Die Berufsfeuerwehr, eine Dienststelle der Feuerwehr oder aber die Bundeswehr ist die mögliche Arbeitsstelle für einen Feuerwehrbeamten, bei denen er seinen Dienst verrichtet. Als Feuerwehrbeamte haben Sie, wie jeder andere Beamte auch, ein spezielles öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Dieses besteht generell aus gegenseitigen Rechten sowie Pflichten. Ihr Dienstherr muss Ihnen gegenüber einer umfänglichen Fürsorgepflicht nachkommen, wohingegen Sie Ihrem Dienstherrn stets zu Treue und Dienst verpflichtet sind. Die Fürsorgepflicht Ihres Dienstherrn umfasst unter anderem die Leistung eines monatlichen Gehalts sowie eine lebenslange Alimentation. Ebenso ist eine lebenslange Krankenfürsorge hiermit umfasst.
Es obliegt alleine Ihrem Dienstherrn, wie er seiner Pflicht zur Krankenfürsorge für Sie nachkommt. Dabei hat er die Wahl, seiner Krankenfürsorgepflicht im Wege der Beihilfe oder aber der Heilfürsorge nachzukommen. Normalerweise erhalten Beamte, welche einen geringen risikoreichen Dienst ausüben, Krankenfürsorge im Wege der Beihilfe. Hierzu zählen vorrangig in der Verwaltung oder im Innendienst tätige Beamte. Speziell bei Beamten, welche in risikoreichen Berufen eingesetzt werden, soll eine möglichst geringe finanzielle Belastung sichergestellt werden. Denn aufgrund spezieller Risikozuschläge müssen diese bereits mit hohen Versicherungsbeiträgen rechnen. Die von der Beihilfe nicht erstatteten Restkosten müssen durch die Beamten mithilfe einer separaten Restkostenversicherung abgedeckt werden. Diese können Sie beispielsweise bei den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus abschließen.
Die Gesundheitskosten werden durch Ihren Dienstherrn im Wege der Heilfürsorge hingegen vollständig übernommen. Daher ist die Notwendigkeit einer Restkostenversicherung hier nicht gegeben. Diese wird erst dann notwendig, sobald Ihr Heilfürsorgeanspruch in einen Beihilfeanspruch umgewandelt wird. Eine Umwandlung kann verschiedene Gründe haben. Eine Umstellung von Heilfürsorge auf Beihilfe erfolgt bei vielen Beamten auf Widerruf mit dem Abschluss der Laufbahnprüfung. Eine weitere Ursache für einen Wechsel von Heilfürsorge auf Beihilfe liegt beim Wechsel von einem risikoreichen Außen- in einen risikoärmeren Innendienst vor. Spätestens jedoch mit Eintritt in den Ruhestand wandelt sich Ihr Heilfürsorgeanspruch in einen Beihilfeanspruch um.
Feuerwehrbeamte, welche einen Beihilfeanspruch besitzen, werden Kosten für relevante Vorsorgeuntersuchungen sowie Vorsorgemaßnahmen, Krankheitskosten oder Kosten von Geburten teilweise gewährt. Die erstattungsfähigen Kosten werden jedoch nur durch bestimmte Anteile gedeckt. Grundsätzlich liegt der Beihilfesatz bei 50 %. Diverse individuelle Faktoren bei Beamten sorgen dafür, dass der Beihilfesatz höher ausfallen kann. Beamte, welche zumindest zwei Kinder haben, erhalten einen Beihilfesatz von 70 %. Auch die Kinder selbst sind beihilfeberechtigt und erhalten einen Beihilfesatz von 80 %. Auch Ehepartner von Beamten können einen Beihilfeanspruch besitzen. Dies ist dann der Fall, wenn deren Einkommen unter der geltenden Einkommensgrenze liegt und diese keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Die Ehepartner besitzen sodann einen Beihilfeanspruch von 70 %. Nach Eintritt in den Ruhestand steht Beamten ebenfalls ein Beihilfeanspruch in Höhe von 70 % zu.