Krankenversicherung – Grundwissen Lehrer

Die Krankenversicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Und das aus gutem Grund. Denn ohne eine gute Krankenversicherung gäbe es keine ausreichende Behandlung im Krankheitsfall, es gäbe keine schnellen Operationen im Notfall, es gäbe keine Vorsorgeuntersuchungen und keine Medikation von chronisch Kranken. Die Krankenversicherung macht es möglich, dass in Deutschland neben einem riesigen Apparat an Ärzten auch noch ein ebenso riesiger wie mächtiger Apparat an Pharmagiganten existieren und die Menschen mit allen möglichen wichtigen Medikamenten versorgen können. Letztlich ist die Krankenversicherung so etwas wie die Versicherung, die auf jeden Fall und allen Umständen immer vorhanden sein muss – denn sie wird einfach viel zu häufig benötigt, als das man auf sie verzichten könnte.

Die Krankenversicherung für Lehrer im Detail

Bei der Krankenversicherung für Lehrer ist es anders als bei vielen anderen Berufsgruppen. Da Lehrer grundsätzlich im öffentlichen Dienst und dabei auch noch oftmals verbeamtet sind, gibt es hier verschiedene Varianten einer möglichen Krankenversicherung. Die Krankenversicherung für Lehrer kann, je nach Status, entweder die:

  • Private Krankenversicherung (PKV)
  • Oder die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

sein. Sind Sie Beamter? Dann sind Sie von der Pflicht, sich in der GKV zu versichern, befreit. Sie erhalten eine Beihilfe von Ihrem Dienstherrn, die einen Teil Ihrer Kosten zur Gesundheitsfürsorge und Krankheitsbehandlung etc. abdeckt, und können sich für die verbleibenden Kosten eine privaten Krankenversicherung für Lehrer aussuchen, die beihilfekonform ist und Ihnen bestmögliche Konditionen bietet. So haben Sie die Möglichkeit mit vergleichsweise niedrigen Kosten einen optimalen Versicherungsschutz zu genießen. 

Sind Sie tariflich Beschäftigter Lehrer im Angestelltenverhältnis? Dann ist die Krankenversicherung für Lehrer in Ihrem Fall (erste einmal) auf jeden Fall die GKV. Als Angestellter sind Sie gesetzlich verpflichtet sich in der GKV zu versichern – es sei denn, Ihr Einkommen liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn dies der Fall ist, werden Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend informiert, dass Sie nunmehr ein Wahlrecht haben. Sie können in der GKV bleiben und weiterhin einen prozentualen Anteil Ihres Einkommens als Beitrag entrichten. Oder Sie entscheiden sich, auf die private Krankenversicherung umzusteigen und die verschiedenen Vorteile dieser Versicherungsart zu nutzen.

Hier einmal die Vor- und Nachteile im Überblick

Dabei muss man klar sagen, dass beide Varianten ihre Vorteile haben. Die gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise kommt mit einem festgelegten Tarif daher – dieser bemisst sich ausschließlich am Einkommen, nicht an der Art der Leistungen. Das wäre auch kaum möglich, denn die Leistungskataloge sind bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen, mit leichten Abweichungen in einzelnen Bereichen, weitgehend gleich. Insofern ist das erste einmal ein Nachteil – Sie zahlen hier Beiträge die sich nicht nach dem von Ihnen gebuchten Leistungsspektrum richten, sondern allein nach Ihrem Einkommen. Das nennt man Solidarprinzip – so wird sichergestellt, dass der Versicherungsschutz im Durchschnitt für jedermann erschwinglich bleibt. Wer mehr verdient zahlt auch mehr, damit auch diejenigen, die weniger verdienen, die gleiche Behandlung erhalten können – immerhin ist das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland deutlichbesser, als in vielen anderen Ländern weltweit.

Doch es gibt auch Personengruppen für die genau dieser Punkt zum Vorteil werden kann. Sie gehören dazu, wenn Sie noch vergleichsweise jung und Mutter oder Vater sind. Denn in diesem Fall ist Ihr Einkommen als Lehrer/in noch relativ niedrig, sodass Sie nur einen recht geringen Betrag an Beiträgen entrichten müssen. Darüber hinaus können Sie Ihre Kinder und, wenn die notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen, auch Ihren Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern. Das kann erhebliche finanzielle Vorteile haben 

Darüber hinaus wird im Fall der GKV direkt zwischen dem Arzt und der Versicherung abgerechnet. Sie haben mit den Arztrechnungen nichts zu tun und werden auch nie eine solche zu Gesicht bekommen – es sei denn, Sie entscheiden sich einmal für eine Behandlung, die nicht von Ihrer Versicherung getragen wird.

Im Überblick – die Vor- und Nachteile der GKV

Vorteile:

  • Möglichkeit der Familienversicherung
  • Direkte Abrechnung zwischen Ihrem Arzt und der Krankenkasse
  • Im Fall eines noch recht geringen Einkommens automatisch auch geringe Beiträge


Nachteile:

  • Bei steigendem Einkommen steigen auch die Beiträge – ohne Mehrleistungen
  • Die Leistungen beschränken sich auf das notwendige Minimum

Betrachtet man im Gegensatz dazu die privaten Krankenversicherung für Lehrer im Beamtenverhältnis beispielsweise, gibt es hier zahlreiche Vorteile. Da Ihr Dienstherr durch die Beihilfe schon einen bedeutenden Anteil Ihrer Kosten für die medizinische Versorgung trägt, müssen Sie nur noch den Differenzbetrag absichern. Das bedeutet vergleichsweise niedrige Beiträge. Dazu haben Sie hier die Möglichkeit, sich genau die zusätzlichen Leistungen zu sichern, die Sie Ihrer Ansicht nach benötigen. Der Grundkatalog in Sachen Versicherungsschutz, den die gesetzlichen Krankenkassen anbieten, muss natürlich auch im Rahmen einer PKV gewährleistet sein – sonst wäre die Versicherungspflicht nicht erfüllt. Allerdings können Sie hier aus einem breiten Spektrum an zusätzlichen Bausteinen auswählen, welche weiteren Absicherungen Sie sich wünschen. Somit zahlen Sie hier tatsächlich nur für die Leistungen, die Sie auch in Anspruch nehmen möchten. Die Beitragsbemessung ist deutlich fairer und nicht nur auf das Allgemeinwohl ausgerichtet, sondern ganz speziell auf Ihr Wohl. 

Der Nachteil dabei: Für Familien kann eine private Krankenversicherung durchaus teuer werden. Da Sie als Beamter aber auch für Ihre Kinder einen Anspruch auf Beihilfe haben, sind auch hier die Beiträge günstiger, als in einer regulären PKV. Nur wenn Sie tariflich Beschäftigter sind und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegen, besteht kein Anspruch auf Beihilfe. In diesem Fall ist die private Krankenversicherung für Sie und Ihre Kinder mit den vollen Beiträgen der PKV zu wählen. Inwieweit dies einen finanziellen Verlust ergibt, müssten Sie von unseren Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus in Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs prüfen lassen.

Im Überblick – Die Vor- und Nachteile der PKV

Vorteile

  • Ein breiteres Leistungsspektrum 
  • Sie zahlen nur das, was Sie auch benötigen bzw. nur die Leistungen, die Sie haben möchten
  • Als Beamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe – das reduziert Ihre Versicherungsbeiträge erheblich

Nachteile

  • Auch Familien mit einem vergleichsweise kleinem Einkommen müssen jede Person einzeln versichern

Kann man die Versicherung wechseln wie man möchte?

Nein. Als Beamter haben Sie die Wahl, ob Sie sich privat Versicherung möchten, oder ob Sie freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung gehen möchten. Das bringt Ihnen auch als Beamter den Vorteil der möglichen Familienversicherung – allerdings zahlt Ihr Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil nicht, den er bei tariflich Beschäftigten in die Krankenkasse einzahlt. Dazu kommt, dass durch die GKV Ihr Beihilfeanspruch weitgehend entfällt. Als Angestellter sich Sie erst einmal in der GKV pflichtversichert, bis Sie ggfls. über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Dann haben Sie die freie Wahl. Es bleibt allerdings festzuhalten, dass Sie, wenn Sie einmal in die PKV gewechselt sind, so gut wie keine Möglichkeit mehr haben, in die GKV zurückzukehren. Ein Wechsel in die PKV will also grundsätzlich gut überlegt sein.

Fazit: Es kommt auf die eigenen Bedürfnisse an

Sicherlich haben beide Seiten ihre Vorteile – auch wenn die der PKV in den meisten Fällen tatsächlich überwiegen. Lassen Sie sich im Rahmen eines umfassenden Beratungsgesprächs von unseren Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus die Vor- und Nachteile beider Lösungen für die Krankenversicherung für Lehrer an Ihrem ganz speziellen Fall aufzeigen. Wir helfen Ihnen gern weiter.

FAQ Krankenversicherung für Lehrer

Was versteht man unter der Beihilfe?

Mit der Beihilfe leistet Ihr Dienstherr einen Beitrag zu Ihren Kosten der Gesundheitsvorsorge und der Behandlung im Krankheitsfall. Alle beihilfefähigen Kosten werden dabei bis zu einem Prozentsatz übernommen. Beihilfefähig sind dabei deutlich mehr Leistungen, als beispielsweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Die prozentuale Bezuschussung ist von Ihren persönlichen Lebensverhältnissen abhängig – insbesondere von Ihrem Familienstand. Je nachdem, ob Sie Kinder haben oder nicht, beträgt die Beihilfe für Sie in der Regel zwischen 50 und 70 % der beihilfefähigen Kosten. Zusätzlich sind auch Ihre Kinder und Ihr Ehepartner über die Beihilfe abgesichert – zumindest, wenn die dafür festgelegten Bedingungen erfüllt sind. 

Wie läuft das mit den Arztrechnungen?

Als tariflich Angestellter Lehrer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis sind Sie in der Regel gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall haben Sie mit den Arztrechnungen so gut wie gar nichts zu tun. Denn alle Rechnungen, die von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, gehen direkt von Ihrem behandelnden Arzt an die Versicherung. Diese begleicht die Rechnung und Sie bekommen nie eine solche Arztrechnung zu Gesicht. Anders sieht es aus, wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt wird. In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung Ihres Arztes selbst und müssen diese dann natürlich auch zur Gänze selbst tragen. Als Beamter haben Sie Anspruch auf eine Beihilfe. Parallel dazu unterstützt Sie Ihre beihilfekonforme private Krankenversicherung dabei, die restlichen Kosten zu tragen. Sie erhalten dabei die Rechnung von Ihrem behandelnden Arzt und können diese in der Folge bei Ihrer Versicherung und bei Ihrer Beihilfestelle einreichen. Bei der Beihilfestelle haben Sie dafür ein Jahr Zeit, ehe Rechnungen wegen Verfristung nicht mehr übernommen werden. Im Falle Ihrer privaten Krankenversicherung besteht sogar eine Frist von 3 Jahren. 

Viele Versicherte sammeln ihre Rechnungen für die Krankenversicherung über einen längeren Zeitraum. Denn es gibt eine ganze Reihe von privaten Krankenversicherungstarifen, in denen Sie eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie für einen festgelegten Zeitraum keine Rechnungen einreichen – abgesehen von Rechnungen für die gesetzlich festgelegten Vorsorgeuntersuchungen. Wenn die mögliche Beitragsrückerstattung höher ist, als die zu bezahlende Rechnung, kann es sich lohnen, den Anteil der Rechnung der nicht von der Beihilfe getragen wird, erst einmal selbst zu tragen. Wenn die Gesamtkosten am Ende des Jahres dann höher liegen, als ihre Beihilferückerstattung, können Sie die gesammelten Rechnungen immer noch einreichen. 

Wo finde ich eine umfassende Beratung zu dem Thema Krankenversicherung für Lehrer?

Jeder Versicherungsvertreter wird Sie gern zum Thema Krankenversicherung beraten. Natürlich haben diese in der Regel ein Interesse daran, Ihnen die eigenen Produkte zu verkaufen. Daneben gibt es auch verschiedene freie Versicherungsberater, die zwar ebenfalls vom Abschluss eines Vertrages profitieren, die aber zumindest zum Teil unabhängig sind, einfach weil sie von verschiedenen Versicherungen „bezahlt“ werden und letztlich auf eigene Rechnung arbeiten.

Wenn Sie sich für eine Beratung bei einer Versicherung selbst entscheiden, macht es Sinn, sich mit einer Versicherung auseinanderzusetzen, die über Erfahrung im Bereich der Versicherungen für den öffentlichen Dienst verfügt. Die DBV ist in diesem Bereich immerhin schon seit mehr als 120 Jahren Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Worauf gilt es bei der Krankenversicherung für Lehrer zu achten?

Als Beamter ist es wichtig, dass Ihr Versicherungstarif Ihren Beihilfeanspruch berücksichtigt. Dadurch sinken Ihre Beiträge erheblich. Dazu gilt es sich genau mit dem Versicherungsangebot auseinanderzusetzen. Denn jeder Tarif beinhaltet Besonderheiten, die Sie sich genau ansehen sollten – einfach um sicher zu stellen, dass Sie am Ende auch genau die Versicherung haben, die Sie brauchen oder mit der Sie sich am wohlsten fühlen.

Als sozialversicherungspflichtig beschäftigter Lehrer ist es wichtig im Blick zu behalten, ab wann Sie nicht mehr verpflichtet sind, sich in der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht zu versichern. Das ist dann der Fall, wenn Ihr Jahreseinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Sobald Sie die entsprechende Mitteilung bekommen haben, sollten Sie Vergleichsangebote einholen. Nur so können Sie am Ende das bestmögliche Angebot nutzen oder sich, mit dem dann entsprechenden Hintergrundwissen, entscheiden, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. 

Können Lehrer die Versicherung jederzeit wechseln?

Mit dem Tag Ihrer Verbeamtung haben Sie die Möglichkeit aus der gesetzlichen Krankenkasse auszuscheiden und sich eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung zu suchen. Entscheiden Sie sich dagegen und schließen Sie für die Zukunft eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ab, haben Sie zu jedem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, den Wechsel nachzuholen. 

Waren Sie allerdings einmal in der privaten Krankenversicherung versichert, ist es so gut wie unmöglich, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzumünden. Als Beamter werden Sie kaum in die Situation kommen, dass Sie eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung anstreben. Nur wenn Sie tariflich Beschäftigter Lehrer sind, und die Beitragsbemessungsgrenze erreicht haben, gilt es zu überlegen, ob Sie freiwillig gesetzlich versichert belieben oder ob Sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden. Wenn Sie später dann in Rente gehen, wird Ihr Einkommen wieder erheblich sinken – die Mitgliedschaft in der privaten bleibt dennoch erhalten. Insofern gilt es hier genau abzuwägen, für welche Versicherungsvariante Sie sich entscheiden.

Sind Lehrer automatisch krankenversichert?

In Deutschland besteht Versicherungspflicht – als angestellter Lehrer sind Sie daher in aller Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sind Sie im Beamtenverhältnis, besteht auf jeden Fall ein Anspruch auf Beihilfeleistungen. Ein weiterführender Versicherungsschutz ist nicht automatisch gegeben – hier müssen Sie sich dann selbst um eine entsprechende beihilfekonforme private Krankenversicherung kümmern.

Was muss ich als Lehrer im Krankheitsfall tun?

Im Krankheitsfall gehen Sie zu Ihrem behandelnden Arzt. Wenn Sie pflichtversichert sind, erhalten Sie die Behandlung, wie sie von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist. Darüber hinaus kümmern Sie sich nur noch um Ihre Genesung. Als Privatpatient erfolgt bei den meisten Ärzten eine bessere Behandlung – dafür bekommen Sie dann aber auch die Rechnung und müssen diese an die Beihilfestelle und Ihre private Krankenversicherung weiterleiten. 

Was kostet die Krankenversicherung für Lehrer?

Dazu lässt sich keine allgemeine Aussage treffen. Als Lehrer im Angestelltenverhältnis zahlen Sie aktuell 15,5 5 Ihres Einkommens an Beiträgen für die GKV. Als Beamter ist die Höhe Ihrer Beiträge abhängig von dem Versicherungsschutz, den Sie sich ausgesucht haben. Da Sie in der privaten Krankenversicherung Ihr Versicherungspaket selbst gestalten können, sind die Kosten hier natürlich von dem von Ihnen gewünschten Leistungsumfang abhängig.

Muss ich mich als Lehrer krankenversichern?

Die Krankenversicherungspflicht gilt natürlich auch für Lehrer. Das ist auch gut so, denn als Lehrer sind Sie zum einen jeden Tag mit vielen verschiedenen Kindern und Menschen zusammen, sodass Sie stets Gefahr laufen sich irgendwo anzustecken. Dazu haben Sie sich einen Beruf ausgesucht, der durchaus stressig ist – was ebenfalls zu Erkrankungen führen kann. Insofern ist die Krankenversicherungspflicht für Sie als Lehrer nur von Vorteil.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
Kontaktformular aufrufen 0355 86950072 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen