DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus
Allgemeine Übersicht
Übersicht der Soldatengruppen der Bundeswehr - Soldatenversorgung
Unterschiede der Versorgung der drei Soldatengruppen
Die Soldatengruppen von Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten sowie freiwillig Wehrdienstleistende stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Ihnen nachfolgend konkreter vor. Dabei liegt der Fokus speziell auf der Soldatenversorgung. Eines haben sämtliche Gruppen gemeinsam: Anspruch auf Erhalt von Bezügen besitzen alle drei Soldatengruppen. Die hierfür gültigen Vorschriften sind im Bundesbesoldungsgesetz (BbesG) sowie dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) aufgeführt. Zusätzlich ist im Soldatenversorgungsgesetz geregelt, welche Ansprüche in speziellen Fällen zusätzlich für Soldaten bestehen.
Freiwillig Wehrdienstleistende
- Der freiwillige Wehrdienst wird von Ihnen aufgrund persönlicher Gründe - beispielsweise Nichtgefallen, anderweitige Berufsmöglichkeiten usw. - beendet. Leistungen Ihres Dienstherrn werden sodann eingestellt. Ohne Erhalt von weiterem Geld, wie beispielsweise Bezügen, Übergangsgebührnisse sowie Ruhegehalt, scheiden Sie einfach aus der Truppe aus. Ihre Dienstpflicht erlischt im Gegenzug natürlich ebenso.
- Sie werden aufgrund eingetretener Dienstunfähigkeit von Ihrem Dienstherrn entlassen. Dabei ist ohne Bedeutung, ob die Ursache der Dienstunfähigkeit im privaten oder beruflichen Bereich liegt. Wichtig ist allein die Tatsache, dass Sie den Dienst nicht mehr leisten können. Rentenzahlungen erhalten Sie erst dann, sofern Sie zumindest fünf Jahre Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben. Trifft dies nicht zu, erfolgt die Entlassung ohne Anspruch auf Bezüge oder anderweitige Leistungen.
- Eine Entlassung erfolgt aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Dienstunfalles. Sollte dies zutreffen, erhalten Sie eine recht umfängliche Soldatenversorgung. Hierfür beziehen Sie ein Unfallruhegehalt, eventuell aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rentenzahlung sowie eine einmalige Unfallentschädigung. Ihr Dienstherr zahlt sogar Leistungen an Ihre Hinterbliebenen, sollten Sie aufgrund der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Dienstunfalles sterben. Allerdings erhalten Sie als freiwillig Wehrdienstleistender nicht die Mindestversorgung/Mindestpension, welche Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten beziehen.
Soldat auf Zeit
Berufssoldat
Optimale Soldatenversorgung durch ergänzende Versicherungen
- Diensthaftpflichtversicherung:Durch diese Versicherung werden im oder im Zusammenhang mit Ihrem Dienst verursachte Schäden übernommen. Ein nachvollziehbares Beispiel stellt der Verlust des Kasernenschlüssels dar. Denn aufgrund des Schlüsselverlusts muss die gesamte Schließanlage des Gebäudes getauscht werden. Ihr Dienstherr kann die hierfür anfallenden Kosten von Ihnen zurückfordern. Ein derartiger Schaden wird durch die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus übernommen.
- Dienstunfähigkeitsversicherung:Dienstunfähig kann jeder werden. Doch gerade aufgrund Ihrer Tätigkeit als Soldat sind Sie einem gesteigerten Risiko ausgesetzt. Mit der korrekten Versicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beziehen Sie im Ernstfall umfängliche Leistungen, wobei der Dienstunfähigkeits-Grund unrelevant ist. Damit können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten.
- Pflegeversicherung:Diese muss prinzipiell selbstständig abgeschlossen werden, da sie bei keiner Soldatengruppe unter truppenärztliche Versorgung fällt.
- Anwartschaft:Empfehlenswert ist diese sowohl für Zeitsoldaten, als auch Berufssoldaten. Die kleine oder große Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichert Ihnen nach Wegfall der freien Heilfürsorge die garantierte sowie preiswerte Aufnahme in die private Krankenversicherung. Denn häufig ist für ehemalige Soldaten die gesetzliche Krankenkasse die schlechtere Wahl.
Wir beraten Sie gern
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
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