Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte
Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte sind entweder im gehobenen technischen Dienst oder im höheren technischen Dienst tätig. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus geben Ihnen auf dieser Seite nähere Informationen über dieses Berufsbild.
Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im gehobenen technischen Dienst
Ausbildung
Um als Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im gehobenen technischen Dienst tätig zu werden, muss ein ausführlicher Vorbereitungsdienst absolviert werden. Der Unterricht findet hauptsächlich in Form von Vorlesungen, Seminaren und Praktika statt. Bautechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Informationstechnik stellen übliche Fachrichtungen dar. Darüber hinaus finden Schulung der Bereiche Vermessungstechnik und Geoinformatik statt.
Vorbereitungsdienst
Die Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsbeamten wird auch Vorbereitungsdienst genannt. Dieser lässt sich mit einer Traineeausbildung vergleichen. Die „Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ regelt den genauen Ablauf des Vorbereitungsdienstes.
Ausbildungsziel
Die Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten soll Sie ausführlich auf die spätere Tätigkeit als Beamte im gehobenen technischen Dienst vorbereiten. Die Leitung eines Außenbezirks oder eines Bauhofes sowie eine Tätigkeit als Sachbearbeiter in einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt können dazu zählen.
Zulassungsvoraussetzungen
Für eine Karriere als Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte müssen entsprechende persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Persönliche Voraussetzungen
Die persönlichen Voraussetzungen sind beamtenrechtlicher Natur und müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Insbesondere in § 7 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes sind die Voraussetzungen zur Berufung zum Bundesbeamten zu finden. Das Höchstalter spielt bei Bundesbeamten eine entscheidende Rolle. Zudem ist Ihr physischer Zustand wichtig. Sie müssen einen Nachweis über Ihre körperliche Eignung erbringen. Hierfür werden Sie durch einen Amtsarzt untersucht. Außerdem müssen Sie Ihr einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, einen Führerschein besitzen und bereit sein, ein dienstliches Fahrzeug zu führen.
Fachliche Voraussetzungen
Um als Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte arbeiten zu dürfen, müssen fachliche Eignungen vorhanden sein. Hierzu zählt ein Bachelorabschluss einer Hochschule, Universität oder einer gleichwertigen Bildungseinrichtung. Das Studium sollte im Bereich der Bau- oder Maschinentechnik, des Bauingenieurwesens oder der Geoinformatik angesiedelt sein.
Daten
Grundsätzlich beginnt der Vorbereitungsdienst zum 01.04. eines Jahres. Bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen können Sie sich über freie Plätze des Vorbereitungsdienstes informieren. Sie sollten stets auf eine fristgerechte und zielgerichtete Bewerbung achten. Insbesondere die Wahl der passenden ausgeschriebenen Stelle ist von großer Bedeutung. Die Behörde setzt auf ein elektronisches Bewerbungsverfahren, das Ihnen eine komfortable Online-Bewerbung ermöglicht.
Nach der Zulassung zum zwölfmonatigen Vorbereitungsdienst werden Sie zum technischen Regierungsoberinspektor-Anwärter ernannt. Dabei sind Sie Beamte auf Widerruf.
Ein Großteil der Ausbildung findet im Rahmen von Praktika statt. Unterschiedliche Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung stellen Ihre Einsatzgebiete dar. Neben der praktischen Tätigkeit besuchen Sie Theorieunterricht, der Ihr Wissen vertieft.
Verdienst
Sobald Sie sich im Vorbereitungsdienst befinden, haben Sie Anspruch auf einen im Beamtenbesoldungsgesetz festgelegten Verdienst. Überwiegend steigen Sie in der Besoldungsgruppe A10 ein. Innerhalb der Besoldungsgruppe werden Sie in eine bestimmte Stufe eingeordnet, die von Ihrer individuellen familiären Situation abhängig ist. Ihr gesamter Verdienst basiert auf einem Grundbetrag und wird durch bestimmte Sonderzuschläge ergänzt. Darüber hinaus erhalten Sie einen etwaigen Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen. Kosten einer Dienstreise oder Abordnung können Sie geltend machen.
Im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis werden die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich nicht von Ihrem Dienstherrn getragen. Sie können sich frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bietet Ihnen eine leistungsstarke private Krankenversicherung an. Mit der von Ihrem Dienstherrn zur Verfügung gestellten Beihilfe kombiniert, genießen Sie im Ernstfall einen starken Versicherungsschutz.
Abschlussprüfung
Am Ende des Vorbereitungsdienstes wird die Laufbahnprüfung absolviert. Sobald Sie diese Prüfung bestanden haben, findet Ihr Beamtenverhältnis ein temporäres Ende. Sollten Sie die Laufbahnprüfung nicht bestehen, können Sie diese im Rahmen einer Wiederholungsprüfung erneut angehen. Über Erfolg oder Misserfolg Ihrer Abschlussprüfung werden Sie schriftlich informiert.
Der Start ins Berufsleben
Sobald Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, endet Ihre Zeit als Beamtenanwärter. Mit den entsprechenden Voraussetzungen erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Probe. Nach dieser Ernennung tragen Sie die Amtsbezeichnung „technischer Regierungsinspektor“. Zunächst ändert sich Ihre Besoldungsgruppe A10 nicht. Die bestehenden Dienstzeiten aus Ihrem vorherigen Dienst sind anrechenbar. Somit steigt Ihre Stufe innerhalb der Besoldungsgruppe und damit auch Ihr Verdienst. Vordienstzeiten sind keine Ausbildungszeiten oder Studienzeiten. Lediglich die Phasen, in denen Sie hauptberuflich einer Tätigkeit nachgegangen sind, sind anrechenbar. Die Besoldungsgruppe A10 bildet den Verdienstanfang. Sie haben die Möglichkeit, sich bis zur Besoldungsgruppe A13 hochzuarbeiten. Hierbei kommen Ihrer persönlichen Eignung, Leistung und Ihrer Befähigung ein besonderer Stellenwert zu.
Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im höheren technischen Dienst
Deutschland ist einer der weltweit erfolgreichsten Exporteure. Eine wirtschaftliche Stärke und eine funktionierende Infrastruktur sind hierfür maßgeblich. Nur eine Infrastruktur, die auf Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit setzt, kann ein stetiges Wirtschaftswachstum und eine Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gewährleisten. Hierbei kommt vor allem den Wasserstraßen eine sehr hohe Bedeutung zu. Bundeswasserstraßen in Küsten- und Binnenbereichen bilden wichtige Teilstücke der wirtschaftlichen Infrastruktur.
Als Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im höheren technischen Dienst erwartet Sie ein modernes Aufgabenfeld und tägliche spannende Tätigkeiten.
Im Gegensatz zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten im gehobenen technischen Dienst müssen Sie im höheren technischen Dienst ein Referendariat absolvieren. Sobald Sie den höheren technischen Dienst angetreten haben, bekleiden Sie verantwortungsvolle Positionen. Ihre Leitung und Führung tragen beispielsweise dazu bei, Schifffahrtswege bedarfsgerecht auszugestalten. Die Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit vorhandener Wasserstraßen wird in erster Linie durch den sinnvollen Einsatz modernster Technik gewährleistet und stetig verbessert.
Dabei sind die täglichen Anforderungen an die Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten im höheren technischen Dienst sehr hoch. Sie sorgen für die elementare Vernetzung zwischen Technik, Nautik, Recht, Ökologie und Wirtschaft. Diese spezifischen Wissensbereiche bilden das Fundament Ihrer täglichen Aufgaben.
Während des Referendariats, das mit der Befähigung für den höheren technischen Dienst abschließt, werden Ihnen wichtige Kenntnisse im Rahmen von Seminaren, Vorlesungen und Praktika vermittelt. Diese Wissensvermittlung folgt dem Grundsatz: „Learning by doing“. Klassische Ausbildungsinhalte sind Bautechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Schiffstechnik.
Am Ende des Referendariats absolvieren Sie die große Staatsprüfung vor dem Oberprüfungsamt. Sobald Sie diese Prüfung erfolgreich abgelegt haben, dürfen Sie offiziell den Titel Bauassessor führen.
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Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus gehen gerne persönlich auf offen gebliebene Fragen ein. Kontaktieren Sie uns - wir freuen uns auf Sie!
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
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