Die Anwartschaftsversicherung für Soldaten: unverzichtbarer Versicherungsschutz für Soldaten

Als Soldat während der aktiven Dienstzeit kommen Sie in den Genuss der freien Heilfürsorge. Hierbei handelt es sich um die kostenfreie Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge Ihres Dienstherrn gegenüber Ihnen. Dem Grunde nach ist diese Form der Absicherung neben dem Beihilfeanspruch eines Beamten eine weitere Form der Absicherung im Krankheitsfall. Allerdings erlischt der Anspruch auf die freie Heilfürsorge mit Austritt aus dem aktiven Dienst, sodass sich diese in einen Beihilfeanspruch umwandelt. Daher ist es enorm wichtig, frühzeitig die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus abzuschließen. Im Folgenenden zeigen wir Ihnen auf, warum diese Versicherung so wichtig ist.

Ansprüche eines Soldaten im aktiven Dienst

Freiwillig Wehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit (SaZ) sowie Berufssoldaten haben während der aktiven Soldatenlaufbahn einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Sichergestellt wird diese primär durch die truppenärztliche Versorgung und im Ausnahmefall durch zivilärztliche Behandlungsmaßnahmen ergänzt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden unmittelbar durch den Dienstherrn übernommen, ohne dass Sie dazuzahlen müssen.

Durch die Absicherung in der freien Heilfürsorge ist es für Soldaten nicht notwendig, einer privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten, da die truppenärztliche Versorgung vollständig die Krankenversicherungspflicht abdeckt. Dies gilt allerdings nicht für die Pflegepflichtversicherung. Hier bedarf es zwingend dem Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung, welche dem Dienstherrn nachgewiesen werden muss. Anderenfalls droht Ihnen hier ein Disziplinarverfahren.

Im Rahmen der freien Heilfürsorge erhalten Sie medizinische Leistungen analog zu gesetzlichen Krankenversicherung, also ausschließlich medizinisch notwendige Leistungen. Soldaten haben jedoch die Möglichkeit, mit einem der Heilfürsorge-Ergänzungstarifen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Ihren Versicherungsschutz deutlich aufzuwerten (z.B. Zahnersatz, Wahlleistungen).

Treten Sie allerdings aus dem aktiven Dienst aus, erlischt mit sofortiger Wirkung der Anspruch auf freie Heilfürsorge, sodass Sie sich in einer privaten Krankenversicherung absichern müssen, um der Krankenversicherungspflicht nachzukommen. Allein der Beihilfeanspruch ist nicht ausreichend, dieser Verpflichtung nachzukommen, weil dieser lediglich einen Teil der anfallenden Kosten decken würde.

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, zu Beginn Ihrer Laufbahn als Soldat eine Anwartschaftsversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung abzuschließen, da die Anwartschaftsversicherung für Soldaten die Eintrittskarte zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung ist. Der Grund liegt darin, dass private Krankenversicherungen bei Aufnahme der zu versichernden Person eine Gesundheitsprüfung durchführt. Diese kann bei schlechtem Gesundheitszustand zu Risikozuschlägen bei der Beitragsbemessung führen oder sogar zur Verweigerung der Aufnahme in die Versicherungsgemeinschaft.

Mittels der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichern Sie Ihren Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung, sodass Sie, egal welche Erkrankung Sie erleiden, ohne erneute Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus aufgenommen werden.

Als Anspruchsberechtigte der freien Heilfürsorge müssen Sie primär die truppenärztliche Versorgung der jeweils für Sie zuständigen Truppenärzte in Anspruch nehmen. Ausnahmen hiervon gibt es nur dann, wenn:

  • Der Truppenarzt eine Überweisung an einen zivilen Mediziner veranlasst.
  • Ein medizinischer Notfall vorliegt, und Sie umgehend medizinische Hilfe benötigen (z.B. Rettungstransport ins nächstgelegene Krankenhaus).
  • Sie im Ausland akut erkranken, allerdings erfolgt die Kostenübernahme nur bis zur Höhe der in Deutschland üblichen Behandlungskosten.

Sollten Sie sich entgegen der bestehenden Regularien dazu entschließen, nicht erst den Truppenarzt aufzusuchen, müssen Sie sämtliche Kosten aus eigener Tasche tragen. Eine Erstattung seitens des Dienstherrn erfolgt an dieser Stelle nicht.

Die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst

Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge, sodass sich für Soldaten ab sofort die Absicherung im Krankheitsfall drastisch ändert. Ab sofort sind Sie beihilfeberechtigt und erhalten einen Zuschuss zu den entstandenen Aufwendungen im Krankheitsfall. Da die Beihilfe jedoch nur einen Teil der Kosten erstattet, ist es notwendig, eine ergänzende, beihilfekonforme private Krankenversicherung abzuschließen. Entsprechende Produkte bietet Ihnen in diesem Zusammenhang die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus. Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an!

Leistungsportfolio der Beihilfe

Mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Bundeswehr entfaltet sich ein Beihilfeanspruch. Die Höhe bemisst sich in der Regel nach dem jeweiligen Familienstand eines ehemaligen Soldaten, da mitunter auch die Familienangehörigen beihilfeberechtigt sind und unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen geltend machen können – auch ergänzend zu einem bereits bestehenden Krankenversicherungsschutz.

Als ehemaliger Soldat haben Sie einen persönlichen Beihilfesatz von 70 v.H. der entstandenen Aufwendungen, das heißt, Sie erhalten seitens der Beihilfestelle 70 Prozent der Kosten erstatten. Die verbleibenden 30 Prozent müssen Sie im Rahmen der privaten Krankenversicherung absichern.

Ihr Leistungsplus: Ab sofort haben Sie freie Arztwahl und werden generell als Privatpatient behandelt, sodass Sie diverse Extra-Leistungen im Rahmen der medizinischen Versorgung in Anspruch nehmen können.

Kleine oder große Anwartschaft – die Unterschiede

Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichern Sie sich bei Eintritt in die private Krankenversicherung der DBV zu den bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgelegten Konditionen. Unterschieden wird hierbei zwischen der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung.

Im Rahmen der kleinen Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich den Gesundheitszustand für den Eintritt in die private Krankenversicherung zum Zeitpunkt des Abschlusses der kleinen Anwartschaftsversicherung. Bei der Antragsstellung für die private Krankenversicherung wird somit nur noch das Eintrittsalter zu Grunde gelegt, eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.

Die große Anwartschaftsversicherung hingegen bietet eine weitere Leistung. Neben dem Gesundheitszustand wird auch das Beitrittsalter in die private Krankenversicherung gleichgestellt mit dem des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung. Dies ist möglich, weil Sie neben den Beiträgen Altersrückstellungen bilden, welche bei Abschluss der privaten Krankenversicherung aufgelöst und so zur Minderung des monatlichen Beitrags führen.

Zusammenfassung

Als Empfänger von freier Heilfürsorge benötigen Sie generell keine zusätzliche Krankenversicherung, da Sie vollständig im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung abgesichert sind.

Mit Ablauf der Verpflichtung oder Eintritt in den Ruhestand entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge und es folgt ein Beihilfeanspruch, der durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung ergänzt werden muss.

Um die Aufnahme in die private Krankenversicherung sicherzustellen, ist es notwendig, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, da im Falle einer Vorerkrankung die Annahme verweigert werden könnte. Für Zeitsoldaten ist die kleine Anwartschaft die Lösung der Wahl, für Berufssoldaten die große Anwartschaftsversicherung.

Sprechen Sie uns herzu jederzeit gerne an! Unser Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und berät Sie allumfassend und spartenübergreifend.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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