Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Ein direkter Vergleich zwischen der gesetzlichen sowie privten Krankenversicherung ist nicht so leicht möglich. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass es sich im Grunde hierbei um 2 völlig unterschiedliche Varianten einer Krankenversicherung handelt. Die konkreten Unterschiede der einzelnen Varianten werden Ihnen gerne durch die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus erläutert.


Möglichkeiten der Aufnahme in eine Krankenversicherung

Bereits seit einiger Zeit ist der Abschluss einer Krankenversicherung deutschlandweit eine gesetzliche Pflicht. Die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist jedoch nicht jedem gegeben. Die Aufnahme in der privaten Krankenversicherung ist an einige Bedingungen gebunden. Nachfolgend möchten wir Ihnen die Voraussetzungen zur Aufnahme darlegen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Für sämtliche in der freien Wirtschaft tätigen Arbeitnehmer in einem „regulären“ Angestelltenverhältnis ist die sogenannte Versicherungspflichtgrenze gültig. Es besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern deren jährliches Einkommen den Betrag von 60.750 € unterschreitet. Erst dann, wenn das jährliche Einkommen diese Versicherungspflichtgrenze übersteigt, besteht die Möglichkeit in die private Krankenversicherung einzutreten.

Feuerwehrbeamte, welche beihilfeberechtigt sind, sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Für diese besteht prinzipiell die freie Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung muss, anders als die private Krankenversicherung, jeden aufnehmen, der dies möchte. Gesetzlichen Krankenversicherungen ist eine Ablehnung aufgrund zu extrem angeschlagener Gesundheit oder aufgrund hohen Alters gesetzlich untersagt.

Die private Krankenversicherung (PKV)

Die Krankenfürsorge ist eine der bestehenden besonderen Fürsorgepflichten Ihres Dienstherrn Ihnen gegenüber. Ihr Dienstherr kann diese Pflicht auf zweierlei Arten erfüllen. Ihre anfallenden Gesundheitskosten übernimmt er im Wege der Heilfürsorge vollständig. Anfallende Gesundheitskosten werden bei der Beihilfe hingegen lediglich teilweise erstattet. Hinsichtlich des verbleibenden Anteils müssen Sie als Feuerwehrbeamter eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abschließen. Hierzu empfehlen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ihre beihilfekonforme private Krankenversicherung als leistungsstarke und zuverlässige Absicherung.

Zur Aufnahme in die private Krankenversicherung ist eine umfängliche Prüfung Ihres Gesundheitszustandes notwendig. Liegen bei Ihnen gravierende Vorerkrankungen vor, kann durchaus eine Ablehnung erfolgen. Häufig jedoch erfolgt eine Aufnahme, allerdings mit entsprechenden Risikozuschlägen. Um auch Beamtenanwärtern einen einfacheren Zugang zur privaten Krankenversicherung zu ermöglichen, bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus die sogenannte Öffnungsaktion an. Zur Nutzung der Öffnungsaktion müssen Beamtenanwärter innerhalb des ersten halben Jahres nach Bezug von Beihilfe einen Antrag zur Aufnahme in die private Krankenversicherung stellen. Zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung bestehen jedoch keinerlei Fristen.

Beiträge zu den Krankenversicherungen

Auch bei der Beitragsberechnung der gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherung gibt es deutliche Unterschiede. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beraten Sie gerne hierzu und errechnen die jeweiligen Versicherungsbeiträge mit Ihnen gemeinsam.

Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Das Solidaritätsprinzip ist die Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherungsbeitrag ist für jedes Mitglied einheitlich und beträgt 15,5 % seines monatlichen Einkommens. Dies hat zur Folge, dass Mehrverdiener somit auch größere Beiträge zahlen als diejenigen, die weniger verdienen. Besserverdiener zahlen somit Gesundheitskosten der Geringverdiener mit. In der freien Wirtschaft muss der Arbeitgeber in einem klassischen Arbeitsverhältnis die Hälfte der Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen. Bei Feuerwehrbeamten hingegen trifft dies nicht zu. Feuerwehrbeamte, welche Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden möchten, müssen entsprechende Beiträge vollständig selbst zahlen. Zusätzlich erwirken sie dadurch den Anspruch auf Beihilfe.

Beitrag zur privaten Krankenversicherung

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der privaten Krankenversicherung das Individualprinzip die Grundlage. Die Mitglieder zahlen hier nicht nach einem festgelegten Prozentsatz. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich durch diverse individuelle Faktoren. So spielt beispielsweise das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand sowie der gewünschte Leistungskatalog zur Berechnung des Versicherungsbeitrages eine relevante Rolle. Mithilfe der privaten Krankenversicherung müssen Feuerwehrbeamte lediglich die verbleibenden Restkosten der Beihilfe abdecken. Daher fallen bei der privaten Krankenversicherung auch nur relativ niedrige Beiträge an.

Leistungsumfang der Krankenversicherungen

Leistungen

Der wahrscheinlich deutlichste Unterschied zwischen gesetzlicher sowie privater Krankenversicherung dürfte in den angebotenen Leistungen erkennbar sein. Gerne vergleichen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus mit Ihnen gemeinsam die jeweiligen Leistungskataloge.

Gesetzliche Krankenversicherung

Hier sind die gesetzlichen Bestimmungen die Basis des Leistungskatalogs. Ein Mitspracherecht für Versicherte besteht hier nicht. Zudem besteht stets die Gefahr, dass Leistungen gekürzt werden. In der gesetzlichen Krankenkasse kann es aufgrund Ausschöpfung des Budgets zu finanziellen Engpässen kommen.
 
Die gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet den vom Gesetzgeber festgelegten Grundschutz. Damit wäre zum Beispiel nur eine Behandlung von sogenannten Kassenärzten gegeben. Einige Leistungen sind sogar erst nach umfangreicher Antragstellung möglich. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind unabhängig der monatlichen Beitragszahlungen für sämtliche Versicherungsnehmer identisch. Leistungen für Geringverdiener werden somit durch Besserverdienende mitgetragen.
 
Mithilfe diverser privater Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus können Sie den Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenversicherung erweitern.

Kuren

Unterschiede gibt es auch im Gebiet der Kuren. Kuren müssen Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Ihre Krankenkasse entscheidet, wo die Kur durchgeführt wird. Hierfür fällt für maximal 28 Tage ein täglicher Eigenanteil von zehn Euro an. Als Versicherter der privaten Krankenversicherung gelten auch hier die Vereinbarungen laut Leistungskatalog.

Altersversorgung

Speziell im Alter ist eine verbesserte medizinische Absicherung notwendig, wofür anfallende Mehrkosten aufgefangen werden müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung baut auch hier auf das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass junge und gesunde Menschen die gesteigerten Kosten älterer sowie gesundheitlich anfälliger Versicherungsnehmer mittragen. Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen sind die Folge hieraus resultierender finanzieller Engpässe.

Die private Krankenversicherung hingegen baut auf effektive Altersrückstellungen. Ein geringer Anteil Ihres Versicherungsbeitrages wird während Ihrer Zeit als Versicherungsnehmer zur Bildung von Altersrückstellungen genutzt. Sollten Sie mit steigendem Alter Mehrkosten verursachen, werden diese Rückstellungen hierfür genutzt. Damit bauen Sie selbst für höhere Gesundheitskosten im Alter vor und müssen nicht mit Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen rechnen.

Zahnarztbehandlungen

Zahnarztbehandlungen sind oft teuer. Aus diesem Grunde sind die Leistungen der Versicherungen auch sehr unterschiedlich. Gerne stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus für konkrete Erläuterungen zur Verfügung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Gerade ein Zahnersatz ist eine kostspielige Angelegenheit. Generell wird durch die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte der anfallenden Kosten übernommen. Teilweise können Zuschüsse auch höher ausfallen, sollten Sie ein lückenloses Bonusheft besitzen. Versicherte müssen den Differenzbetrag zwischen Regelversorgung und realer Kosten bei speziellen Behandlungen, wie beispielsweise Inlays, selbst übernehmen.

Private Krankenversicherung

Das Individualprinzip der privaten Krankenversicherung wird besonders bei zahnärztlichen Behandlungen verdeutlicht. Zahnärztliche Leistungen können Sie im Wege der privaten Krankenversicherung individuell in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbaren. Somit müssen Sie sich nicht auf einen vorgefertigten Leistungskatalog verlassen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bietet hierzu bei der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung mit dem Tarif B für Feuerwehrbeamte einen maßgeschneiderten Tarif.

Wir beraten Sie gern

Gerne beantworten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus weitere Fragen zum Thema Gesetzliche oder private Krankenversicherung.

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