Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus – ein Muss für jeden Beamten der Polizei
Jeden Tag sind Beamte der Polizei immer neuen, mit einem hohen Gefahrenpotential ausgestatteten, Gefahren ausgesetzt. Durch ein extrem hohes Maß an Arbeitsbelastung im Berufsalltag sowie Einsätzen unter extremen Zeitdruck kann es schnell zu Situationen kommen, die für Leib und Leben gefährlich enden können. Daher empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ausdrücklich den unserer Diensthaftpflichtversicherung.
Optimaler Schutz gegen Regressforderungen mit der Diensthaftpflichtversicherung
Der eine oder andere unter Ihnen wird sich sicherlich an dieser Stelle die Frage gestellt haben, ob der Abschluss der Diensthaftpflichtversicherung wirklich von Nöten ist. Letztendlich haftet doch der Dienstherr für Schäden, die während der Dienstausübung entstehen. Grundsätzlich ist dem zuzustimmen, jedoch besteht die Möglichkeit, dass Ihr Dienstherr Regressansprühe im Zusammenhang mit der Amtshaftung gegen Sie geltend macht – in der Folge müssten Sie für den durch Sie verursachten Schaden persönlich haften.
Natürlich sind Sie als Beamter Polizei immer bemüht, mit allen Mitteln ein Fehlverhalten zu vermeiden, eine hundertprozentige Sicherheit wird es jedoch niemals geben. Um sich optimal vor den Folgen etwaiger Fehltritte abzusichern, bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus eine Diensthaftpflichtversicherung für Polizeibeamte an.
Durch die langjährige Erfahrung auf dem Sektor des öffentlichen Dienstes ist es uns möglich, eine speziell auf die Bedürfnisse von Polizeibeamten zugeschnittene Versicherungslösung anzubieten zu können. Eine besondere Notwendigkeit der passenden Absicherung für Beamte der Polizeibeamte ergibt sich allein schon dadurch, als das Sie in Ihrem Beruf täglich einer hohen Verantwortung ausgesetzt sind und jederzeit die Gefahr besteht, im Rahmen eines Einsatzes einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen.
Ein typisches Beispiel aus der Berufsgruppe der Polizeibeamten ist ein fehlerhafter Umgang mit der Dienstwaffe oder ein mit dem Dienstwagen verursachter Unfall. Insbesondere in gefährlichen Situationen kann es hier schnell zu einer ungewollten Reaktion mit weitreichenden Folgen kommen, welche es an dieser Stelle zuverlässig abzusichern gilt – gerade weil die finanziellen Folgen für Sie als Beamte der Polizeibeamte unermesslich werden können. Das Problem dabei ist, dass Sie im Rahmen der Amtshaftung nicht nur mit ihrem aktuellen Vermögen haften, sondern auch mit dem zu erwartenden Einkommen. Demnach kann dies in der Konsequenz dazu führen, dass ein Fehler in jungen Jahren zu einer lebenslangen Zahlungsverpflichtung führen kann. Die Schadensersatzansprüche können dabei von unterschiedlicher Seite gestellt werden. So ist es beispielsweise denkbar, dass gleichzeitig Forderungen seitens des Dienstherrn, eines Bürgers und eines Kollegen gleichzeitig gestellt werden. Schnell wird hier deutlich, dass es so zu Forderungen in unvorstellbarer Höhe kommen kann. Insbesondere langwierige Verletzungen bei Betroffenen können zu einer lebenslangen Schadensersatzforderung führen, da Krankenhausforderungen beglichen werden müssen, Schmerzensgeld gezahlt werden muss etc.
Rechtliche Situation
Gemäß dem Beamtengesetz (Haftung, §78) in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Amtshaftung, §839) sind Beamte dazu verpflichtet, für Schäden zu haften, die in Folge einer Dienstpflichtverletzung entstanden sind. Selbiges gilt auch für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes.
Gemäß Art. 34 des Grundgesetzes gilt:
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“
Aus diesen Gründen empfehlen wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Beamten der Polizeibeamten eine auf Sie zugeschnittene Absicherung in Form der Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen.
Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus – Details
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus steht Ihnen in allen Belangen zum Thema Haftung an der Seite. Hierzu gehören beispielsweise auch Schadensangelegenheiten, die durch Falschbetankung eines Dienstwagens entstehen oder eines Schlüsselverlustes entstehen. Gerade im letzteren Schadensbeispiel kann es sehr kostspielig werden, wenn aufgrund des Schlüsselverlustes die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss.
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichert daher Beamte der Polizeibeamte mit einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro gegen die Folgen derartiger Schadensereignisse effektiv ab. Unser Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus steht ihnen mit Rat und Tats zur Seite, und erstellt aufgrund einer Bedarfs- und Risikoanalyse eine ideal auf Ihre Bedürfnisse angepasste Versicherungslösung. Dank der BOXFlex Versicherungslösungen aus dem Hause DBV ist es möglich, attraktive Leistungen rund um die Diensthaftpflichtversicherung und der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu kombinieren. Mit Hilfe einer Art Baukastenprinzip besteht darüber hinaus die Option, Ihren Versicherungsschutz den individuellen Wünschen entsprechend anzupassen und zu erweitern.
Lassen Sie sich beraten
Weitere, auch spartenübergreifende Informationen, erhalten Sie jederzeit in einem persönlichen Beratungsgespräch – in Cottbus und Umgebung sind wir für Sie da. Rufen Sie uns während unserer Öffnungszeiten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus an und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin- Gerne können Sie natürlich auch spontan in unseren Büroräumen besuchen – unser Expertenteam steht Ihnen stets offen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in den Geschäftsräumen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus!
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Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
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