Absicherung für freiwillig Wehrdienstleistende
Überblick der Ansprüche sowie der Versorgung für Wehrdienstleistende
Grundlagen zur Versorgung für Wehrdienstleistende sowie Reservisten
Krankenversicherung für freiwillig Wehrdienstleistende
- Bereits vor Ihrer Zeit als freiwillig Wehrdienstleistender bei der Bundeswehr waren Sie gesetzlich versichert. Dabei ist unrelevant, ob Sie auf eigene Kosten oder familienversichert waren. Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt bestehen.
- Es bestand vorab bereits eine private Versicherung. Hier bleibt der Versicherungsschutz ebenfalls aufrechterhalten.
Zusätzliche Leistungen zur Versorgung für Wehrdienstleistende
- Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst aufgrund Dienstunfähigkeit:Sie werden ohne weitere Bezüge aus dem Dienst entlassen. Sollten Sie zumindest fünf Jahre Beiträge geleistet haben, erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechende Leistungen. Anderweitige Versorgungsleistungen entfallen jedoch.
- Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst aufgrund Wehrdienstbeschädigung oder Dienstunfall:Sie beziehen aufgrund § 80 SVG in Verbindung mit dem BBesG im Rahmen der Versorgung für Wehrdienstleistende ein sogenanntes Unfallruhegehalt. Nach § 63 SVG erhalten Sie in diesem Falle eine einmalige Ausgleichszahlung bzw. Unfallentschädigung. Diese kann maximal 150.000€ betragen. Eventuelle weitere Zahlungen an Ihre Hinterbliebenen sowie Angehörigen kommen hinzu.
Wichtige Versicherungen für freiwillig Wehrdienstleistende
Für freiwillig Wehrdienstleistende sind einige Versicherungen per Gesetz vorgegeben. Andere wiederum liegen in der freien Entscheidung von freiwillig Wehrdienstleistenden. Sich einen Überblick der benötigten Versicherung zu verschaffen, ist nicht immer einfach. Deshalb möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus in den folgenden Abschnitten drei für Soldaten unverzichtbare Versicherungen vorstellen.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Diensthaftpflichtversicherung
Pflegepflichtversicherung
Fordern Sie individuelle Beratung an
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
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