DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Absicherung im Auslandseinsatz

Absicherung von Soldaten im Auslandseinsatz

Bei der Bundeswehr gehört ein Auslandseinsatz für die meisten Soldaten sowohl zu den beruflichen Möglichkeiten als auch zu deren Pflichten. Ein Auslandseinsatz für Soldaten kann nicht nur aus militärischen, sondern auch aus zivilen oder anderweitigen Gründen erforderlich werden. Doch jede Reise ins Ausland ist oft mit vielerlei Fragen verbunden. Von Bedeutung ist auch die Frage, welche Versicherungen für Soldaten im Auslandseinsatz hierfür besonders relevant sind. Mit diesem Thema haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus uns intensiv befasst. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus haben im Folgenden einige relevante Informationen zur Absicherung im Auslandseinsatz für Soldaten für Sie zusammengefasst.

Grundlagen für Auslandseinsätze von Soldaten

Bevor man sich die Frage der Versorgung stellt, sollte zunächst generell geklärt werden, was ein Auslandseinsatz für Soldaten überhaupt ist. Unter einen Auslandseinsatz für Soldaten fallen sämtliche Tätigkeiten von Ihnen als Soldat an, welche außerhalb der Bundesrepublik Deutschland von Ihnen zu dienstlichen Zwecken ausgeführt werden. Dies bedeutet, dass nicht zwangsläufig sämtliche Einsätze von Ihnen als Soldat als militärische Verwendung anzusehen sind. Vielmehr zählen zu Auslandseinsätzen für Soldaten jegliche Tätigkeiten, welche auf Veranlassung Ihres Dienstherrn, somit der Bundeswehr, im Ausland von Ihnen wahrgenommen bzw. ausgeführt werden.
 
Meist haben Sie als Soldat bei der Bundeswehr die Wahl, ob Sie an Einsätzen im Ausland überhaupt teilnehmen möchten. Sofern sich genügend Freiwillige für einen derartigen Einsatz bewerben, wird niemand gezwungen. Mitglieder der Truppe können lediglich dann zur Teilnahme an Einsätzen im Ausland verpflichtet werden, falls es nicht genügend - freiwillige - Soldaten für diesen Einsatz gibt.

Soldaten sowie deren Ansprüche beim Einsatz im Ausland

Bei vorübergehenden oder dauerhaften Einsätzen im Ausland erhalten Sie als Soldat prinzipiell weiterhin Ihre gewohnten Bezüge, welche Ihnen bereits vor dem Einsatz zustanden. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden in Auslandseinsätzen wird bezüglich des Wehrsoldes ebenso verfahren. Bei einem Auslandseinsatz von Soldaten werden zuzüglich zur normalen Besoldung noch verschiedene Zulagen geleistet. Hierzu kommen unter anderem nachfolgende Zahlungen infrage:

  • Erschwerniszulagen für besondere Beanspruchung im Dienst, wie beispielsweise bei Fallschirmspringern oder auch Piloten.
  • Stellenzulagen zur Besetzung eines bestimmten Dienstpostens.
  • Auslandsverwendungszuschlag (AVZ), auf welchen wir nachfolgend konkreter eingehen.

Der Auslandsverwendungszuschlag ist eine vom Dienstherrn je Tag gewährte zusätzliche Zahlung. Mit diesem Zuschlag soll für Sie als Soldat zumindest auf finanzieller Ebene ein gewisser Ausgleich der gesteigerten Gefahrenlage, der prinzipiell erschwerten Lebensumstände sowie der Entfernung von der Familie geschaffen werden. Der Auslandsverwendungszuschlag ist nach Stufen ausgerichtet. Diese wiederum stehen für die Umstände des jeweiligen Landes. Die jeweiligen Zahlungen betragen somit:

  • Stufe 1: pro Tag 30 €.
  • Stufe 2: pro Tag  46 €.
  • Stufe 3: pro Tag   62 €.
  • Stufe 4: pro Tag   78 €.
  • Stufe 5: pro Tag   94 €.
  • Stufe 6: pro Tag 110 €.

In speziellen Fällen erhalten Soldaten im Auslandseinsatz weitere Leistungen

Neben den vorgenannten und prinzipiellen Ansprüchen ergeben sich bei Auslandseinsätzen für Soldaten häufig zusätzliche Ansprüche. Welche Leistungen unter anderem konkret hierbei möglich sind, möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus im Folgenden darstellen.

Unfallentschädigung für Soldaten

Ihnen steht als Soldat eine einmalige Zahlung von 150.000 € zu, sollten Sie während des Einsatzes verletzt werden und diesbezüglich einen dauernden und zumindest 50-prozentigen Grad des Schadens (GdS) davontragen. Zusätzlich erhalten Sie als Soldat auf Zeit sowie Berufssoldat ein sogenanntes Unfallruhegehalt, welches im Normalfall ca. 2.000 € monatlich beträgt. Hinterbliebene von im Einsatz verstorbenen Soldaten erhalten zusätzlich unterschiedliche Entschädigungen. Diesen Entschädigungen umfassen unter anderem:

  • Als Witwe oder Witwer von Soldaten erhalten Sie einen 60-prozentigen Anteil des dem Soldaten normalerweise zustehenden Unfallruhegehalts.
  • 30 % des regulären Unfallruhegehalts erhalten die Waisen des Soldaten.
  • Als Waisen, Witwe oder Witwer eines Soldaten erhalten Sie jeweils ein Sterbegeld. Dieses richtet sich nach einschlägigen Vorschriften im Soldatenversorgungsgesetz (SVG).

Reisebeihilfe für Soldaten

Bei einem Auslandseinsatz für Soldaten erhalten Sie als Bediensteter der Bundeswehr für die Fahrt sowie den Flug zur heimatlichen Wohnung eine sogenannte Reisebeihilfe. Dadurch erhalten Sie eine teilweise Erstattung Ihrer Aufwendungen für eine Reise vom Ausland nach Hause sowie wieder zurück ins Ausland. Ein Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder aber der für Sie zuständigen Abteilung genügt, um eine derartige Erstattung zu erlangen.

Soldaten benötigen eine umfängliche Absicherung - Ergänzung der Absicherung durch den Dienstherrn mit einer Lebens- und Unfallversicherung

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus, wie wichtig gerade für den Auslandseinsatz von Soldaten eine Lebens- sowie Unfallversicherung ist. Wir bieten für Sie als Soldat deshalb besondere Lösungen, damit Sie sowie Ihre Angehörigen optimal abgesichert sind. Diese Absicherung besteht auch dann, sollten Sie als Soldat aufgrund kriegerischer Ereignisse versterben. Denn was viele nicht bedenken: In derartigen Situationen erfolgt durch eine reguläre Unfall- oder Lebensversicherung keinerlei Leistung.
 
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus erbringen mit unserer Unfallversicherung stets dann Leistungen, sobald Sie einen Unfall erleiden. Deshalb sind die Leistungen unserer Unfallversicherung auch in zwei oder drei Teile unterteilt. Die Höhe dieser Teile bestimmen Sie als Soldat selbst bei Abschluss des Vertrages. Diese wären beispielsweise:

Eine Einmalzahlung

Die Einmalzahlung wird anhand der jeweiligen Verletzung ausgerichtet. Beispielsweise wäre es möglich, dass Sie für eine gebrochene Hand eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 € erhalten.

Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme wird aufgrund des Grades der Invalidität errechnet. Sollten Sie beispielsweise eine Versicherungssumme in Höhe von 400.000 € bei Vertragsabschluss festgelegt haben und werden zu 50 % Invalide, steht Ihnen eine Zahlung in Höhe von 200.000 € zu.

Eine Unfallrente:

Die Möglichkeit einer Unfallrente besteht optional. Sollten Sie einen Unfall erleiden, beziehen Sie hierdurch von uns monatliche Zahlungen. So wird Ihnen die Deckung Ihrer fortlaufenden Kosten ermöglicht.

Zudem bieten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus für Soldaten eine hervorragende Lebensversicherung an. Gerade bei einem Auslandseinsatz von Soldaten ist diese empfehlenswert. Damit wird eine gewisse Summe von Kapital angespart, welche beim Ableben des Soldaten an dessen Erben ausgezahlt wird. Ansonsten wird das angesparte Kapital beim Erreichen eines gewissen Alters an Sie ausgezahlt. Andernfalls geht dieses angesparte Kapital in den Besitz Ihrer Erben über.

Wir stehen Ihnen gern zur Seite

Sie sind auf der Suche nach der passenden Lösung in Sachen Pflegevorsorge für Soldaten? Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus zur Seite und helfen Ihnen bei all Ihren Fragen.

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