Die Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus
Krankenversicherung für Beamte – weil Gesundheit das höchste Gut ist
Der Beamtenstatus ist nach wie vor eine der begehrtesten Anstellungsarten unter den Deutschen. Das hat verschiedene Hintergründe. Denn als Beamter genießen Sie auf jeden Fall eine ganze Reihe von sehr attraktiven Vorteilen. Einer davon ist Ihr Status in Sachen Krankenversicherung. Dabei macht es keinerlei Unterschiede, ob Sie Beamter auf Wiederruf, Beamter zur Probe oder Beamter auf Lebenszeit sind.
Die Krankenversicherungspflicht gilt auch für Beamte
In Deutschland gilt die Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass es gewisse Versicherungen gibt, die jeder haben muss. Das ist auch gut so, weil nur auf diese Art und Weise eine gute Grundversorgung in Sachen Rente, Gesundheit und Schutz vor Arbeitslosigkeit gewährleistet werden kann.
Als Beamter laufen Sie nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen Gefahr, arbeitslos zu werden – was einer der Gründe ist, warum die Verbeamtung so begehrt ist. Aus diesem Grund sind Beamte von der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung befreit. Darüber hinaus haben Beamte auch keinen Anspruch auf eine Rente – sie erhalten eine Pension von Ihrem Dienstherrn, deren Höhe sich an der Höhe des letzten Bruttogehalts orientiert.
Auch was das Thema Krankenversicherung angeht, gibt es für Beamte besondere Regeln. Denn als Beamter haben Sie Anspruch auf eine Beihilfe. Dabei handelt es sich um eine Zuschussleistung des Arbeitgebers zu Ihren Kosten in Sachen Gesundheit. Das Problem dabei – es ist nur ein Zuschuss. Hier werden nicht die vollen Kosten übernommen. Der Differenzbetrag zwischen der Beihilfesumme und den tatsächlichen Kosten, muss nach dem Willen des Gesetzgebers ebenfalls durch eine entsprechende Krankenversicherung für Beamte abgesichert sein.
Das ist die Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter
Wie erwähnt handelt es sich bei der Beihilfe für Beamte um eine Leistung des Dienstherrn, die dieser für Aufwendungen in Gesundheitsfragen leistet. Wie hoch die Beihilfe ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Relevant sind dabei vor allem:
- Ihr Dienstherr (Kommunalbeamter, Landesbeamter, Bundesbeamter etc.)
- Das Bundesland in dem Sie beschäftigt sind
- Ihr Familienstand
Das Problem dabei ist, dass die genaue Höhe der Beihilfe gesetzlich im Beamtengesetz geregelt ist. Doch in Deutschland ist Beamtenrecht für die jeweiligen Bundesländer Ländersache. Das bedeutet, dass jedes Bundesland sein eigenes Beamtengesetz hat. Da es aber auch Bundesbeamte gibt (zum Beispiel Beamte der Bundesagentur für Arbeit), gibt es auch ein Bundesbeamtengesetz. Für Beamte der Kommunen gilt jeweils das Landesbeamtengesetz ihres Bundeslandes.
Dennoch kann man relativ allgemeine Aussagen zur Höhe der Beihilfe machen. Denn in den meisten Bundesländern und im Bund gelten hier sehr ähnliche Werte. In den meisten Fällen gilt, dass Sie als Beamter die folgenden Beihilfeansprüche haben:
- Alleinstehende oder verheiratete Beamte mit maximal einem Kind - 50 %
- Beamte mit zwei Kindern oder mehr - 70 %
- Beihilfeberechtigte Kinder eines Beamten - 80 %
- Beihilfeberechtigte Ehepartner - 70 %
Auch als Witwe oder Witwer eines Beamten bzw. als Halb- oder Vollwaise eines Beamten besteht unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf Beihilfe.
Als beihilfeberechtigter Beamter erhalten Sie nach einer ärztlichen Behandlung die Rechnung Ihres Arztes, die Sie dann bei der Beihilfe einreichen. Der oben genannte Prozentsatz aller beihilfefähigen Kosten wird Ihnen dann von Seiten Ihres Dienstherrn erstattet. Für die Differenz brauchen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte.
Private Krankenversicherung vs. Freiwillig gesetzlich versichert
Für Beamte gibt es zwei Möglichkeiten, ihrer Versicherungspflicht nachzukommen. Die eine Variante ist die freiwillige gesetzliche Versicherung. Hierbei verzichten Sie auf alle Vorteile, die Ihnen Ihr Beihilfeanspruch bringt und nehmen die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung in Kauf. Damit können Sie die Beihilfe nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Behandlung, Medikamente oder Vorsorgemaßnahmen nutzen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
Die zweite Möglichkeit ist die beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte. Hier kommen Sie in den Genuss des Status als Privatpatient und erleben ein deutliches Leistungsplus im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu kommt, dass Sie deutlich niedrigere Beiträge zu entrichten haben. Denn während Sie als freiwillig gesetzlich Versicherter die kompletten Versichertenbeiträge für Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst tragen müssen, sind die Tarife für eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte vergleichsweise günstig. Immerhin muss Ihre Versicherung nur den Differenzbetrag zwischen Ihrer Beihilfe und den tatsächlichen Behandlungskosten abdecken.
Einige Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte im Überblick
- Sie sind Privatpatient und werden auch entsprechend behandelt
- Das bedeutet eine schnellere Terminvergabe bei den meisten Ärzten
- Chefarztbehandlung im Fall eines Krankenhausaufenthalts
- Ein- oder Zweibettzimmer im Fall eines Krankenhausaufenthalts (je nach Tarif) statt der Gefahr mit vier oder mehr Personen in einen Raum gepfercht zu werden
- Deutlich mehr Leistungen in Sachen Homöopathie, Zahnersatz und Leistungen für Sehhilfen als im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung üblich
- Oftmals deutlich bessere Reha-Angebote bei Bedarf sowie eine bessere Versorgung wenn es um Themen wie Kuraufenthalte etc. geht
Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte im Detail
Wir haben Ihnen hier einmal die drei Tarife unserer Krankenversicherung für Beamte zusammengefasst. Mit Sicherheit ist auch für Sie das passende Angebot dabei:
Wir beraten Sie gern
Ihre Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen gern zur Seite, wenn es darum geht, welche Krankenversicherung für Beamte am besten zu Ihren Bedürfnissen und denen Ihrer Familie passt.
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Nordparkstraße 30
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