Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Das Referendariat stellt den Beginn Ihrer Karriere als erfolgreicher Lehrer dar. Sie werden verbeamtet und gehen vom Studium in den Staatsdienst über. Selbstverständlich möchten Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht an den Ernstfall der Dienstunfähigkeit denken. Allerdings sollten Sie bereits zu diesem Zeitpunkt darüber nachdenken, dass Sie aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht mehr als Lehrer arbeiten können. Diesem Umstand können Sie mithilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Das Expertenteam in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus zeigt Ihnen gerne auf wie wichtig eine Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist.

Lebensstandard aufrechterhalten 

Sollte es zum Ernstfall der Dienstunfähigkeit kommen, stehen Sie als Referendar in einer weitaus schwächeren Position da, als ein auf Lebenszeit verbeamteter Lehrer. Dies liegt zum einen daran, dass sie eine geringere Unterstützung durch Ihren Dienstherrn erfahren. Ein auf Lebenszeit verbeamteter Lehrer wird bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Im Ruhestand befindlich erhält der Lehrer ein monatliches Ruhegehalt. Diese Rentenzahlung steht Referendaren nicht zu. Referendare erhalten lediglich einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dementsprechend entsteht eine große Versorgungslücke. Mithilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie sich vor dieser Versorgungslücke bewahren. Sie erhalten eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente und können Ihren Lebensstandard aufrechterhalten.

Attraktive Boni 

Referendare, die auf der Suche nach einer passenden Dienstunfähigkeitsversicherung sind, werden bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fündig. Wir bieten Ihnen einen leistungsstarken Schutz, den Sie sich auch mit Ihrem geringen Ausbildungsgehalt im Referendariat leisten können. Darüber hinaus erhalten Sie attraktive Boni, die Ihnen aufgrund Ihres jungen Lebensalters zustehen.

Auch für Lehrer von Bedeutung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung hat auch über das Referendariat hinaus eine große Bedeutung für Lehrkräfte. Auch, wenn Sie als fertig ausgebildeter Lehrer eine umfassendere Unterstützung durch Ihren Dienstherrn erfahren, hat eine Dienstunfähigkeit große finanzielle Auswirkungen. Das Ruhegehalt, welches Ihnen zusteht, genügt häufig nicht, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Es entstehen Versorgungslücken, die nur mit der passenden Absicherung gefüllt werden können. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist die effektive Vorsorge.

Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Ihnen im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht immer weiterhelfen. Es müssen spezielle Voraussetzungen vorliegen, damit eine Dienstunfähigkeit den Anspruch auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zur Folge hat. Viele Referendare sind sich nicht darüber bewusst was eine Dienstunfähigkeit von einer klassischen Berufsunfähigkeit unterscheidet. In einfachen Worten ausgedrückt handelt es sich bei einer Dienstunfähigkeit um eine qualifizierte Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus entfaltet eine Dienstunfähigkeit lediglich bei Angestellten im öffentlichen Dienst Bedeutung. Die Berufsunfähigkeit wird außerdem anders festgestellt als die Dienstunfähigkeit. 

Ein Status der Berufsunfähigkeit wird erst dann festgestellt, wenn ein ärztliches Attest selbiges ergibt. Es muss feststehen, dass die entsprechende Person für ein halbes Jahr lang nicht in der Lage ist ihren Beruf auszuüben. Sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, erhalten Sie nach attestierter Berufsunfähigkeit eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. 

Im Gegensatz zu der Berufsunfähigkeit, benötigt die Dienstunfähigkeit kein ärztliches Attest. Ihr Dienstherr hat die Entscheidungsmacht darüber, ob Sie als Referendar dienstunfähig sind oder nicht. Dabei hat Ihr Dienstherr allerdings keine uferlose Interpretationsmöglichkeit. Ein Anhaltspunkt ist das vergangene und das kommende halbe Jahr. Sollten Sie im vergangenen halben Jahr weniger als 3 Monate gearbeitet haben und können Sie in dem kommenden halben Jahr nicht Ihrem Dienst nachgehen, gelten Sie als dienstunfähig. Da ein ärztliches Attest nicht zwangsläufig benötigt wird, erhalten Sie auch keinen Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Für diesen Fall sollten Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese zahlt Ihnen auch dann eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, wenn es noch kein ärztliches Attest gibt.

Wir helfen Ihnen gerne weiter 

Der Wechsel vom Studium zum Referendariat ist mit vielen Fragen verbunden. Dessen sind wir uns bewusst. Dabei haben Sie bereits viele Herausforderung auf Amtswegen zu absolvieren. Wir möchten Sie zumindest dabei unterstützen eine maßgeschneiderte Absicherung für Ihr Referendariat zu garantieren. Die erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus finden in Zusammenarbeit mit Ihnen die perfekte Versicherungslösung, damit Sie sorgenfrei Ihr Referendariat absolvieren können. 

Auf uns können Sie sich verlassen

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus eine leistungsstarke Absicherung geschaffen. Sollte es zum Ernstfall kommen, werden Sie darüber froh sein, dass Sie sich rechtzeitig abgesichert haben. Bei Eintritt Ihrer Dienstunfähigkeit halten wir Ihnen den Rücken frei. Dank attraktiver Tarife für Berufseinsteiger können Sie gegen Zahlung eines fairen Versicherungsbeitrags eine umfangreiche Absicherung gewährleisten. Dabei berücksichtigen wir die Tatsache, dass Sie zum Zeitpunkt des Referendariats ein vergleichsweise geringes Ausbildungsgehalt erhalten. Sobald Sie Ihr Referendariat erfolgreich absolviert haben, passen wir Ihren Versicherungsbeitrag an die veränderten Umstände an. So begleiten wir Sie bedarfsgerecht während Ihrer gesamten Karriere als Lehrbeamter.  

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare - FAQ

Sie können stolz auf sich sein. Sie haben das Lehramtsstudium erfolgreich bestanden und haben einen großen Schritt auf dem Weg zum fertig ausgebildeten Lehrer zurückgelegt. Nun beginnt Ihr Ausbildungsabschnitt des Referendariats. Es ändert sich vieles. An aller erster Stelle sei dabei Ihre Verantwortung zu nennen. Konnten Sie als Student noch tun und lassen, was Sie wollen, sind Sie nun Ihrem Dienstherrn untergeordnet. Sie befinden sich im Staatsdienst und sind für Kinder oder Jugendliche verantwortlich. Ein vollgepackter Stundenplan und die Aufsichtspflicht für viele Schüler können für ein Höchstmaß an Stress sorgen. Dies ist ein Nährboden für das Eintreten einer Dienstunfähigkeit.

Gibt es spezielle Versicherungen für Referendare?

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung kann auf über 140 Jahre Erfahrung beim Versichern von Angestellten im öffentlichen Dienst zurückblicken. Dementsprechend haben wir spezielle Versicherungslösungen für Referendare entwickelt. Aufgrund der Besonderheiten des Berufs sollten Sie sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung, einer privaten Krankenversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. So können Sie schwere finanzielle Folgen vorbeugen und sich auf den erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung konzentrieren. 

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare notwendig?

Als Referendar sind Sie einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Neben einer privaten Haftpflichtversicherung sollten Sie sich auch vor den beruflichen Risiken absichern. Dabei kommt die Diensthaftpflichtversicherung ins Spiel. Sollte Ihr Dienstherr Sie während des Referendariats für dienstunfähig erklären, haben Sie keinen Anspruch auf die Zahlung eines staatlichen Ruhegehalts. Damit Sie trotzdem Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können, sollten Sie sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern, um eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente zu erhalten. 

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
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