Notwendigkeit einer Unfallversicherung für Soldaten
Jeden Tag passieren in Deutschland tausende Unfälle. Oft gehen diese glimpflich aus, so dass es keiner großen Behandlung bedarf. Aber ein Teil endet leider auch in einem Desaster, nämlich dann, wenn aus einem Unfall weitreichende Folgen gesundheitlicher Art resultieren, die einen erheblichen finanziellen Aufwand für den Umbau Ihrer Wohnung, des Autos oder sonstiges erfordern.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus möchte Ihnen daher an dieser Stelle die Notwendigkeit einer Unfallversicherung für Soldaten erläutern und näherbringen.
Definition eines Unfalls
Bevor wir uns näher mit der Unfallversicherung beschäftigen, ist es wichtig zu wissen, was ein Unfall ist. Verständlicherweise werden Sie jetzt sagen: „Ich weiß aber doch was ein Unfall ist!“ Das stimmt weitestgehend auch, allerdings gibt es hier wie so oft in Deutschland eine etablierte Definition, welche durch Gesetzgeber und Versicherer entwickelt wurden, so dass im Falle eines Schadensereignisses sowohl für den Versicherer als auch für die Rechtsprechung eine ordnungsgemäße Leistungsprüfung möglich ist.
Von einem Unfall spricht man demnach immer dann, wenn eine Person unfreiwillig, durch ein von außen einwirkendes Ereignis, einen gesundheitlichen Schaden erleidet. Dieselben Voraussetzungen gelten nach den Regeln des Soldatengesetzes auch für Soldaten im Zusammenhang mit einem Dienstunfall.
Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei dem Wort „unfreiwillig“. Das bedeutet, dass vorsätzlich herbeigeführte Unfälle kein Unfall im Sinne der Definition darstellen. Somit sei hier bereits vorweggenommen: Eine eventuell abgeschlossene Unfallversicherung wird in derartigen Fällen keinerlei Leistungen auszahlen. Dies gilt sowohl für private als auch die gesetzliche Unfallversicherung.
Ansonsten gibt es kaum weitere Gemeinsamkeiten der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung für Soldaten.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind sehr überschaubar und bedürfen zur Auslösung des Leistungsfalls zwingend einen Dienstunfall, dass heißt, der Unfall muss sich während der Dienstausübung oder auf dem direkten Weg zum Dienst und nach Hause ereignen. In allen anderen Fällen besteht keinerlei Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Neben Unfällen sind auch Berufskrankheiten sowie gesundheitliche Schäden, die zweifellos auf die Tätigkeit als Soldat zurückzuführen sind abgesichert. Hierzu gehören beispielsweise psychische Überbelastungen, welche häufig anzutreffen sind.
Auch unterliegen die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Soldaten einem streng einzuhaltenden, durch den Gesetzgeber definierten Leistungskatalog. Zusätzliche Leistungen können nicht vereinbart werden.
Da jedoch die meisten Unfälle statistisch gesehen in der Freizeit passieren, haben Soldaten ein nicht zu unterschätzendes Problem: Sie stehen ohne etwaigen Versicherungsschutz dar, weil sich der Unfall nicht im zeitlich vorgegebenen Zeitfenster der gesetzlichen Unfallversicherung ereignet hat.
Aus diesem Grund ist es nahezu unabdingbar, dass Soldaten eine ergänzende private Unfallversicherung abschließen. Entsprechende Versicherungslösungen hierzu kann Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus anbieten. Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an! Wir beraten Sie allumfassend und sichern Sie ab!
Die private Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bietet Ihnen den großen Vorteil, dass Unfälle jeder Art reguliert werden, also auch etwaige Dienstunfälle; auch dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung leistet.
Jeden Tag passieren in Deutschland tausende Unfälle. Oft gehen diese glimpflich aus, so dass es keiner großen Behandlung bedarf. Aber ein Teil endet leider auch in einem Desaster, nämlich dann, wenn aus einem Unfall weitreichende Folgen gesundheitlicher Art resultieren, die einen erheblichen finanziellen Aufwand für den Umbau Ihrer Wohnung, des Autos oder sonstiges erfordern.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus möchte Ihnen daher an dieser Stelle die Notwendigkeit einer Unfallversicherung für Soldaten erläutern und näherbringen.
Leistungskatalog unserer Unfallversicherung für Soldaten
Ein Unfall kann mitunter auch schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Sowohl aus gesundheitlicher als auch aus finanzieller Sicht. Daher unterstützt Sie die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus auf ganzer Linie und bietet ihnen ein breites Leistungsportfolio.
Wir bieten:
- Umfassenden und lebenslangen Versicherungsschutz gegen Unfälle aller Art
- Einmalzahlungen bei bestimmten Verletzungen
- Einmalzahlung beim Erreichen eines gewissen Invaliditätsgrades
- Nach dem Unfall Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg durch unser Reha-Management
- Möglichkeit, eine lebenslange Unfallrente in Ihrem Versicherungsvertrag zu fixieren, welche gewährt wird, wenn Sie nach einem Unfall dauerhaft Invalidität vorliegt
- Erweitertes Unfallkrankenhaustagegeld im Falle eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes
- Todesfallleistungen für Hinterbliebene, im Falle eines Unfalles mit Todesfolge
Ferner bieten wir für junge Soldaten sowie Dienstanfänger unterschiedliche Sonderkonditionen an. Beispielsweise haben Sie die Möglichkeit, einen Beitragsrabatt von bis 40 Prozent zu sichern. Daneben verzichten wir unter bestimmten Voraussetzungen auf eine seitens der BDV durchgeführten Gesundheitsprüfung, sofern Sie innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt in die Bundeswehr die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus abschließen.
Ein weiteres Leistungsplus: Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz, sieben Tage die Woche, rund um die Uhr. Das ist gerade für Sie als Soldat von besonderer Relevanz, da somit auch mögliche Unfälle während Auslandsverwendungen optimal abgesichert sind.
Durch den Einschluss einer dynamischen Anpassung haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme in bestimmten Rhythmen automatisch anpassen zu lassen, um so die Inflation zu umgehen.
Sprechen Sie uns hierzu gerne jederzeit an! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus berät Sie zum Thema allumfassend und spartenübergreifend.
Versicherungsbeispiele im Zusammenhang mit der Unfallversicherung für Soldaten
Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand ausgewählter Beispielfälle darstellen, wann die Leistungen der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus zur Auszahlung kommen.
Selbstverständlich kann hier keine abschließende Beispielsammlung erfolgen. Unsere Fälle sollen Ihnen lediglich veranschaulichen, welche Fallgestaltungen unter den Versicherungsschutz der Unfallversicherung fällt.
Versicherungssumme: Wir empfehlen mindestens 100.000 Euro
Viele werden sich fragen, wie hoch denn die notwendige Versicherungssumme sein sollte. Natürlich können wir hierzu keine abschließende Aussage treffen, da die Versicherungssumme stets individuell abgeschlossen werden sollte. Dabei spielen Ihre persönlichen Lebensumstände eine elementar wichtige Rolle.
Wir sowie die Stiftung Warentest sind gleicher Meinung: Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung sollten bei Invalidität eine Mindestgrenze aufweisen. Empfehlenswert ist eine Einmalzahlung von Minimum 100.000 Euro, sobald Sie zu 50 oder mehr Prozent invalide sind. Ist eine Invalidität von 100 Prozent zu verzeichnen, sollte die Unfallleistung mindestens 500.000 Euro betragen. Als Soldat haben Sie bei all unseren Tarifen die Möglichkeit, diese Summen im Rahmen der Unfallversicherung zu vereinbaren.
Terminvereinbarung: Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ist gerne für Sie da
Aufgrund der Komplexität einer Unfallversicherung ist es zwingend notwendig, ein persönliches Beratungsgespräch zu führen. Nur so ist es möglich, eine Bedarfsanalyse durchzuführen, die als Grundlage für das Versicherungsangebot notwendig ist.
Das Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ist genau der richtige Ansprechpartner für Sie!
Wir beraten Sie fair und allumfassend! Sprechen Sie uns jederzeit gerne an!
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
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