Studium
Das Studium findet an einer Fachhochschule statt und legt den Fokus auf die öffentliche Verwaltung. Praktische Studienabschnitte komplettieren den Studiengang. Am Ende des dreijährigen Studiums erfolgt der Bachelorabschluss.
Voraussetzungen
Hier ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife notwendig. Alternativ kann auch ein vergleichbarer Bildungsabschluss zur Zulassung an der Fachhochschule berechtigen.
Bestandteil des Auswahlverfahrens ist ein schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil.
Studieninhalte
Im Rahmen des Studiums an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung werden rechtliche, wirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Inhalte vermittelt. Die theoretischen Lehrinhalte sind die Basis für die spätere Tätigkeit in der Behörde.
Die theoretischen Inhalte werden mittels Vorlesungen, Seminare und Übungen vermittelt. Veranstaltungen zu den Themen des Sozialversicherungs-, allgemeinen Verwaltungs-, Verwaltungsverfahrens-, Europa- und Zivilrechts stellen die rechtlichen Grundlagen dar. Sie genießen eine ausführliche Bildung im Bereich der Verwaltungslehre sowie der Technologie. Auf wirtschaftliche Aspekte wird in den Veranstaltungen zur Verwaltungsbetriebswirtschaft, Volkswirtschaftslehre und öffentlichen Finanzwirtschaft eingegangen. Für den späteren Umgang mit den Bürgern sind Fächer wie Soziologie, Politik und Sozialpsychologie Bestandteil des Studiums.
Praktische Studienabschnitte
An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung werden theoretischer Kenntnisse vermittelt. Darüber hinaus tauchen die Studenten während der Praktika in den beruflichen Alltag einer Behörde ein. Während des Studiums werden Berufserfahrungen gesammelt und die theoretischen Kenntnisse aus dem Studium praktisch angewandt.
Berufsalltag
Nach der erfolgreichen Absolvierung des Studiums und der Erfüllung der Voraussetzungen einer Verbeamtung, sind Sie Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst.
Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst entscheiden hauptsächlich über wichtige Einzelfälle. In erster Linie fokussieren Sie sich dabei auf Angelegenheiten, welche die gesetzliche Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung betreffen. Hierbei gilt es zu prüfen, ob ein Bürger einen Anspruch hat oder nicht.
Während die zuvor genannten Aufgaben überwiegend in Alleinarbeit am Schreibtisch stattfinden, kann es auch zu persönlichen Kontakten mit den Bürgern kommen. Hierbei werden Sie vor allem beratend und informierend tätig. Durch den sozialwissenschaftlichen Studienanteil werden Sie bestens auf die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Menschen vorbereitet.
Sie sitzen nicht immer am Schreibtisch, denn es kann auch zu Einsätzen im Außendienst kommen. Im technischen Aufsichtsdienst überprüfen Sie Betriebe auf ihre rechtliche Konformität. Die Einhaltung von Vorschriften, die der Unfallverhütung dienen, haben hierbei oberste Priorität.