Werdegang für Beamte der Feuerwehr – Beamte im Ruhestand
Wenn Sie 40 Dienstjahre oder mehr erfolgreich hinter sich gebracht haben und nun Ihren wohlverdienten Ruhestand antreten, scheiden Sie nicht einfach wie ein klassischer Rentner aus dem Beschäftigungsverhältnis bei Ihrem Arbeitgeber aus. Das Dienstverhältnis zwischen einem Dienstherrn und einem Beamten aD (außer Dienst) bleibt in Grundzügen weiter bestehen. Vor allem aber bleiben Ihre Rechte als Beamter Ihrem Dienstherrn gegenüber bestehen.
Aus diesem Grund kommt bei einem pensionierten Beamten auch nicht die Rentenversicherung für das Ruhegehalt auf, sondern der bisherige Dienstherr. Gleiches gilt beim Thema Gesundheitsversorgung. Auch hier haben Sie nach wie vor Ansprüche gegen Ihren Dienstherrn. Den Anspruch eines Beamten gegen seinen Dienstherrn bezeichnet man auch häufig als Alimentationsanspruch. Dieser beinhaltet unter anderem die folgenden Elemente:
- Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
- Hinterbliebenenversorgung
- Unfallfürsorge
- Übergangsgeld
- familien- und pflegebezogene Leistungen
- Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Es gibt nicht viele Situationen, in denen diese Ansprüche entfallen. Eine solche Situation wäre beispielsweise eine Entlassung aus dem Beamtendienst, während Sie noch Beamter auf Widerruf sind. Auch eine Aberkennung des Ruhegehalts aufgrund besonders schwerwiegender dienstrechtlicher Verfehlungen ist eine solche Möglichkeit.
Das Ruhegehalt – einige wichtige Fakten
Beim Thema Altersvorsorge hat der Staat schon seit einigen Jahren die Spendierhosen ausgezogen und fährt einen radikalen Sparkurs. Ähnlich wie bei der Rente aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, sind auch die Bezüge im Rahmen des Ruhegehalts inzwischen nach unten angepasst worden. Lag das maximale Ruhegehalt noch bis zum Jahr 2001 bei 75 % des letzten Bruttoeinkommens, liegt es inzwischen nur noch bei 71,75 %.
Damit liegt das Ruhegehalt eines Beamten noch immer weit über der im Durchschnitt zu erwartenden Rente eines sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmers. Dennoch reicht die Summe in den meisten Fällen nicht aus, um den bis zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand aufgebauten Lebensstandard auch am Lebensabend noch zu halten. Noch schwerer wird das, wenn Sie aufgrund einer Dienstunfähigkeit vor der Ableistung von 40 Dienstjahren in den vorgezogenen Ruhestand versetzt werden.
Das Ruhegehalt wird dabei nach festen Kriterien berechnet. Die Berechnungsgrundlagen dafür sind:
- ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Besoldungstabellen von Bund und Ländern
Ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht in einem der folgenden Fälle nicht:
- Entlassung
- Verlust der Beamtenrechte
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Da das Ruhegehalt in den wenigsten Fällen ausreicht, um Ihnen einen ruhigen Lebensabend zu sichern und Ihnen dabei die Möglichkeit zu geben, sich den einen oder anderen Traum zu erfüllen, sollten Sie frühzeitig über das Thema private Altersvorsorge nachdenken. Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus dabei beratend zur Seite und zeigen Ihnen auf, welche Altersvorsorgelösung für Sie die beste und effektivste ist.
Die private Krankenversicherung
Unabhängig davon, ob Sie als Beamter auf Lebenszeit vonseiten Ihres Dienstherrn Anspruch auf die freie Heilfürsorge hatten oder ob Ihnen Ihr Dienstherr eine Beihilfe gewährt hat – mit dem Eintritt in den Ruhestand haben Sie als Beamter der Feuerwehr aD immer und ausschließlich einen Anspruch auf Beihilfeleistungen. Das bedeutet, dass Ihr Dienstherr in der Folge nur noch einen Teil der Kosten Ihrer Gesundheitsversorgung trägt. Wenn Sie vor dem Eintritt in den Ruhestand einen Anspruch auf freie Heilfürsorge hatten, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abschließen.
Für die Beihilfe gelten dabei die folgenden Faktoren:
- Gewährt wird Beihilfe, wenn eine private Krankenversicherung nachgewiesen werden kann
- Im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall, für Geburt, zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten werden Ihnen 50 - 80 % der entstandenen Aufwendungen erstattet
- Familienmitglieder können unter Umständen beihilfeberechtigt sein
Damit die Beihilfe überhaupt gewährt werden kann, benötige Sie also eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Das ist wichtig, da Sie sonst den Anteil Ihrer Arztrechnungen, der nicht von der Beihilfe getragen wird, aus der eigenen Tasche finanzieren müssten. Aus diesem Grund bzw. um eine solche Situation zu vermeiden hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Krankenversicherung auch auf Beamte mit Anspruch auf Beihilfeleistungen ausgedehnt.
Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bietet Ihnen ein breites Leistungsspektrum und das zu vergleichsweise günstigen Konditionen.
Zu den Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus zählen unter anderem:
- Freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Umwandlungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Änderungen der Lebensumstände und des Beihilfesatzes wirken sich auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages aus
- Niedrige Beiträge bei frühzeitigem Versicherungsabschluss, beziehungsweise Abschluss einer Anwartschaft
- Geringe Beiträge und umfangreiche Leistungen einer privaten Krankenversicherung
- Kostenübernahme für Heilpraktiker oder Arzt der Naturheilkunde inklusive
Denken Sie frühzeitig daran, eine Anwartschaft abzuschließen!
Die Kosten für eine private Krankenversicherung errechnen sich nach verschiedenen Faktoren. Die wichtigsten sind dabei:
- Alter bei Eintritt in die Versicherung
- Gesundheitszustand bei Eintritt in die Versicherung
- Gewünschte Leistungen
- Gewählte Selbstbehalte
Alter und Gesundheitszustand beim Eintritt in die private Krankenversicherung lassen sich natürlich nur bedingt beeinflussen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit den Zeitpunkt, zu dem Alter und Gesundheitszustand gemessen werden, zu bestimmen. Das können Sie durch die Anwartschaftsversicherung. Eine Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichert Ihnen erst einmal zu, dass Sie auf jeden Fall in die private Krankenversicherung aufgenommen werden – auch das ist je nach Gesundheitszustand nicht immer selbstverständlich.
Darüber hinaus wird zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Anwartschaft abschließen Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand geprüft und festgehalten. Beide Faktoren bleiben dann quasi „eingefroren“ bis Sie die private Krankenversicherung tatsächlich beantragen. Dafür zahlen Sie in den Jahren bis zu diesem Zeitpunkt lediglich einen kleinen Beitrag für Ihre Anwartschaft. Vor allem, wenn Sie ein Leben lang einen Anspruch auf Heilfürsorge durch Ihren Dienstherrn hatten und erst mit dem Eintritt in den Ruhestand einen Beihilfeanspruch erhalten, sind die durch eine Anwartschaft möglichen Ersparnisse riesig.
Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen gern zur Seite!
Unabhängig davon, ob Sie heute schon für die Zeit im Ruhestand vorsorgen möchten oder ob Sie bereits im Ruhestand sind und wissen möchten, welche Versicherungslösungen für Sie in diesem Lebensabschnitt weiterhin sinnvoll sind – unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen gern beratend zur Seite.
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
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