Krankenversicherung für Referendare des Lehramts
Sobald Sie ins Referendariat gehen, können Sie sich zunächst einmal auf die Schulter klopfen. Mit Abschluss des Studiums haben Sie den ersten großen Schritt auf dem Berufsweg zum fertig ausgebildeten Lehrer hinter sich gebracht. Allerdings sehen Sie sich nun mit neuen beruflichen Herausforderungen konfrontiert, auf die Sie adäquat reagieren sollten. Als Referendar werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Dies bedeutet viele neue Rechte, aber auch Pflichten für Sie. Wer zum Referendar ernannt wurde, sollte spätestens jetzt seinen Versicherungsschutz überprüfen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Referendare sich in keinem klassischen Angestelltenverhältnis befinden. Sie werden umfassend von Ihrem Dienstherrn unterstützt. Im Krankheitsfall übernimmt dieser mit der Beihilfe 50% der entstandenen Behandlungskosten. Damit Sie die restlichen Kosten nicht persönlich tragen müssen, sollten Sie sich mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Neben der passenden Krankenversicherung sollten Sie sich auch mit einer Diensthaftpflichtversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. So sind Sie gegen die Berufsrisiken, die im Referendariat lauern, abgesichert. Unsere erfahrenen Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stellen Ihnen die maßgeschneiderten Versicherungslösungen gerne persönlich vor.
Referendare müssen Ihrer gesetzlichen Versicherungspflicht nachkommen
Sobald Sie ins Referendariat übergehen, werden Sie auf Widerruf verbeamtet. In Folge der Verbeamtung entsteht für Sie eine Wahlfreiheit wie Sie versichert sein möchten. Sie können sich zum einen für die gesetzliche und zum anderen für eine private Krankenversicherung entscheiden. Hier sollten Sie perspektivisch handeln. Sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie auch über das Referendariat hinaus in der privaten Krankenversicherung verbleiben möchten, sollten Sie diese bereits im Referendariat abschließen.
Wer nach Abschluss des Referendariats zum Beamten auf Probe ernannte wurde, kann problemlos in der privaten Krankenversicherung verbleiben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für Sie als Beamter nicht die Pflicht besteht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein.
Anders verhält es sich bei Lehrern, die nach dem Referendariat in einem Angestelltenverhältnis als Lehrer arbeiten. Dieser Trend ist immer häufiger zu beobachten. Da Sie hier keinen Beamtenstatus innehaben, besteht für Sie weiterhin die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ändert sich erst dann, wenn Ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Dann ergibt sich für Sie erneut die Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung.
Eine komplett andere Situation finden diejenigen vor, die keinen nahtlosen Übergang zwischen abgeschlossenem Vorbereitungsdienst und Berufseinstig haben. Hier müssen Sie sich normalerweise arbeitssuchend melden, bis Sie eine Anstellung gefunden haben. Ein Verbleiben in der privaten Krankenversicherung ist auch hier nicht möglich. In Folge dessen führt für Sie kein Weg an der gesetzlichen Krankenversicherung vorbei. Es sei denn, Sie sind finanziell dazu in der Lage, die Beiträge aus Ihrem persönlichen Vermögen zu zahlen. Wir können Ihnen allerdings nur aus Gründen der Praktikabilität dazu raten. Nur wer eine Anstellung in naher Zukunft in Aussicht hat, sollte sich dieser finanziellen Belastung aussetzen.
Nähere Informationen zu Krankenversicherung
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung stellt für Referendare eine Vielzahl attraktiver Vorteile dar. In aller erster Linie sei hierbei die Leistungsstärke der Versicherung genannt. Sie können sich nicht nur auf kürzere Wartezeiten und eine vereinfachte Terminvergabe in Arztpraxen freuen, sondern erhalten auch attraktive Zusatzleistungen. Diese attraktiven Leistungen erhalten Sie als Referendar zu einem vergleichsweise geringen Versicherungsbeitrag. Damit kommen wir Ihrem geringen Ausbildungsgehalt entgegen. Die Vorteile stellen Ihnen unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus gerne persönlich vor.
Wir bieten Ihnen den perfekten Krankenversicherungsschutz
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung hat mit der privaten Krankenversicherung ein Versicherungskonzept entwickelt, das mit Leistungsstärke und Flexibilität auftrumpfen kann. Immer häufiger werden wir mit der Vorstellung konfrontiert, dass interessierte Versicherungsnehmer Angst vor hohen Versicherungsbeiträgen haben. Da wir Referendaren einen günstigen Monatsbeitrag bieten, können auch diese als Geringverdiener von der Leistungsstärke unserer privaten Krankenversicherung profitieren. Wer ohnehin beabsichtigt im Anschluss an das Referendariat in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben, sollte sich frühzeitig um den Abschluss einer privaten Krankenversicherung kümmern. Sie profitieren aufgrund Ihres jüngeren Eintrittsalters nicht nur von vergünstigten Beiträgen, sondern unterliegen bei Ernennung zum Beamten auf Probe keiner erneuten Pflicht zur Gesundheitsprüfung. Mithilfe unserer Anwartschaftsversicherung sorgen Sie bereits frühzeitig dafür, dass ein nahtloser Übergang zwischen Referendariat und Berufseinstig stattfindet.
Wir beraten Sie gern zu Ihrem Versicherungsbedarf
Als DBV Deutsche Beamtenversicherung können wir mittlerweile auf über 140 Jahre Erfahrung beim Versichern von Beamten des öffentlichen Dienstes zurückblicken. Somit können Sie sich darauf verlassen, dass wir nicht nur lösungsorientiert arbeiten, sondern Ihnen darüber hinaus nur die Absicherungen ans Herz legen, die auch Ihren ganz individuellen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Überzeugen Sie sich bei einem persönlichen Beratungsgespräch in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus doch einfach selbst davon.
FAQ
Wer sein Lehramtsstudium erfolgreich beendet hat, steigt in den Vorbereitungsdienst ein, der gemeinhin als Referendariat bezeichnet wird. Sobald dieser Ausbildungsabschnitt beginnt, ändert sich vieles für Sie. Die einschneidendsten Änderungen resultieren aus der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Hieraus resultiert ein veränderter Versicherungsbedarf. Als Beamter auf Widerruf steht Ihnen ein Anspruch auf die Zahlung der Beihilfe durch Ihren Dienstherrn zu. Hierbei übernimmt Ihr Dienstherr im Krankheitsfall 50% der entstandenen Behandlungskosten. Für die restlichen Kosten müssen Sie als Privatperson aufkommen. Dies ist vor allem mit dem geringen Ausbildungsgehalt eine nicht zu stemmende finanzielle Herausforderung. Dank der privaten Krankenversicherung der DBV übernehmen wir die Behandlungskosten, die von der Beihilfe nicht abgedeckt werden. Unser Expertenteam in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beantworten Ihre Fragen zur Krankenversicherung während des Referendariats gerne persönlich.
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
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