Private Krankenversicherung für Soldaten: Wichtige Absicherung nach der aktiven Dienstzeit
Grundsätzlich benötigen Soldaten während der aktiven Dienstzeit keine Krankenversicherung. Sie sind vollumfänglich über die truppenärztliche Versorgung im Rahmen der freien Heilfürsorge abgesichert, und brauchen keinen weiteren Versicherungsschutz. Demnach also auch keine private Krankenversicherung.
Allerdings ändert sich die Lage ab Beginn Ihres Ruhestandes. Ab diesem Moment entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. An dessen Stelle rückt der Anspruch auf Beihilfe, welche einen Teil der entstandenen Aufwendungen im Krankheitsfall erstattet. Aus diesem Grund benötigen Soldaten im Ruhestand eine ergänzende private Krankenversicherung, welche wir Ihnen im Folgenden näher vorstellen möchten.
Freie Heilfürsorge während der aktiven Dienstzeit
Um Ihnen die Notwendigkeit einer privaten Krankenversicherung während der Dienstzeit näherzubringen, ist es erforderlich zu verstehen, wie das System Krankenversicherung bei der Bundeswehr funktioniert. Die Besonderheit besteht hier nämlich darin, dass die Absicherung nicht über die allgemein bekannten Säulen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sichergestellt wird, sondern über die freie Heilfürsorge. Einen Anspruch hierauf haben alle Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, dessen Berufsausübung so gefährlich ist, dass diese Ihnen das Leben kosten kann. Demnach haben auch Soldaten im Rahmen Ihres aktiven Dienstes einen entsprechenden Anspruch.
Die freie Heilfürsorge stellt einen umfassenden Krankenversicherungsschutz mit Ausnahme der Pflegepflichtversicherung für Soldaten dar. Somit erfüllen Anspruchsberechtigte der freien Heilfürsorge die gesetzliche Krankenversicherungspflicht in vollem Umfang. Die Leistungen der freien Heilfürsorge entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, einen Zusatztarif abzuschließen, der Ihnen den vorhandenen Versicherungsschutz noch einmal aufwertet. So können Sie den Eigenanteilen bei Zahnbehandlungen und notwendigen Sehhilfen effektiv entgegenwirken. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus berät Sie hierzu gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch! Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an!
Gehen Sie in Pension oder haben Ihre vereinbarte Dienstzeit beendet, entfällt die beruflich bedingte Gefahr für Leib und Leben, so dass auch der Anspruch auf die freie Heilfürsorge entfällt.
Sehen Sie hier noch einmal die Vor- und Nachteile eines Soldaten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge im Überblick:
- Übernahme aller medizinisch notwendigen Behandlungen durch den Dienstherrn
- Heilfürsorgeanspruch auch bei Beurlaubungen wie beispielsweise Elternzeit, Studium
- Absicherung bei privaten Auslandsaufenthalten, hier allerdings mit Höchstgrenzen
Nachteilig hingegen ist die Bindung an die truppenärztliche Behandlung. Sie sind demnach gezwungen, den jeweils für Sie zuständigen Truppenarzt aufzusuchen, auch dann, wenn Sie nicht das notwendige Vertrauen in ihn setzen.
Einen zivilen Arzt dürfen Sie nur dann aufsuchen, wenn Ihnen privat sofort ein behandlungsbedürftiger Notfall ereilt oder mit vorhergehender Zustimmung des Truppenarztes, welcher Ihnen eine entsprechende Überweisung ausstellen muss. Anderenfalls kann keine Kostenübernahme durch den Dienstherrn erfolgen und Sie müssen etwaige Kosten aus eigener Tasche tragen.
Beihilfeanspruch und private Krankenversicherung nach der aktiven Soldatenlaufbahn
Beenden Sie Ihre aktive Soldatenlaufbahn, erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Ehemalige Berufssoldaten haben ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch generell einen lebenslangen Anspruch auf Beihilfe, bei Zeitsoldaten bemisst die Dauer der Beihilfe anhand der abgeleisteten Dienstzeit und der Tatsache, ob Sie einer Anschlussbeschäftigung nachgehen.
Als Beihilfeberechtigter dürfen Sie nunmehr einen zivilen Arzt aufsuchen und diesen selbstverständlich frei wählen. Es besteht keine Verpflichtung zur truppenärztlichen Versorgung mehr!
Daher ist es immens wichtig, ergänzend zu Ihrer Beihilfe eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abzuschließen. Diese stellt eine optimale Ergänzung zur Beihilfe dar und sorgt dafür, dass Sie im Krankheitsfall nicht auf etwaige Kosten sitzenbleiben müssen.
Funktionsweise der Beihilfe
Für Sie als ehemaliger Soldat gilt ein Beihilfesatz von 70 Prozent der entstandenen Aufwendungen im Krankheitsfall. Ebenfalls haben Ehegatten sowie Kinder einen Beihilfeanspruch. Als Ehepartner ebenfalls 70 Prozent, berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent des jeweiligen Aufwandes.
Demnach verbleibt in jedem Fall eine Differenz, welche zunächst von Ihnen zu tragen ist. Da bei großen Behandlungsnahmen somit auch bei einem Restkostenanteil von lediglich 30 v.H. ein immens hoher Betrag verbleiben kann, sind auch Beihilfeberechtigte aufgrund der Versicherungspflicht angehalten, eine ergänzende Krankenversicherung abzuschließen. Sowohl aus Kosten- als auch aus Leistungsspezifischen Gründen empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, mit der Sie die verbleibenden Kosten effektiv absichern können.
Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus im Detail
Aufgrund dessen, dass die Beihilfe nur einen Teil der Kosten übernimmt, ist es wichtig, die verbleibenden Restkosten so abzusichern, dass Sie am Ende des Tages eine vollständige Kostendeckung erzielen. Diese Absicherung erreichen Sie mittels der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus.
Ihr großer Vorteil bei einer derartigen Versicherungslösung: Durch den Beihilfenanteil werden die notwendigen Leistungen der DBV reduziert. Die Folge hieraus sind entsprechend gering kalkulierter Versicherungsbeiträge, die unmittelbar an Sie als Kunden weitergegeben werden.
Gleichzeitig profitieren Sie davon, den Status eines Privatpatienten zu haben. Dies bringt Ihnen in vielerlei Hinsicht Vorteile ein.
So haben Sie im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes das Recht,
- das Krankenhaus unabhängig von dem in der Überweisung genannten, selbst auszusuchen
- den Chefarzt in Anspruch zu nehmen
- ein Ein-oder Zweibettzimmer in Anspruch zu nehmen
- gesonderte Verpflegung zu bestellen
Daneben genießen Sie im Falle ambulanter Behandlungen besondere Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Terminvergabe, Medikamentenverordnungen etc.
Eine abschließende Aufzählung kann an dieser Stelle jedoch nicht erfolgen, so dass wir Sie bitten müssen, im Falle weitergehender Fragen Kontakt mit unserem Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus aufzunehmen. In einem persönlichen Beratungsgespräch beantworten wir Ihnen alle offenen Fragen allumfassend!
Anwartschaftsversicherung – ein Muss für alle Soldaten
Problematisch kann jedoch ein späterer Eintritt in die private Krankenversicherung werden, da stets eine Gesundheitsprüfung seitens des Versicherers durchgeführt wird. Je älter Sie werden, desto größer ist das entsprechende Risiko einer möglichen Vorerkrankungen, welche zu Risikozuschlägen bis hin zur Annahmeverweigerung führen können.
Um diesem Risiko entgegenzuwirken, ist es unabdingbar, zu Beginn der Soldatenlaufbahn eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Diese wiederum wird sowohl als kleine als auch große Anwartschaft angeboten. Während die kleine Anwartschaft Ihnen den Zugang zur privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichert, haben Sie mit der großen Anwartschaft die Möglichkeit, ebenfalls das Eintrittsalter einzufrieren, da mit dieser Altersrückstellungen gebildet werden.
Auch hierzu beraten wir Sie gerne in einem individuellen Gespräch ausführlich!
Terminvereinbarung – in Cottbus und Umgebung sind wir für Sie da
Sie beginnen in naher Zukunft Ihre Karriere bei der Bundeswehr oder sind bereits aktiver Soldat? In diesem Fall sollten Sie nicht länger zögern und umgehend Kontakt zur DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus aufnehmen.
Wir beraten Sie allumfassend und spartenübergreifend!
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
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