Beihilfestellen in Deutschland
Detaillierte Infos
Voraussetzungen zur Kostenerstattung
Um eine Erstattung zu erhalten, muss ein von der beihilfeberechtigten Person unterschriebener schriftlicher Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Dabei können die entsprechenden Rechnungen oder Belege in Kopie zugelegt werden. Bei Einreichung von Rezepten muss darauf geachtet werden, dass auf diesen die Pharmazentralnummer des verordneten Medikaments vermerkt ist.
Um einen Antrag zu stellen, muss ein Formblatt genutzt werden. Das entsprechende Formblatt kann im Internet heruntergeladen werden.
Sollte ein Erstattungsantrag zum ersten Mal gestellt werden, sind besondere Angaben sowie Nachweise notwendig. Man sollte stets darauf achten, dass alle notwendigen Angaben vollständig gemacht werden. Bei Unvollständigkeit sind Rückfragen notwendig, die dann wiederum die Bearbeitungszeit unnötig in die Länge ziehen. Ebenfalls sollte beachtet werden, dass evtl. eintretende Änderungen direkt der zuständigen Beihilfestelle übermittelt werden müssen.
Eigenbehalt
Bei Arztbesuchen sowie notwendiger medizinischer Behandlungen oder auch Verordnungen, fällt bei Bundesbeamten der Polizei je ein Eigenanteil zwischen 5 € und 10 € an. Auch bei Aufenthalten im Krankenhaus ist von diesen täglich ein Eigenanteil in Höhe von 10 € fällig. Allerdings ist dieser Eigenanteil auf maximal 28 Tage begrenzt. Hiervon allerdings ausgenommen sind minderjährige Kinder und Schwangere. Diese sind von einer Zuzahlungspflicht befreit.
Auch die jährliche Gesamtzuzahlungshöhe ist begrenzt auf einen Anteil von maximal 2 % des Jahreseinkommens. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Grenze für chronisch kranke Personen auf 1 % der jährlichen Bezüge reduziert ist.
Dieser Eigenbehalt wird in einigen Bundesländern durch eine Kostendämpfungspauschale mit der Erstattung der Beihilfe verrechnet.
Bagatellgrenze
Bei der Beihilfe gibt es allerdings eine sog. Bagatellgrenze in Höhe von € 200,00. Daher erfolgt eine Erstattung der Kosten erst ab einem erstattungsfähigen Betrag von über € 200,00. Weiterhin sollte dabei berücksichtigt werden, dass einzureichende Rechnungen nicht älter als maximal 12 Monate sein dürfen. Sollte der Anspruch auf Erstattung trotzdem einmal unter der Bagatellgrenze liegen, gibt es jedoch auch hier eine Ausnahme. Sollte innerhalb 10 Monaten keine zusätzliche beihilfefähige Belastung angefallen sein, kann trotz geringerem Erstattungsanspruch auch vorher bei der zuständigen Beihilfestelle ein Antrag auf Erstattung gestellt werden.
Früher waren diverse Beihilfestellen vorhanden, was oft verwirrend sein konnte. Heute existieren lediglich noch zwei Beihilfestellen in Deutschland. Nur bei diesen beiden Beihilfestellen in Deutschland können Bundesbeamte der Polizei entsprechende Anträge auf Beihilfe einreichen und eine Kostenerstattung beantragen.
Das Bundesverwaltungsamt in Köln (kurz: BVA) sowie das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) sind dagegen zuständig für die Ministerien, die Behörden sowie Ämter des Bundes. Bei Rückfragen oder Unklarheiten kann man bei beiden Behörden telefonische Auskünfte erhalten.
Der überwiegende Teil der Bundesbeamten der Polizei sowie deren Angehörige mit Berechtigung auf Beihilfe werden vom BADV betreut. Die Behörde unterhält insgesamt 11 Bearbeitungsstandorte. Eines der Dienstleistungszentren für Beihilfe befindet sich in Bad Homburg vor der Höhe. Die Betreuung der übrigen Bundesbehörden, Stiftungen sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts obliegt dem BVA, dessen Sitz sich in Köln befindet.
Individuelle Beratung
Die Berufung von Beamten kann von Behörden, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Anstalten oder auch Körperschaften erfolgen. Die Ernennung der Beamten der Polizei obliegt jedem einzelnen Bundesland individuell. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass jedes Bundesland seine eigenen Beamtengesetze besitzt. Ebenso existieren für die Bundesländer unterschiedliche Beihilfestellen, die für die entsprechenden Beamten bzw. die Erstattungsanträge der Beamten der Polizei sowie evtl. auftretende Rückfragen zuständig sind.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus wenden, die Sie gern hierzu beraten.
Einige Adressen
Das Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Zentraler Kontakt
+49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
+49(0)221 758-0
poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de
Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
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