DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Soldaten auf Zeit

Werdegang für Soldaten – Soldaten auf Zeit

Bei der Bundeswehr gibt es verschiedenste Soldatengruppen. Diese unterscheiden sich in Bezug auf ihre Ansprüche auf Versorgung teils erheblich voneinander. Tatsächlich lassen sich Soldaten in drei Gruppen unterteilen:

  • Wehrdienstleistende
  • Soldaten auf Zeit
  • Berufssoldaten

Im vorliegenden Artikel wollen wir uns einmal näher mit der Versorgung für Soldaten auf Zeit befassen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen einige interessante Versicherungslösungen, die Sie als Soldat auf Zeit auf jeden Fall einmal näher ins Auge fassen sollten. Gern stehen Ihnen an dieser Stelle unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beratend zur Seite.

Die Grundlagen der Versorgung für Soldaten auf Zeit

Während des aktiven Dienstes sind Soldaten auf Zeit bestens versorgt. Da wären einmal die Dienstbezüge bzw. die Besoldung, die Sie als Soldat erhalten. Andererseits kommen Sie in den Genuss der freien Heilfürsorge – sind also auch in Sachen Gesundheit und Vorsorge rundum versorgt.
 
Was allerdings gerade bei Soldaten auf Zeit eine Art neuralgischer Punkt ist, ist der Zeitpunkt an denen die Dienstzeit endet. Denn damit endet in der Regel auch die Zeit, in der Sie als Soldat im Dienst der Bundeswehr standen. Nur den wenigsten Soldaten auf Zeit wird eine anschließende Verlängerung bzw. eine Statusumwandlung zu einem Berufssoldaten angeboten.
 
Wichtig ist also sicherzustellen, dass Sie mit dem Ablauf der Dienstzeit (dazu kommt es meist nach 6 oder nach 12 Jahren) nicht in finanzielle Schieflage geraten. Eine Möglichkeit das sicherzustellen ist die Sicherung eines Jobs über die Zeit als Soldat hinaus. Das tut der Bund beispielsweise, indem die Bundeswehr Soldaten auf Zeit bei der Suche nach einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber oder im öffentlichen Dienst unterstützt. Für eine gewisse Dauer nach dem Ablauf der aktiven Dienstzeit zahlt die Bundeswehr ehemaligen Zeitsoldaten auch Übergangsgebührnisse – eine laufende monatliche Zahlung, die das Einkommen in einer Ausbildung nach dem Dienst als Soldat auf Zeit aufbessern soll, sodass in etwa der vorherige Standard erreicht wird.
 
Die gesetzliche Grundlage für die Versorgung von Soldaten auf Zeit sind das Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und verschiedene Verordnungen. Ein weiterer Baustein in dieser Versorgung ist das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr (BwAttrakStG). Auch hier werden einige Regelungen für Soldaten auf Zeit vorgesehen. Ziel all dieser Vorschriften und Möglichkeiten ist, den ehemaligen Zeitsoldaten einen möglichst fließenden Übergang vom Soldaten- in ein anderes Arbeitsverhältnis zu ermöglichen.
 
Man muss allerdings an dieser Stelle festhalten, dass trotz einer vergleichsweise guten Absicherung sowohl im laufenden Dienst als auch nach dem Ende der Zeit als Soldat der eine oder andere blinde Fleck verbleibt – Punkte, in denen es wichtig sein kann, durch eine private Versicherungslösung nachzubessern. Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus zur Seite und beraten Sie über Ihre Möglichkeiten, die vorhandenen Versorgungsleistungen und Risiko-Abdeckungen noch zu verbessern.

Auf einen Blick zusammengefasst

Wir zeigen Ihnen an dieser Stelle auf einen Blick kurz zusammengefasst, welche Leistungen Sie während des aktiven Dienstes und danach von Ihrem Dienstherrn erwarten dürfen.

Diese Ansprüche haben Sie im aktiven Dienst

  • Anspruch auf Besoldung
  • Freie Heilfürsorge als umfassende Gesundheitsversorgung
  • Weitere Zuschläge und Ausgleichszahlungen wie beispielsweise:
  • Sie erhalten eine sogenannte Reisebeihilfe oder eine Erstattung der Fahrkosten, wenn Sie mehr als 30 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt wohnen und regelmäßig (einmal pro Woche) zu Ihrer Familie fahren.
  • Als Soldat in Uniform haben Sie die Möglichkeit, alle Züge im Nah- und Fernverkehr kostenfrei zu nutzen. Fahrtkosten werden allerdings nur erstattet, wenn sie auch tatsächlich angefallen sind.
  • Bei einem Einsatz oder einer dienstlichen Verwendung im Ausland erhalten Sie tägliche Zuschläge, die sich nach dem individuellen Risiko im jeweiligen Land richten. Der höchste Zuschlag beträgt 110 Euro pro Diensttag.
  • Wenn Sie auf Überweisung des Truppenarztes zu einem zivilen Arzt gehen, werden die Kosten in voller Höhe vom Dienstherrn erstattet. Einen Eigenanteil oder eine Selbstbeteiligung gibt es nicht.

Diese Ansprüche haben Sie nach dem Ende des aktiven Dienstes

Auch nach dem aktiven Dienst enden Ihre Ansprüche nicht von heute auf morgen vollständig. Diese werden erst nach und nach abgebaut. Auch wenn kein Anspruch auf Besoldung mehr besteht – die Art der Ansprüche verschiebt sich nach und nach hin zu Leistungen und Ausgleichszahlungen. Welche Ansprüche Sie konkret haben, richtet sich auch nach der Dauer Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr. Zu den klassischen Leistungen nach dem Ende des aktiven Dienstes gehören die folgenden:

  • Ihnen stehen nach dem Ausscheiden sogenannte Übergangsgebührnisse zu. Sie werden maximal für 60 Monate gewährt und betragen 75 Prozent der letzten Dienstbezüge. Die Dauer der Leistungen ist gestaffelt, die Maximaldauer von 60 Monaten wird bei einer Dienstzeit von 12 oder mehr Jahren erreicht.
  • Ebenfalls zur Versorgung von Soldaten auf Zeit gehören die Ausgleichsbezüge. Sie kommen zum Tragen, wenn Sie ein anderes Arbeitsverhältnis oder eine Ausbildung im öffentlichen Dienst beginnen, bei der Sie weniger als die Höhe der Übergangsgebührnisse verdienen. Durch die Ausgleichsbezüge wird Ihr neues Gehalt bis zur 75-Prozent-Grenze „aufgefüllt“.
  • Sie haben als Zeitsoldat die Möglichkeit, einen sogenannten Eingliederungsschein zu beantragen. Er ermöglicht Ihnen, einen garantierten Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst zu erhalten.
  • Ehemalige Soldaten auf Zeit erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst Beihilfe in Höhe von 70 Prozent, die die freie Heilfürsorge für die Zeit der Übergangsgebührnisse ersetzt. Erhalten Sie zum Beispiel für vier Jahre Übergangsgebührnisse, besteht auch der Anspruch auf Beihilfe für vier Jahre. Zudem erhalten Sie eine einmalig ausgezahlte Übergangsbeihilfe, für die ein Steuerfreibetrag von 10.800 Euro gilt.

Diese Versicherungslösungen sind ein wichtiger Bestandteil einer guten Absicherung für einen Soldaten auf Zeit

Neben den Ansprüchen, die Sie gegen Ihren Dienstherrn haben, sollten Sie auch einige Bereiche durch eine zusätzliche private Versicherungslösung absichern. Da wären beispielsweise die folgenden Punkte:

  • Zur Versorgung für Soldaten auf Zeit gehört die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung benötigen Sie bereits während des aktiven Dienstes, die Krankenversicherung wird erst nach dem Ausscheiden aus dem Dienst verpflichtend. Denn: Die Beihilfe übernimmt nur 70 Prozent der Arztkosten, den Rest müssen Sie selbst versichern.
  • Mit einer kleinen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichern Sie sich das Recht, nach Ablauf Ihrer Dienstzeit zu festen Bedingungen in die private und beihilfekonforme Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Je nach Anwartschaft (klein oder groß) werden Alter und Gesundheitszustand „konserviert“ und später der Berechnung der PKV-Beiträge zu Grunde gelegt.
  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung entschädigt Sie mit einer monatlichen Rente, wenn Sie dienstunfähig werden. Dienstunfähig sind Sie immer dann, wenn Sie für eine Verwendung bei der Bundeswehr nicht mehr geeignet sind.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Natürlich bietet die DBV auch weitere interessante Versicherungslösungen für Soldaten. Welche das genau sind und wie Sie persönlich davon profitieren können, klären wir gern in einem persönlichen Gespräch. Ihre Berater der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen dazu gern zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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