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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Absicherung für freiwillig Wehrdienstleistende

Absicherung für freiwillig Wehrdienstleistende

Überblick der Ansprüche sowie der Versorgung für Wehrdienstleistende

Die Bundeswehr umfasst drei unterschiedliche Soldatengruppen. Eine dieser Soldatengruppen sind die freiwillig Wehrdienstleistenden. Diese drei Soldatengruppen unterscheiden sich bei den ihnen zustehenden Leistungen teilweise erheblich. Was die Versorgung für Wehrdienstleistende angeht möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus in den nachfolgenden Abschnitten einen umfänglichen Überblick geben. Gleichzeitig bieten wir Einblick in einige Versicherungen, welche aus unserer Sicht unentbehrlich für freiwillig Wehrdienstleistende sind.

Grundlagen zur Versorgung für Wehrdienstleistende sowie Reservisten

Prinzipiell ist die Versorgung für Wehrdienstleistende geringer als diejenige für Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten. Eine Gemeinsamkeit aller drei Gruppen besteht im Anspruch auf Zahlung von Bezügen. Damit ist das nach Vorgaben des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) vom Dienstherrn zu leistende monatliche Grundgehalt gemeint. Zu diesen Bezügen zählen auch eventuelle Zulagen.
 
Nach der Besoldungsgruppe wird die Höhe Ihrer Bezüge ausgerichtet. Die Besoldungsgruppe wiederum wird anhand Ihrer Qualifikationen sowie der gewählten Laufbahn festgelegt. Für Beamte des Bundes sowie Soldaten aller Gruppen sind die hierfür maßgeblichen Tabellen gleich. Das Bundesland, in welchem Sie eingesetzt werden ist hierfür nicht relevant.
 
Während der Zeit des Wehrdienstes werden Ihre Beiträge zur Rentenversicherung durch Ihren Dienstherrn, den Bund, übernommen. Da der freiwillige Wehrdienst nicht als Beamten- oder Soldatenverhältnis gilt, gilt somit die gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Beiträge werden direkt im Wege der Versorgung für Wehrdienstleistende an die Rentenversicherung abgeführt. Eine zusätzliche Belastung oder zusätzlicher Aufwand entfällt somit für Sie.
 
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus allerdings, dass für den Bezug einer ausreichenden Rente die geringen Beiträge zur Rentenversicherung nicht ausreichend sind. Dies liegt daran, dass Sie als freiwillig Wehrdienstleistender nicht sonderlich lange bei der Bundeswehr beschäftigt sind und keine allzu großen Bezüge erhalten. Umso wichtiger ist eine zusätzliche Altersvorsorge.

Krankenversicherung für freiwillig Wehrdienstleistende

Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit genießen den Vorteil freier Heilfürsorge. Nur unter gewissen Voraussetzungen haben Sie als freiwillig Wehrdienstleistende ebenfalls einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Sie müssen daher selbst für eine Krankenversicherung Sorge tragen. Folgende Möglichkeiten überwiegen dabei:

  • Bereits vor Ihrer Zeit als freiwillig Wehrdienstleistender bei der Bundeswehr waren Sie gesetzlich versichert. Dabei ist unrelevant, ob Sie auf eigene Kosten oder familienversichert waren. Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt bestehen.
  • Es bestand vorab bereits eine private Versicherung. Hier bleibt der Versicherungsschutz ebenfalls aufrechterhalten.

Der Bund übernimmt für die Zeit des Wehrdienstes in beiden vorgenannten Fällen die Beitragszahlungen zur jeweiligen Krankenversicherung. Die Übernahme der Beiträge durch den Dienstherrn stellt einen Teil der Versorgung für Wehrdienstleistende dar. Damit soll gleichzeitig gerade für junge Menschen die Attraktivität der Bundeswehr gesteigert werden.
 
Sollten Sie nach Abschluss des freiwilligen Wehrdienstes eine Verpflichtung als Soldat auf Zeit anvisieren, ändert sich einiges. Der Bedarf einer Krankenversicherung würde aufgrund freier Heilfürsorge entfallen. Zudem erfolgt sodann eine Befreiung der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Sollten Sie aus dem Dienst ausscheiden, würde dann eine Nachversicherung erfolgen.

Zusätzliche Leistungen zur Versorgung für Wehrdienstleistende

Zusätzlich zur Übernahme von Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen kommen unter gewissen Voraussetzungen weitere Leistungen des Dienstherrn in Betracht. Diese sind im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt und ebenfalls Teil der Versorgung für Wehrdienstleistende. Sämtliche Grundsätze zur Regelung der Versorgung von Soldaten während und nach des Dienstes sind in diesem Gesetz beinhaltet. In Betracht kommen für freiwillig Wehrdienstleistende ebenfalls nachfolgende Leistungen:

  • Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst aufgrund Dienstunfähigkeit:
    Sie werden ohne weitere Bezüge aus dem Dienst entlassen. Sollten Sie zumindest fünf Jahre Beiträge geleistet haben, erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechende Leistungen. Anderweitige Versorgungsleistungen entfallen jedoch.
  • Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst aufgrund Wehrdienstbeschädigung oder Dienstunfall:
    Sie beziehen aufgrund § 80 SVG in Verbindung mit dem BBesG im Rahmen der Versorgung für Wehrdienstleistende ein sogenanntes Unfallruhegehalt. Nach § 63 SVG erhalten Sie in diesem Falle eine einmalige Ausgleichszahlung bzw. Unfallentschädigung. Diese kann maximal 150.000€ betragen. Eventuelle weitere Zahlungen an Ihre Hinterbliebenen sowie Angehörigen kommen hinzu.

Wie eher knapp bemessen die Versorgung für Wehrdienstleistende somit ist, dürfte deutlich werden. Umso wichtiger ist daher, sich mit weiteren und individuellen Versicherungen gegen derartige Risiken abzusichern. Im Weiteren stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Ihnen entsprechende Versicherungen konkreter vor. Mit diesen wird die durch Ihren Dienstherrn gewährte staatliche Versorgung für Wehrdienstleistende optimal ergänzt.

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Wichtige Versicherungen für freiwillig Wehrdienstleistende

Für freiwillig Wehrdienstleistende sind einige Versicherungen per Gesetz vorgegeben. Andere wiederum liegen in der freien Entscheidung von freiwillig Wehrdienstleistenden. Sich einen Überblick der benötigten Versicherung zu verschaffen, ist nicht immer einfach. Deshalb möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus in den folgenden Abschnitten drei für Soldaten unverzichtbare Versicherungen vorstellen.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei einer eventuellen Dienstunfähigkeit sind Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV optimal abgesichert. Diese zahlt Ihnen bei Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente. Da Sie durch Ihren Dienstherrn kaum abgesichert sind, stellt diese Versicherung eine wichtige Versorgung für Wehrdienstleistende dar. Ihr Dienstherr zahlt lediglich dann, sollten Sie aufgrund Wehrdienstbeschädigung oder Dienstunfall dienstunfähig werden. Unterschiede zwischen privaten sowie dienstlichen Unfällen existieren bei der Dienstunfähigkeitsversicherung hingegen nicht. Der Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit ist einzig und allein maßgeblich für Leistungen unserer Dienstunfähigkeitsversicherung.
 
Freiwillig Wehrdienstleistende beziehen aus der Rentenversicherung lediglich eine geringe oder sogar keinerlei Rente. Um trotzdem Ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten, benötigen Sie eine Dienstunfähigkeitsrente der DBV. Diese Rente legen Sie selbst fest, indem Sie bei Vertragsabschluss eine individuelle und an Ihre Ansprüche sowie Zukunftspläne angepasste monatliche Rente vereinbaren. Zur Auszahlung benötigen wir lediglich eine truppenärztliche Bescheinigung über die bestehende Dienstunfähigkeit.

Diensthaftpflichtversicherung

Gegen Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche, welche aufgrund Ihres dienstlichen Verhaltens gegen Sie geltend gemacht werden, sind Sie mit der dienstlichen Haftpflichtversicherung der DBV optimal abgesichert. Zur wichtigen, jedoch privaten Versorgung für Wehrdienstleistende zählt die Privathaftpflicht. Denn eine gewisse Verantwortung obliegt auch Ihnen als Wehrdienstleistender.
 
Diese tritt auch ein, sollten Sie beispielsweise die Kasernenschlüssel verlieren. Denn Ihr Dienstherr müsste sodann die vollständige Schließanlage austauschen lassen, um die Sicherheit beizubehalten. Hierfür anfallende Kosten kann er von Ihnen als Regress im Wege der Amtshaftung anfordern. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus übernimmt derartige Schäden in vollständiger Höhe.

Pflegepflichtversicherung

Das deutsche Sozialsystem ist auf fünf Säulen gestützt. Seit 1995 gehört die Pflegeversicherung zu einer dieser Säulen und ist somit per Gesetz vorgegeben. Da Ihr Dienstherr lediglich Kranken- sowie Rentenversicherungen übernimmt, müssen Sie Beiträge zur Pflegeversicherung selbst leisten. Sie sollten sich daher rechtzeitig um den Abschluss einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung kümmern. Dabei sollten Sie bedenken, dass diese stets an eine Krankenversicherung gekoppelt ist.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zum Thema Versorgung für Wehrdienstleistende zur Verfügung.

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