Beamter auf Probe sind Sie im Bereich der Gesundheitsversorgung durch die freie Heilfürsorge so umfassend abgesichert, wie ein Arbeitnehmer mit einer gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz zu einem pflichtig beschäftigten Arbeitnehmer zahlen Sie für die Heilfürsorge allerdings keine Beiträge. Das hat einen einfachen Hintergrund. Feuerwehrleute riskieren in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht selten Leib und Leben für andere Menschen. Verletzungen können dabei schnell vorkommen – im schlimmsten Fall können auch bleibende Schäden oder ernsthafte Erkrankungen aus der Tätigkeit erwachsen.
Die meisten Beamten haben einen Anspruch auf Beihilfe. Diese Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherrn, mit der er sich zu einem bestimmten Prozentsatz an den Kosten der Gesundheitsversorgung beteiligt. In vielen Bundesländern haben auch Beamte der Feuerwehr nach dem Ende der Probezeit nur noch den Anspruch auf Beihilfe. Das Problem dabei: Den Teil der Kosten, der nicht von der Beihilfe getragen wird, müssen Sie über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abdecken.
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung bemessen sich in der Regel unter anderem an der Gefahr, dass Sie erkranken und tatsächlich Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Aufgrund des berufsbedingten Risikos ist diese Gefahr bei Feuerwehrleuten deutlich größer als bei Beamten im klassischen Verwaltungsdienst. Daher ist auch die beihilfekonforme private Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr oftmals teurer als für einfache Verwaltungsbeamte. Damit Beamte auf Widerruf und Beamte zur Probe der Feuerwehr hier nicht schon in jungen Jahren bei einem noch vergleichsweise niedrigen Einkommen bereits hohe Versicherungsbeiträge entrichten müssen, besteht grundsätzlich erst einmal bei allen Feuerwehrleuten im Beamtenverhältnis bis zum Ende der Probezeit ein Anspruch auf die Heilfürsorge.
Doch Sie sollten frühzeitig an die Zeit danach denken. Wenn Sie dann einen Anspruch auf Beihilfe haben, werden Sie eine beihilfekonforme private Krankenversicherung benötigen. Hier berechnen die Kosten wiederum nach Ihrer Gefährdung aber auch nach Ihrem Alter und möglichen Vorerkrankungen oder -verletzungen. Die Gefahr, dass Sie schon in den ersten Jahren Ihrer Tätigkeit als Feuerwehrmann eine solche Verletzung erleiden, die später Ihre Beiträge in die Höhe treiben könnte, ist durchaus gegeben. Aus diesem Grund empfiehlt es sich gerade für Bezieher der Heilfürsorge eine Anwartschaft abzuschließen. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus zeigen Ihnen gern, inwiefern sich eine Anwartschaft auch für Sie lohnt.
Weitere wichtige Versicherungslösungen für Beamte zur Probe
Als Beamter zur Probe stehen Sie noch ganz am Anfang Ihrer Laufbahn als Beamter der Feuerwehr. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten rund um die verschiedensten Versicherungslösungen für Beamte der Feuerwehr. Zu den wichtigsten Versicherungslösungen in diesem Zeitraum gehören sicherlich unter anderem die folgenden:
Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung im privaten Umfeld dienstunfähig werden. Denn in diesem Fall können Sie auch noch als Beamter auf Probe aus dem Dienst entlassen werden – immerhin steht Ihre körperliche Eignung in Frage. In einem solchen Fall haben Sie keinen Anspruch auf Bezüge mehr, erhalten keinerlei Ruhegehalt oder Arbeitslosengeld I. Sie werden in der Sozialversicherung nachversichert und sind in der Regel arbeitsunfähig und ohne weiteres Einkommen auf sich allein gestellt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen in einem solchen Fall Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.
Die Dienstanfänger-Police ist eine besonders günstige Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge. Denn auch als Beamter zur Probe sollten Sie bereits über das Thema Altersvorsorge nachdenken. Neben der Dienstanfänger-Police können Ihnen Ihre Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Cottbus auch noch andere spannende Altersvorsorgelösungen anbieten.
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor rechtmäßigen Haftungsfällen, die aufgrund von Schäden, die Sie in Ausübung Ihrer Dienstpflicht verursacht haben, auf Sie zukommen könnten. Auch in diesem Bereich sollten Sie sich unbedingt in Ruhe beraten lassen. Denn wer große Verantwortung trägt, kann durchaus auch mal Fehler machen.
Wir beraten Sie gern
Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beratend zur Seite und helfen Ihnen dabei, die für Sie passende Versicherungslösung zu finden.
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
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