Landesverwaltungsbeamte
Für eine Beamtenlaufbahn in der Verwaltung sind gewisse beamtenrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Bereitschaft für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
- Schuldenfreiheit
- Einwandfreies Führungszeugnis
- Teilweise gilt ein Mindest- oder Höchstalter
- Besitz der nach dem Landesrecht vorgeschriebenen Befähigung
Für alle Laufbahnen beginnt das Auswahlverfahren mit mündlichen und schriftlichen Tests. Anschließend findet eine ärztliche Einstellungsuntersuchung statt. Bewerber für die Laufbahn im einfachen Dienst müssen einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen anerkannten Bildungsabschluss nachweisen.
Für den mittleren Dienst müssen Bewerber einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung in Richtung des Fachbereichs mitbringen. In einigen Bundesländern reicht bereits der qualifizierende Hauptschulabschluss aus.
Mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium oder einem gleichwertigen anerkannten Hochschulabschluss, können Sie die Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten im höheren Dienst beginnen.
Ein abgeschlossenes Masterstudium oder ein gleichwertiger anerkannter Hochschulabschluss ebnet den Weg in den gehobene Dienst.
Die Ausbildung beginnt
Die Ausbildung, der Vorbereitungsdienst, wird durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und besteht aus praktischen und theoretischen Abschnitten.
Anwärtern für den einfachen oder mittleren Dienst wird die Theorie an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung beigebracht. Für den gehobenen Dienst wird das theoretische Wissen an Verwaltungsfachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermittelt. Referendare des höheren Dienstes studieren an einer Verwaltungsakademie oder einer speziellen Hochschuleinrichtung der öffentlichen Verwaltung. Die theoretischen Kenntnisse werden anschließend in den entsprechenden Behörden praktisch umgesetzt.
Höhere Dienstgrade
Landesverwaltungsbeamte in der Agrarverwaltung im gehobenen technischen Dienst
In einigen Bundesländern gehört ein mehrmonatiges Praktikum in einem der Schwerpunktbereiche zu den Zugangsvoraussetzungen. Die umfangreiche Theorieausbildung umfasst beispielsweise:
- Vertragsrecht
- Subventionsrecht in Zusammenhang mit Fördermaßnahmen
- Aufgaben und Organisation der Landwirtschaftsämter
- Förderprogramme und Bearbeitung von Anträgen
- Beratungswesen
Kernbereiche der theoretischen Ausbildung sind: Betriebswirtschaft, Landwirtschaft, Gartenbau, nachhaltige Landnutzung und ländlicher Raum, Hauswirtschaft und Ernährung.
Das duale Studium schließt grundsätzlich nach 18 Monaten ab.
Sie leisten Ihren Dienst in sachbearbeitenden, koordinierenden und leitenden Funktionen bei Landwirtschaftsbehörden. Die Aufgabenbereiche können sein:
- Antragsbearbeitung und das Verfassen von Stellungnahmen
- Durchführen agrarpolitischer Maßnahmen
- Überwachen der Einhaltung von Recht und Gesetz
- Umsetzung agrarpolitischer Maßnahmen
- Beteiligung an der Erarbeitung von Förderprogrammen
- Beratung der Land- und Forstwirte zu Förderprogrammen
- Auskünfte an Verbraucher, beispielsweise zum Tier- und Pflanzenschutz sowie zur Produktion
- Verantwortung für Qualitätskontrollen
- Überwachen von Testverfahren
- Verwalten des staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Besitzes
- Verwaltung staatlicher Versuchs-, Forschungs- und Lehranstalten
Landesverwaltungsbeamte in der Agrarverwaltung sind bei Landwirtschaftsbehörden, z.B. in Ämtern für Agrarstruktur und Agrarordnung tätig.
Landesverwaltungsbeamte Agrarwirtschaft im höheren Dienst
Bevor Sie das Studium aufnehmen können, müssen Sie eine berufspraktische Tätigkeit nachweisen. Das kann eine Berufsausbildung oder ein mehrmonatiges Praktikum sein. Fachrichtungen des Studiums sind beispielsweise Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Pflanzenschutz und Landespflege.
Weitere Studieninhalte sind zum Beispiel:
- Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
- Beratungsmethodik
- Berufs- und Erwachsenenbildung
- Arbeitswirtschaft und Personalführung
Landesverwaltungsbeamte der Agrarwirtschaft im höheren Dienst werden größtenteils in Führungspositionen, beispielsweise als Dienststellenleiter bei Landwirtschaftsbehörden, Landwirtschaftskammern, landwirtschaftlichen Landesanstalten sowie an agrar- und hauswirtschaftlichen Fachschulen eingesetzt. Sie verfassen Gutachten, übernehmen die Verantwortung für Verwaltung, Planung und Beratung oder gehen Lehrtätigkeiten sowie Organisationsaufgaben Ihres Bereiches nach.
Landesverwaltungsbeamte der Bergverwaltung im höheren technischen Dienst
Ausbildungsvoraussetzung ist ein anerkannter Hochschulabschluss im Bergfach. Das kann Bergbau, Geotechnik und Bergbau oder ein Markscheidefach in der Fachrichtung Markscheidewesen sein. Zudem wird eine Ausbildung als Bergbaubeflissener beziehungsweise als Beflissener des Markscheidefachs vorgeschrieben. Die in zwei Studienjahren vermittelten Kenntnisse umfassen:
- Organisation und Führungsaufbau von Unternehmen und Behörden im Bergbau
- Betriebsüberwachung
- Bergwirtschaft z.B. Kosten, Finanzierungs-, Bilanzfragen
- Bergtechnik und Gesundheitsschutz
- Verfahrenstechnik und Umweltschutz im Bergbau
- Bergrecht z.B. Sprengstoffrecht, Wasserrecht
Abhängig von der gewählten Fachrichtung kommen hinzu:
Im Bergfach:
- technische Betriebsleitung
- langfristige Planungen, Durchführung und Gestaltung
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Im Markscheidefach:
- Geologie der nutzbaren Lagerstätten
- Hydrogeologie
- Geophysik
- Umweltschutz
- Bearbeitung der topographischen Landeskartenwerke
- Bedeutung von Liegenschaftskatastern
- Verhältnis zwischen bergbaulichen und anderen Belangen
- Erarbeitung und Fortführung des Regionalplanes
Die praktischen Kenntnisse werden in Oberbergämtern, Landesämtern für Bergbau oder Bergwesen und Bergwerksunternehmen erlernt. Beschäftigt werden die Landesverwaltungsbeamten der Bergverwaltung im höheren technischen Dienst in den Landesämtern für Bergbau.
Sie überwachen und kontrollieren Förderstellen und Einrichtungen, sind für Kostenberechnungen und Finanzierungen zuständig, nehmen sich dem Umweltschutz sowie der Sicherheit und Ordnung an oder beurteilen die bergbaubedingten ober- und unterirdischen Auswirkungen.
Landesverwaltungsbeamte für Verfassungsschutz im gehobenen Dienst des Bundes
Das dreijährige Studium absolvieren Sie an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und an der Schule für Verfassungsschutz sowie beim Bundesamt für Verfassungsschutz und bei einer Landesbehörde für Verfassungsschutz.
Wichtige Studieninhalte sind:
- Staatsrechtliche und politische Grundlagen
- Verwaltungs- und zivilrechtliche Grundlagen
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen, Organisation und Informationsverarbeitung
- Nachrichtendienstliche Arbeitstechniken (Auswertung, Beschaffung, Berichtswesen)
- Rechtswissenschaft
- Politischer Extremismus/Terrorismus
- Internationale Sicherheitspolitik
Praktische Erfahrungen sammeln Sie beim Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln und bei einer Landesbehörde für Verfassungsschutz.
In den Behörden für Verfassungsschutz von Bund und Ländern sind Sie für die Beobachtung und Bekämpfung verfassungsfeindlicher Aktivitäten und organisierter Kriminalität zuständig. Spionagevorgänge werden unterbunden und Bürger beraten. Das Personalwesen sowie Aus- und Weiterbildung sind weitere Tätigkeitsfelder.
Landesverwaltungsbeamte für Verfassungsschutz im mittleren Dienst
Die Ausbildungszeit umfasst zwei Jahre und findet im Bundesamt oder Landesamt für Verfassungsschutz statt. Das theoretische Wissen erwerben Sie an der Akademie für Verfassungsschutz.
Kommunikationsfähigkeit, Menschenkenntnis, Verschwiegenheit sowie eine strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise sind wichtige Anforderungen an Beamtenanwärter. Zudem sind gute Rechtschreib- und Mathematikkenntnisse für die Berichte und Protokolle sowie die Kassenführung und Abrechnungen notwendig.
Landesverwaltungsbeamte für Verfassungsschutz im mittleren Dienst sind als Sachbearbeiter bei Behörden für Verfassungsschutz auf Bundes- oder Länderebene tätig. Im Außendienst werden sie beispielsweise für Ermittlungen herangezogen.
Landesverwaltungsbeamte für Vermessungstechnik im mittleren Dienst
Ausbildungsvoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss sowie eine Berufsausbildung in der Fachrichtung, beispielsweise zum Vermessungstechniker, Kartograf oder Geomatiker.
Während der ein- bis eineinhalbjährigen Ausbildung sind Sie in Vermessungsämtern, Katasterämtern, Flurneuordnungsbehörden sowie Behörden für Geoinformation tätig.
Unabdingbar sind gute Mathematik- und Geografie- sowie Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Eine exakte und äußerst sorgfältige Arbeitsweise sollte selbstverständlich sein. Das Lesen von Karten, die Arbeit mit Geodaten und der Umgang mit Messgeräten sollte Ihnen nicht fremd sein.
Landesverwaltungsbeamte für Vermessungstechnik im mittleren Dienst sind überwiegend in der öffentlichen Verwaltung bei Landes- und Kommunalbehörden, insbesondere bei Vermessungs- oder Katasterämtern und Behörden für Geoinformation, tätig.
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Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
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