Beamte auf Widerruf
Früher sowie heute gilt bei vielen der Beruf eines Polizisten oder der eines Beamten der Feuerwehr nach wie vor als Traumberuf. Doch warum könnte das so sein – wird es doch immer schwieriger, aufgrund der sich über Jahre hinweg angepassten Einsatzlage, sich in den Berufen behauten zu können. Die Antwort vieler ist jedoch eindeutig: Die Berufe haben eine große Vorbildfunktion, stehen für Zuverlässigkeit, Kameradschaft, Zusammenhalt und Teamwork, gesellschaftliches Engagement und genießen dadurch eine große Anerkennung in der Bevölkerung, weshalb junge Leute sich nach wie vor begeistern lassen.
Als Beamter der Feuerwehr verrichten Sie Ihren Dienst bei Berufsfeuerwehren der Gemeinden oder der Bundeswehr zum Beispiel auf Truppenübungslätzen oder Munitionsdepots. Während der Ausbildungsphase, auch Anwärterzeit genannt, werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und werden im Rahmen der Anwärterzeit intensiv auf die vielschichtigen Aufgaben vorbereitet, die es heutzutage zu erledigen gilt. Hierzu zählen Brandbekämpfung, Katastrophenschutz, Rettungsdienst sowie vieles mehr – kaum ein technisch geprägter Beruf stellt ein breiteres Aufgabenportfolio dar, wie das eines Beamten der Feuerwehr.
Das große Problem jedoch ist, dass die Feuerwehren immer größere Nachwuchsprobleme haben, zumeist geschuldet darin, dass immer mehr Bewerber die anspruchsvollen Einstellungsteste nicht erfolgreich absolvieren können. Hier ist ein hohes Maß an sportlicher Fitness gepaart mit einer hohen geistigen Entwicklung gefordert, da Beamte der Feuerwehr in jeder Hinsicht extrem belastbar sein müssen. Oft müssen Sie in Einsatzsituationen unter schwierigsten Bedingungen agieren, schwere Ausrüstung und gerät mit sich führen und dabei extrem konzentriert vorgehen, um sich und Kameraden nicht zu gefährden.
Die Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr
Die Ausbildung bei der Feuerwehr ist, anders als in anderen Berufen, anders gegliedert und abhängig davon, ob Sie sich für die Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) oder Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst, höherer Dienst) entscheiden. Das hängt damit zusammen, dass Sie als Beamter der Feuerwehr in einem Beamtenverhältnis dienen und somit in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, und damit den beamtenrechtlichen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer oder des Bundes unterstehen.
Als Anwärter für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, müssen die Bewerber mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen können sowie eine handwerklichen, für die Feuerwehr dienliche Ausbildung absolviert haben.
Interessieren Sie sich für die Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr des gehobenen Dienstes ist der Abschluss eines technischen Bachelorstudiums oder eine vergleichbare Ausbildung notwendig. An dieser Stelle ergeben sich jedoch grundlegende Änderungen zu einem klassischen Berufs nach Abschluss eines Studiums oder zum Beamten im nichttechnischen Dienst: Während Sie in anderen Berufen mit Abschluss eines Studiums direkt in den Beruf einsteigen und volles Gehalt beziehen, müssen bei der Feuerwehr die Anwärter des gehobenen Dienstes erst noch die feuerwehrspezifische Ausbildung durchlaufen. Beamter des gehobenen Dienstes sind Sie erst mit erfolgreichem Ablegen der Laufbahnprüfung.
Gleiches gilt hier auch für Interessenten der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst). Wie auch die Anwärter des gehobenen Dienstes muss erst die Laufbahnprüfung abgelegt werden. Der großer Unterscheid hier: Es muss ein Masterstudiengang oder eine entsprechend vergleichbare Ausbildung abgelegt werden.
Unabhängig von der jeweils eingeschlagenen Laufbahn stehen Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn jedoch bereits als Beamter auf Widerruf in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Das bedeutet, Sie sind auf der einen Seite zwar zum treuen Dienen (Treupflicht eines Beamten) verpflichtet, Ihr Dienstherr hat Ihnen gegenüber jedoch auch Pflichten zu erfüllen.
Unter anderen soll hier die Fürsorgepflicht des Dienstherrn seinen Beamten der Feuerwehr gegenüber hervorgehoben werden. Hieraus ergibt sich beispielweise, dass er Ihnen eine angemessene Besoldung zahlen muss, mit der jederzeit ein durchschnittlicher Lebensstandard gesichert werden kann.
Darüber hinaus ist er für die Absicherung im Krankheitsfall verantwortlich. Auch hier gibt es wiederum unterschiedliche Modelle in den jeweiligen Bundesländern. So gewähren manche Bundesländer Ihren Beamten der Feuerwehr eine freie Heilfürsorge. Das heißt, alle im Krankheitsfall anfallenden kosten werden vollständig durch den Dienstherrn übernommen. Der Anspruch auf die Heilfürsorge erlischt erst mit Eintritt in den Ruhestand – ab diesem Zeitpunkt sind Sie Beihilfeberechtigter.
Andere Bundesländer gewähren mit Eintritt in das Beamtenverhältnis eine Beihilfe. Diese beteiligt sich je nach beihilferechtlichen Voraussetzungen und des jeweiligen Familienstandes teilweise an den entstandenen Kosten. Der Erstattungsrahmen bewegt sich hier von 50 bis 80 Prozent. Etwaige Restkosten sind mittels einer privaten Krankenversicherung abzusichern.
Eine dritte Möglichkeit ist der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies macht aber nur in den Bundesländern Sinn, in denen der Dienstherr einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt – anderenfalls müssten Sie aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit eines Beamten die Beiträge in voller Höhe selber tragen. Zu beachten gilt es hier auch, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung deutlich schlechter sind, und nur im Ausnahmefall der Weg in die GKV gewählt werden sollte.
Einzelheiten erläutern wir Ihnen hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch in der Geschäftsstelle der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an!
Wir bieten Ihnen ideal auf die Bedürfnisse eines Beamten der Feuerwehr angepasste Krankenversicherungstarife an, die sich optimal mit Ihrem jeweiligen Beihilfeanspruch ergänzen. So stellen Sie sicher, dass Sie in der Regel keinerlei Kosten aus eigener Tasche tragen müssen.
Dienstunfähigkeitsversicherung – als Beamter der Feuerwehr wichtiger Versicherungsschutz
Als dienstunfähig werden Sie immer dann eingestuft, wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate mehr als drei Monate Ihren Dienst nicht mehr ausüben konnten sowie auch in den nächsten sechs Monaten nicht dazu in der Lage sein werden. Dies hätte zur Konsequenz, dass Sie als Beamter auf Widerruf entlassen werden, und mit hoher Wahrscheinlichkeit Sozialhilfe beantragen müssen, um zunächst Ihren Lebensunterhalt sicherstellen zu können.
Mittels der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden können Sie der Sozialhilfe jedoch entgegenwirken! Vereinbaren Sie für den Fall einer eintretenden Dienstunfähigkeit eine monatliche Rentenzahlung mit uns, so dass Sie auch im schlimmsten Fall weiterhin Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können.
Diensthaftpflichtversicherung – immens wichtig auch für Beamte der Feuerwehr
Wie überall im Leben, ganz gleich, ob im Privatbereich oder Berufsleben, kann es Ihnen passieren, dass Sie zur Verantwortung gezogen werden, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen. Das Besondere: Bereits als Beamter auf Widerruf haften Sie für Schäden, die Sie im Dienst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachen. Für die vom Dienstherr an Sie gestellten Forderungen müssen Sie in voller Höhe mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen aufkommen.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bietet Ihnen mit der kombinierten BOXflex Privat- und Diensthaftpflichtversicherung eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme für den dienstlichen und den privaten Bereich von jeweils bis zu 10 Millionen €.
Terminvereinbarung – in Dresden und Umgebung sind wir für Sie da
Sie beginnen bald eine Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr? Gratulation! In diesem Fall sollten Sie aber schnell handeln, und vor Antritt Ihres Dienstes die notwendigen Absicherungen schaffen.
Nehmen Sie hierzu gerne jederzeit Kontakt zu uns auf! In Dresden und Umgebung ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden als Spezialversicherer für den öffentlichen Dienst für Sie da!
Sie haben den Informationstext zum Thema Beamte auf Widerruf (Feuerwehr) der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gelesen
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
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