Freie Heilfürsorge
Die Versorgung von Feuerwehrbeamten in Deutschland ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allerdings wird Beamten auf Widerruf während der Ausbildung zum Feuerwehrbeamten in sämtlichen Bundesländern freie Heilfürsorge gewährt. Nach Beendigung der Ausbildung wird der Heilfürsorgeanspruch bei einer Tätigkeit ausschließlich im Innendienst in einen Beihilfeanspruch umgeändert. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge endet, sobald Sie als Feuerwehrbeamter in den Ruhestand eintreten. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Feuerwehrbeamte Beihilfe. Durch diese Umstellung erfolgen einige Änderungen. Als Feuerwehrbeamter sollten Sie sich daher frühestmöglich mit den auftretenden Änderungen befassen. Gerne stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus für Auskünfte, auch zum Thema optimale Vorsorge- sowie Versicherungslösungen oder für Informationen zum Thema öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, zur Verfügung.
Die freie Heilfürsorge und deren Leistungen
Die freie Heilfürsorge sowie deren Nachteile
Weitere Informationen zur freien Heilfürsorge
Zusatzversicherungen der freien Heilfürsorge
Veränderungen durch den Ruhestand
Wir beraten Sie gern
Gerne beantworten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus weitere Fragen zum Thema Heilfürsorge.
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
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