DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland für Beamte

Wenn Sie als Beamte Beihilfe beziehen, ist die Bundesbeihilfeverordnung Grundlage. Der Dienstherr erstattet Ihnen in diesem Rahmen bis maximal 80 % aller Kosten für medizinische Leistungen und Behandlungen. Den Rest müssen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung privat absichern. Selbst Ehepartner bzw. Lebensgefährten haben unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Beihilfe. Die Einnahmen des Bruttoverdienstes des Partners dürfen jedoch nicht über 18.000 Euro des vergangenen Kalenderjahres liegen. In diesem Beitrag wollen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Sie darüber aufklären, wie Sie als Beamte Beihilfe beantragen und an welche Stellen Sie sich wenden müssen.

Zuständige Beihilfestellen für Beamte

Heute existieren nur noch zwei zentrale Anlaufstellen für die Beihilfe:

  • Bundesverwaltungsamt in Köln
  • Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Diese nehmen Anträge zur Beihilfe von Beamten entgegen und bieten eine telefonische Beratung an. Wollen Sie als beihilfeberechtige Beamte Ihre Ansprüche geltend machen, müssen Sie Ihren Antrag in einer dieser beiden Beihilfestellen einreichen.

Es zeigt sich, dass das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen oder kurz BADV die meisten Beamten des Bundes in Sachen Beihilfe betreut. In mehreren Bundesländern gibt es 10 weitere Standorte, die Sie auf der Webseite lokalisieren können. Beamte von Bundesbehörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen werden hingegen vom Bundesverwaltungsamt in Köln betreut.

Die private Krankenversicherung und die Beihilfe

Bedenken Sie, sobald Sie als Beamte in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten Sie keine Beihilfe. Nur in Kombination mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung, wie der von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus können Sie die Vorteile der Fürsorge genießen. Wie hoch die Beihilfe tatsächlich ausfällt, entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht:

  • Berechtigte Beamte ohne Kinder: 50 %
  • Berechtigte Beamte mit mindestens zwei Kindern: 70 %
  • Ehegatten: 70 %
  • Beamte im Ruhestand und deren Witwe: 70 %
  • je Kind: 80 %
  • Halbwaisen/Vollwaisen: 80 %

Weil nicht 100 % aller Kosten für medizinische Behandlungen übernommen werden, sind Beamte in der Pflicht die Versorgungslücke mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung zu schließen. Gehen Sie zu einem Mediziner, treten Sie zunächst in Vorleistung und bekommen nach Antragstellung die Kosten in Form der Beihilfe zurückerstattet. Die beihilfekonforme Krankenversicherung ist also die Grundlage für den Anspruch auf Beihilfe.

Wie funktioniert die Erstattung im Rahmen der Beihilfe für Beamte?

Damit Sie als Beamte die Beihilfe erhalten, reicht nicht nur das ausgefüllte Formular aus. Sie müssen ebenso alle Belege Ihrer Aufwendungen einreichen, damit die Festsetzungsstelle den Betrag ermitteln und gewähren kann. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Rezepte für Arzneimittel immer über den lesbar aufgedruckten „Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Hilfsmittel und andere Apothekerprodukte“ verfügen. Die Pharmazentralnummer hat alle Angaben, die benötigt werden. Ein Beispiel sind Packungsgröße, Form und Wirkstoffe. Eine Kopie des Rezepts ist jedoch ausreichend, während Sie das Original in Ihren Unterlagen aufbewahren sollten. Haben Sie alles übergeben, kann die Berechtigung der Beihilfe geprüft werden.

Möchten Sie als Beamte Leistungen im stationären Bereich erstattet bekommen, müssen Sie immer die Rechnung, ein Entlassungsschreiben und unter Umständen auch die Wahlleistungsvereinbarung einreichen. Unter Letztere fallen unter anderem Chefarztbetreuung oder ein Einzelbettzimmer, die Sie bei Ihrem Aufenthalt in Anspruch genommen haben. Zusammen mit dem ausgefüllten Formular reichen Sie nun die Unterlagen bei der zuständigen Beihilfestelle ein.

Gerne möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Sie auf folgende Fristen und besondere Bedingungen hinweisen:

  • Sie haben 12 Monate nach der ärztlichen Behandlung Zeit den Antrag zu stellen.
  • Erst ab einer Summe von 200 Euro wird Beihilfe für Beamte gewährt. Sammeln Sie Ihre Rechnungen daher.
  • Ab einem Zeitraum von 10 Monaten können Sie auch einen Antrag für die Übernahme der beihilfefähigen Kosten unter diesem Wert stellen
  • Achten Sie auf die Fristen, sonst bleiben Sie am Ende auf Ihren Kosten sitzen.

Besondere Regelungen der Beihilfe für Beamte

Sie als Beamte tragen bei jedem Arztbesuch einen Eigenanteil von 5-10 Euro. Gleiches gilt bei einem stationären Aufenthalt, bei dem Sie für maximal 28 Kalendertage pro Kalendertag 10 Euro entrichten müssen. Von dieser Zahlungspflicht sind Kinder und Schwangere befreit. Die Beihilfe trägt diese Kosten nicht.

Es gibt für Beamte die sogenannte „Belastungsgrenze“. Die finanziellen Belastungen dürfen nur maximal zwei Prozent der Jahresbesoldung betragen. Sollten also höhere Beträge als durch den Eigenanteil anfallen, trägt das wiederum die Beihilfe. Damit schützt der Dienstherr seine Beamten vor den finanziellen Folgen bei einer langwierigen Erkrankung oder Verletzungen.

Für chronisch erkrankte Beamte liegt die Belastungsgrenze nur bei 1 %. Beachten Sie hierzu die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer. Es kann durchaus zu gravierenden Unterschieden kommen. Auch der Eigenanteil ist nach Ihrer Besoldung gestaffelt. Grundsätzlich ist es also von immenser Bedeutung alle Kosten mit der beihilfekonformen Krankenversicherung abzudecken. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus informieren Sie dazu gerne umfassend.

Zuverlässig Restkosten über die beihilfekonforme Krankenversicherung absichern

Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen abdeckt, entsteht immer eine Lücke und es fallen Restkosten an. Die Restkostenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus schließt diese Lücke für Sie als Beamte zu besonders attraktiven Konditionen. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus erhalten Sie einen umfassenden Rundum-Schutz und einen zuverlässigen Partner an Ihre Seite.

Nutzen Sie Ihre Vorteile und erhalten Sie erstklassige Leistungen und eine TOP Versorgung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse stehen Ihnen bei der PKV alle Vorzüge zur Verfügung wie unter anderem Einzelbettzimmer, Chefarztbehandlung und viele weitere Möglichkeiten. Zudem genießen Sie maximale Flexibilität und können Tarife individuell kombinieren. Sie entscheiden sich als Beamte für einen Selbstbehalt und die gewünschten Leistungen. Wir bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus führen natürlich auch Tarife ganz ohne Selbstbehalt. Alternativ ist vor allem die private Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung sehr beliebt. Zusammen mit der Beihilfe des Dienstherrn erhalten Sie mit der beihilfekonformen Krankenversicherung einen optimalen Schutz, und dass sogar noch im Ruhestand. Mit uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sind Sie also in der Gegenwart und in der Zukunft bestens abgesichert und können unbesorgt das Leben genießen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sollten Sie Fragen zur Beihilfe und der Kostenerstattung im Rahmen der Beihilfe haben, kontaktieren Sie uns! Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sind gerne für Sie da. Vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten kostenlosen Beratungstermin.

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