Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer

Als Referendar oder Lehrer sind Sie tagtäglich einem hohen psychischem Druck ausgeliefert. Dieser resultiert aus einem hohen Maß an Verantwortung für Ihre Schüler. Darüber hinaus können unzufriedene Eltern und ein umfangreicher Lehrplan für ein hohes Maß an Stress sorgen. Lehrer gehören zu den Beamten, die am häufigsten dienstunfähig werden. Sollten Sie in den Ernstfall der Dienstunfähigkeit geraten, haben Sie als Lehrer einen Anspruch auf die Zahlung einer monatlichen Dienstunfähigkeitsrente. Diese hinterlässt jedoch im Vergleich zu dem vorigen Gehalt große Versorgungslücken. Referendare haben noch größere Versorgungslücken. Schließlich haben sie noch keinen Anspruch auf eine monatliche Unterstützung durch den Dienstherrn. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stellen Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung gerne persönlich vor. 

Referendare 

Als Referendar sind Sie auf Widerruf verbeamtet. Obwohl Sie im Staatsdienst sind, fällt die Unterstützung durch Ihren Dienstherrn viel geringer aus als bei Beamten auf Lebenszeit. Sie haben lediglich einen vergleichbaren Anspruch auf Zahlung der Beihilfe bei entstandenen Behandlungskosten. Sollten Sie dienstunfähig werden, haben Sie im Gegensatz zu Beamten auf Lebenszeit keinen Anspruch auf eine monatliche Unterstützung durch Ihren Dienstherrn. Bei einer Dienstunfähigkeit bleibt Ihnen dann nur noch der Anspruch aus der Rentenversicherung. Hierbei kann es zu ernsten finanziellen Engpässen kommen, denen Sie vorbeugen sollten. Mithilfe unserer leistungsstarken Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV können Sie sich effektiv vor dem Ernstfall der Dienstunfähigkeit absichern. 

Beamte auf Lebenszeit 

Nachdem Sie Ihr Referendariat absolviert haben, gelten Sie als fertig ausgebildeter Lehrer. Nach einigen Dienstjahren erwartet Sie im besten Fall die Verbeamtung auf Lebenszeit. Hier haben Sie einen Anspruch auf eine monatliche Rentenzahlung durch Ihren Dienstherrn, wenn Sie dienstunfähig sind. Sollte bei Ihnen eine Dienstunfähigkeit festgestellt werden, werden Sie von Ihrem Dienstherrn in Ruhestand versetzt. Die monatliche Unterstützung, die Ihr Dienstherr Ihnen zahlt, ist in der Regel viel geringer als das monatliche Gehalt, das Sie erhielten als Sie noch dienstfähig waren. Mit unserer Unterstützung können Sie Versorgungslücken schließen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV bietet Ihnen im Ernstfall eine finanzielle Stütze.

Was ist Dienstunfähigkeit? 

Dienstunfähig ist, wer innerhalb des letzten halben Jahres weniger als drei Monate seines Dienstes ableisten konnte. Außerdem muss feststehen, dass eine Dienstausübung auch in dem kommenden halben Jahr unmöglich ist. Obwohl eine begriffliche Ähnlichkeit besteht, darf die Dienstunfähigkeit nicht mit der Berufsunfähigkeit verwechselt werden. Eine Berufsunfähigkeit muss ärztlich attestiert werden. Sollte es dazu kommen, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Zahlung einer monatlichen Rente für Sie ein. Die Dienstunfähigkeit muss nicht ärztlich attestiert werden. Ihr Dienstherr kann Sie für dienstunfähig erklären. Da Sie für den Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ein ärztliches Attest benötigen, erhalten Sie ohne Attest kein Geld. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus leistet auch ohne Attest. Sobald Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt hat, erhalten Sie von uns eine Dienstunfähigkeitsrente. 

Sie sind herzlich eingeladen

Haben Sie als Referendar oder Lehrer Interesse an unserer leistungsstarken Dienstunfähigkeitsversicherung? Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus freuen sich auf Ihren Besuch.

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