DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus
Regresshöhe bei Soldaten
Soldaten sollten sich optimal absichern
Die Haftung von Ihnen als Soldat richtet sich prinzipiell nach den regulären Vorschriften der Haftung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Trotzdem nehmen Sie als Soldat gleichzeitig eine Sonderstellung ein. Sie unterliegen, neben dem im Grunde besonderen Soldatenverhältnis, keiner direkten Haftung. Stattdessen werden Sie ausschließlich über Ihren Dienstherrn im Wege von Regress bzw. der sogenannten Amtshaftung haftbar gemacht. Über die konkrete Regresshöhe von Soldaten sowie zugehörige Details möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Sie gerne nachfolgend weiter informieren.
Gesetzliche Grundlagen der Regresshöhe bei Soldaten
Als Soldat haften Sie nicht unmittelbar, sondern mittelbar. Deshalb ist Regress bei Soldaten auch nicht immer automatisch Regress, wenigstens nicht stets in der gesamten Höhe. Hierzu existieren verschiedene Staffelungen. Diese sind im Soldatengesetz (SG) sowie den sogenannten Einziehungsrichtlinien vorgegeben. Die Regresshöhe bei Soldaten ist prinzipiell abhängig von der Art sowie dem Umfang des entstandenen Schadens.
Hierzu ist in § 24 SG generell festgelegt: „Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“
Anhand dieser Bestimmung ist somit grundsätzlich geregelt, dass von Ihnen als Soldat der von Ihnen verursachte Schaden auch in vollständiger Höhe zu ersetzen ist. Die Regelung der konkreten Regresshöhe ist in den Einziehungen enthalten. Dies betrifft die von Ihrem Dienstherrn von Ihnen einzuziehende Forderung.
Weiterhin besagt Ziffer zwei hierzu: „In den Fällen, in denen der Schaden durch eine vorsätzliche Straftat verursacht oder in sonstiger Weise vorsätzlich herbeigeführt wurde ist grundsätzlich der gesamte Schuldbetrag einzuziehen.“ Dies gilt ebenso, sollten Soldaten eine Dienst- oder Arbeitspflichtverletzung verüben und hierdurch Vermögensvorteile erhalten. Sollten diese beispielsweise bewusst zu große Bezüge erhalten haben, würde dies einen Vermögensvorteil darstellen.
Die Regelungen in Ziffer drei betreffen die begrenzte Inanspruchnahme. Mit drei oder sechs Monatsgehältern - welche in der Vorschrift als sogenannte Missbeträge genannt sind - haften Sie als Soldat in sämtlichen Fällen, welche nicht schon in Ziffer zwei genannt sind. Im Übrigen greift diese Vorschrift sogar für Anwärter, Dienstanfänger sowie Soldaten in der Ausbildung oder auch freiwillig Wehrdienstleistende.
Soldaten sollten sich mit einer Haftpflichtversicherung ideal absichern
Die Regresshöhe bei Soldaten ist prinzipiell unterschiedlich. Diese hängt von diversen Faktoren, besonders der Schwere der Schuld sowie dem Tatmotiv ab. Jedoch müssen Sie als Soldat in den meisten Fällen mit dem gesamten Vermögen oder zumindest bis zu sechs Monatsgehältern haften. Eine Umgehung dieser Haftung ist für Sie nicht möglich. Mithilfe der Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus können Sie sich jedoch vor derartigen enormen finanziellen Belastungen optimal schützen. Hierbei kommt sowohl die dienstliche, als auch die private Haftpflichtversicherung in Betracht. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Haftpflichtversicherungen möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus nachfolgend näher erläutern.
Dienstliche Haftpflichtversicherung oder Diensthaftpflicht
Empfehlenswert ist eine dienstliche Haftpflichtversicherung prinzipiell für sämtliche Soldaten, Dienstanfänger oder auch Beamte. Da diese das Gegenstück zur Berufshaftpflicht darstellt, sind Sie als Soldat damit hervorragend vor gravierenden finanziellen Folgen dienstlich verursachter Schäden geschützt. Auf die Regresshöhe allerdings nimmt die private Haftpflichtversicherung keinerlei direkten Einfluss. Allerdings sind Sie als Soldat aus finanzieller Sicht damit zumindest vor Regressforderungen oder Amtshaftung hervorragend abgesichert.
Womöglich ist Ihnen noch unklar, wann ein im Zusammenhang mit Ihrem Dienst stehender Schaden durch Sie verursacht werden kann. Immer dann, sollten Sie dienstliche oder auch mit Ihrem Dienst im Zusammenhang stehende Handlungen vornehmen, trifft dies zu. Unter dienstliche bzw. mit Ihrem Dienst im Zusammenhang stehende Tätigkeiten würden beispielsweise:
- Dienstfahrten mit eigenen oder dienstlichen Pkw
- Einsätze sowie Übungen
- Fahrten von der eigenen Wohnung zum Dienst bzw. zurück
- Auf- sowie Abschließen von Kaserne oder Dienststelle
fallen.
Weiterhin als dienstlich anzusehen sind Vorbereitungshandlungen sowie für die Ausübung Ihres Dienstes nötige Tätigkeiten. Sie haften gegenüber einem Dritten, sollte Ihnen bei derartigen Tätigkeiten ein Fehler unterlaufen und dieser dadurch zu Schaden kommen. Die Haftung erfolgt anhand des Bürgerlichen Gesetzbuches, dem BBG sowie den vorgenannten Vorschriften.
Um sich gegen solche Forderungen wie beispielsweise auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu schützen, empfehlen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus die Diensthaftpflichtversicherung. Sofern von Ihnen kein Vorsatz vorliegt, übernimmt die Versicherung unabhängig der tatsächlichen Regresshöhe bei Soldaten den entstandenen Schaden. Ein kurzes Beispiel aus der Praxis möchten wir Ihnen nachfolgend aufzeigen:
Ihr Dienstherr muss die Schließanlage vollständig austauschen lassen, da Sie versehentlich den dienstlichen Schlüssel verloren haben. Die hierfür entstandenen Kosten möchte er von Ihnen zurück.
Den von Ihrem Dienstherrn geltend gemachten Anspruch reichen Sie bei Ihrer dienstlichen Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ein.
Die Rechtfertigung des Anspruchs wird durch uns geprüft. Sollte diese zutreffen, werden die vollständigen Schadenskosten durch uns übernommen. Sollte die Forderung ungerechtfertigt sein, wehren wir diese notfalls sogar vor Gericht ab. Sämtliche hierfür entstehenden Kosten, wie beispielsweise für Anwälte, Gerichte oder Behörden, werden von uns übernommen.
Gerne stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus für weitere Fragen zur Verfügung. Lassen Sie sich unverbindlich hierüber beraten.
Private Haftpflichtversicherung oder Privathaftpflicht
Generell ist die private Haftpflichtversicherung als unentbehrliche Versicherung, bei sämtlichen Berufsgruppen und nicht nur bei Soldaten, anzusehen. Sämtliche Schäden, welche Sie in Ihrem Privatbereich bzw. außerdienstlichen Bereich einem Dritten zufügen, werden durch die Privathaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus abgedeckt. Entstandene Schäden werden dabei prinzipiell bis zur bei Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungssumme, welche im Normalfall 100 Millionen € beträgt, übernommen.
Generell hängt die private Haftpflicht mit der Regresshöhe von Soldaten nicht zusammen. Hinsichtlich einer von Ihnen als Soldat begangenen Straftat im Privatbereich kann diese jedoch beispielsweise gleichfalls betroffen sein. In welchen Situationen die private Haftpflichtversicherung Leistungen erbringt, möchten wir mit nachfolgenden Praxisbeispielen aufzeigen.
- Ihre Kinder sind kostenlos bei uns mitversichert. Beim Ballspielen zerstören diese beim Nachbarn eine Fensterscheibe.
- Bei einer Geburtstagsparty verschütten Sie ein Glas Rotwein über das neue Sofa Ihres Freundes. Die Flecken lassen sich nicht entfernen, sodass das Sofa zerstört ist.
- Bei einem Ausflug mit dem Fahrrad verletzen Sie versehentlich einen Passanten. Dieser macht gegenüber Ihnen Schmerzensgeld, Schadenersatz sowie Verdienstausfall geltend.
Wir beraten Sie gern
Für weitere Fragen zum Thema Haftpflicht sowie weitere Versicherungen für Soldaten stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus jederzeit zur Verfügung. Lassen Sie sich unverbindlich beraten und vereinbaren noch heute einen Beratungstermin.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
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09:00 bis 18:00
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