Krankenversicherung für Referendare des Lehramts
Sobald Sie ins Referendariat gehen, können Sie sich zunächst einmal auf die Schulter klopfen. Mit Abschluss des Studiums haben Sie den ersten großen Schritt auf dem Berufsweg zum fertig ausgebildeten Lehrer hinter sich gebracht. Allerdings sehen Sie sich nun mit neuen beruflichen Herausforderungen konfrontiert, auf die Sie adäquat reagieren sollten. Als Referendar werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Dies bedeutet viele neue Rechte, aber auch Pflichten für Sie. Wer zum Referendar ernannt wurde, sollte spätestens jetzt seinen Versicherungsschutz überprüfen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Referendare sich in keinem klassischen Angestelltenverhältnis befinden. Sie werden umfassend von Ihrem Dienstherrn unterstützt. Im Krankheitsfall übernimmt dieser mit der Beihilfe 50% der entstandenen Behandlungskosten. Damit Sie die restlichen Kosten nicht persönlich tragen müssen, sollten Sie sich mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Neben der passenden Krankenversicherung sollten Sie sich auch mit einer Diensthaftpflichtversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. So sind Sie gegen die Berufsrisiken, die im Referendariat lauern, abgesichert. Unsere erfahrenen Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stellen Ihnen die maßgeschneiderten Versicherungslösungen gerne persönlich vor.
Referendare müssen Ihrer gesetzlichen Versicherungspflicht nachkommen
Sobald Sie ins Referendariat übergehen, werden Sie auf Widerruf verbeamtet. In Folge der Verbeamtung entsteht für Sie eine Wahlfreiheit wie Sie versichert sein möchten. Sie können sich zum einen für die gesetzliche und zum anderen für eine private Krankenversicherung entscheiden. Hier sollten Sie perspektivisch handeln. Sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie auch über das Referendariat hinaus in der privaten Krankenversicherung verbleiben möchten, sollten Sie diese bereits im Referendariat abschließen.
Wer nach Abschluss des Referendariats zum Beamten auf Probe ernannte wurde, kann problemlos in der privaten Krankenversicherung verbleiben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für Sie als Beamter nicht die Pflicht besteht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein.
Anders verhält es sich bei Lehrern, die nach dem Referendariat in einem Angestelltenverhältnis als Lehrer arbeiten. Dieser Trend ist immer häufiger zu beobachten. Da Sie hier keinen Beamtenstatus innehaben, besteht für Sie weiterhin die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ändert sich erst dann, wenn Ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Dann ergibt sich für Sie erneut die Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung.
Eine komplett andere Situation finden diejenigen vor, die keinen nahtlosen Übergang zwischen abgeschlossenem Vorbereitungsdienst und Berufseinstig haben. Hier müssen Sie sich normalerweise arbeitssuchend melden, bis Sie eine Anstellung gefunden haben. Ein Verbleiben in der privaten Krankenversicherung ist auch hier nicht möglich. In Folge dessen führt für Sie kein Weg an der gesetzlichen Krankenversicherung vorbei. Es sei denn, Sie sind finanziell dazu in der Lage, die Beiträge aus Ihrem persönlichen Vermögen zu zahlen. Wir können Ihnen allerdings nur aus Gründen der Praktikabilität dazu raten. Nur wer eine Anstellung in naher Zukunft in Aussicht hat, sollte sich dieser finanziellen Belastung aussetzen.
Nähere Informationen zu Krankenversicherung
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung stellt für Referendare eine Vielzahl attraktiver Vorteile dar. In aller erster Linie sei hierbei die Leistungsstärke der Versicherung genannt. Sie können sich nicht nur auf kürzere Wartezeiten und eine vereinfachte Terminvergabe in Arztpraxen freuen, sondern erhalten auch attraktive Zusatzleistungen. Diese attraktiven Leistungen erhalten Sie als Referendar zu einem vergleichsweise geringen Versicherungsbeitrag. Damit kommen wir Ihrem geringen Ausbildungsgehalt entgegen. Die Vorteile stellen Ihnen unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus gerne persönlich vor.
Wir bieten Ihnen den perfekten Krankenversicherungsschutz
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung hat mit der privaten Krankenversicherung ein Versicherungskonzept entwickelt, das mit Leistungsstärke und Flexibilität auftrumpfen kann. Immer häufiger werden wir mit der Vorstellung konfrontiert, dass interessierte Versicherungsnehmer Angst vor hohen Versicherungsbeiträgen haben. Da wir Referendaren einen günstigen Monatsbeitrag bieten, können auch diese als Geringverdiener von der Leistungsstärke unserer privaten Krankenversicherung profitieren. Wer ohnehin beabsichtigt im Anschluss an das Referendariat in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben, sollte sich frühzeitig um den Abschluss einer privaten Krankenversicherung kümmern. Sie profitieren aufgrund Ihres jüngeren Eintrittsalters nicht nur von vergünstigten Beiträgen, sondern unterliegen bei Ernennung zum Beamten auf Probe keiner erneuten Pflicht zur Gesundheitsprüfung. Mithilfe unserer Anwartschaftsversicherung sorgen Sie bereits frühzeitig dafür, dass ein nahtloser Übergang zwischen Referendariat und Berufseinstig stattfindet.
Wir beraten Sie gern zu Ihrem Versicherungsbedarf
Als DBV Deutsche Beamtenversicherung können wir mittlerweile auf über 140 Jahre Erfahrung beim Versichern von Beamten des öffentlichen Dienstes zurückblicken. Somit können Sie sich darauf verlassen, dass wir nicht nur lösungsorientiert arbeiten, sondern Ihnen darüber hinaus nur die Absicherungen ans Herz legen, die auch Ihren ganz individuellen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Überzeugen Sie sich bei einem persönlichen Beratungsgespräch in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus doch einfach selbst davon.
FAQ
Wer sein Lehramtsstudium erfolgreich beendet hat, steigt in den Vorbereitungsdienst ein, der gemeinhin als Referendariat bezeichnet wird. Sobald dieser Ausbildungsabschnitt beginnt, ändert sich vieles für Sie. Die einschneidendsten Änderungen resultieren aus der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Hieraus resultiert ein veränderter Versicherungsbedarf. Als Beamter auf Widerruf steht Ihnen ein Anspruch auf die Zahlung der Beihilfe durch Ihren Dienstherrn zu. Hierbei übernimmt Ihr Dienstherr im Krankheitsfall 50% der entstandenen Behandlungskosten. Für die restlichen Kosten müssen Sie als Privatperson aufkommen. Dies ist vor allem mit dem geringen Ausbildungsgehalt eine nicht zu stemmende finanzielle Herausforderung. Dank der privaten Krankenversicherung der DBV übernehmen wir die Behandlungskosten, die von der Beihilfe nicht abgedeckt werden. Unser Expertenteam in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beantworten Ihre Fragen zur Krankenversicherung während des Referendariats gerne persönlich.
Habe ich als Referendar automatisch eine Krankenversicherung?
Sobald Sie den Vorbereitungsdienst antreten, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Nun sollten Sie dringend darüber nachdenken, wie Sie in Zukunft versichert sein möchten. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen einer gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Die Tatsache, dass Sie einen Beihilfeanspruch haben sollte bei Ihrer Wahl eine große Rolle spielen.
Sollten sich Referendare mit besonderen Versicherungen absichern?
Als Referendar unterschiedet sich Ihr benötigter Versicherungsschutz nur geringfügig von dem eines fertig ausgebildeten Lehrers. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Sie den gleichen beruflichen Risiken ausgesetzt sind. Im Bereich der passenden Absicherung für die Dienstunfähigkeit ist ihr Versicherungsbedarf sogar noch höher. Schließlich steht Ihnen als Beamter auf Widerruf im Gegensatz zu Beamten auf Lebenszeit kein Anspruch auf ein Ruhegehalt zu, wenn Sie dienstunfähig werden. Um einer finanziellen Misere zu entgehen, sollten Sie sich mit einer passenden Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.
Neben dieser Absicherung ist es wichtig, dass Sie sich vor der gesetzlichen Haftpflicht absichern, die Ihnen im Falle einer Pflichtverletzung droht. Im Lehrerberuf sehen Sie sich tagtäglich hohen Haftungsrisiken ausgesetzt, deren Folgen Sie mithilfe einer Diensthaftpflichtversicherung eindämmen können.
Als Referendar erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die die Hälfte Ihrer Behandlungskosten übernimmt. Allerdings müssen Sie die restlichen Kosten selber tragen. Dank der privaten Krankenversicherung der DBV können Sie sich dabei auf unsere Unterstützung verlassen.
Braucht ein Referendar eine Krankenversicherung?
Auch für Referendare gilt während des Vorbereitungsdienstes eine umfassende Versicherungspflicht. Aus diesem Grund ist es selbstverständlich, dass Referendare eine umfassende Krankenversicherung haben. In Deutschland gilt nicht ohne Grund eine umfangreiche Versicherungspflicht. Die Kosten für die jährlichen Behandlungen durch Ärzte und andere Behandlungskosten würden den Rahmen jedes Gehaltes sprengen. Vor allem das geringe Ausbildungsgehalt während des Referendariats könnte die hohen Kosten keinesfalls abdecken. In Folge dessen müssten Sie auf Arztbesuche verzichten. Als junger Referendar kommt Ihnen vielleicht noch nicht in den Sinn wie teuer eine ernsthafte Erkrankung sein kann. Allerdings sollten Sie nicht auf den Ernstfall warten. Da Krankheiten und Unfälle in der Regel unvorhersehbar sind, sollten Sie sich rechtzeitig mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Mit der privaten Krankenversicherung der DBV haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich stets verlassen können.
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
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