DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Freie Heilfürsorge Dresden

Heilfürsorge

Als Beamte der Feuerwehr stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten sowie Pflichten zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn. Ihr Dienstherr hat Ihnen gegenüber gewisse Fürsorgepflichten zu erfüllen. Im Gegenzug müssen Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn eine Dienst- und Treuepflicht garantieren. Ihr Dienstherr muss für Ihre Besoldung sowie Alimentation Sorge tragen. Weiterhin besitzt Ihr Dienstherr Ihnen gegenüber eine umfängliche Krankenfürsorgepflicht, welche er erfüllen muss. Jedoch liegt es allein in seinem eigenen Ermessen, wie er dieser Pflicht nachkommt.

Zur Erfüllung stehen ihm zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Ihr Dienstherr kann einerseits die Beihilfe als Unterstützung gewähren. Bei dieser Möglichkeit werden Ihnen anteilig die angefallenen und erstattungsfähigen Kosten erstattet. Hinsichtlich der nicht erstattungsfähigen Restkosten müssen Sie als Beamte der Feuerwehr eine Restkostenversicherung, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden, abschließen. Der Abschluss einer entsprechenden Restkostenversicherung ist bereits seit 01.01.2019 als Pflicht eingeführt worden.

Weiterhin hat Ihr Dienstherr die Möglichkeit sogenannter freier Heilfürsorge. In diesem Falle werden durch Ihren Dienstherrn die bei Ihnen anfallenden Gesundheitskosten vollumfänglich übernommen. Eine separate Versicherung für Sie als Beamte der Feuerwehr entfällt in diesem Falle. Überwiegend denjenigen Berufsgruppen, welche einen risikoreichen Beruf ausüben, wird freie Heilfürsorge gestattet. Berufsgruppen mit weniger risikoreichem Dienst, wie beispielsweise im Innendienst oder der Verwaltung, wird meist Beihilfe gewährt.

Die freie Heilfürsorge als Krankenfürsorge für Feuerwehrbeamte

Als Beamte der Feuerwehr riskieren Sie während Ihres Dienstes häufig Ihre Gesundheit sowie Ihr Leben. Aus diesem Grunde wird Beamten der Feuerwehr durch Bund oder Länder eine spezielle Form der Krankenfürsorge im Wege der Heilfürsorge gewährt. Zu früheren Zeiten bestand die Hauptaufgabe eines Beamten der Feuerwehr darin, entstandene Brände zu löschen. Zwischenzeitlich hat sich das Berufsbild deutlich geändert. Nunmehr ist Bestandteil des Berufes nicht allein das Löschen von Bränden, sondern auch diverse Rettungsaufgaben, Bergungsaufgaben sowie Schutzaufgaben. Als Beamte der Feuerwehr sind Sie zwischenzeitlich zum echten Allrounder geworden und benötigen daher auch einen speziellen Versicherungsbedarf.
 

Da mit dem Beruf des Beamten der Feuerwehr ein großes Risiko einhergeht, ist der Abschluss einer privaten Absicherung kaum möglich. Eine derartige Absicherung ist stets mit enormen Risikozuschlägen verbunden. Aus diesem Grunde werden für Beamte der Feuerwehr anfallende Krankheitskosten durch den Dienstherrn übernommen. Die Leistungen der gewährten Heilfürsorge sind mit denjenigen einer gesetzlichen Krankenkasse durchaus vergleichbar. Im Wege der Heilfürsorge erhalten Sie als Beamte der Feuerwehr unter anderem im Krankheitsfall medizinische Versorgung, Behandlungen beim Zahnarzt einschließlich Zahnersatz, stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus, medizinische Rehabilitations-Maßnahmen sowie ambulante ärztliche Versorgungen oder Versorgungsmaßnahmen. Die Versorgung von Ihnen als Beamte der Feuerwehr wird in Deutschland durch die jeweiligen Länder übernommen. Aus diesem Grund ist die Versorgung von Land zu Land unterschiedlich. Ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht für Sie als Beamte der Feuerwehr erst nach Beendigung der Ausbildung sowie der Probezeit.

Das Thema Heilfürsorge möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden für Sie als Beamte der Feuerwehr gerne etwas näher erläutern.

Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr - was bedeutet das?

Im Wege der Heilfürsorge sind Sie als Beamte der Feuerwehr bei sämtlichen Krankheitskosten abgesichert. Dabei sind die Leistungen, allerdings auch auftretende Versorgungslücken der Heilfürsorge mit denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung durchaus zu vergleichen. Allerdings müssen Sie als Beamte der Feuerwehr hierzu keine monatlichen Beiträge zahlen. Stattdessen wird auf Ihre Besoldung lediglich ein geringer Betrag von 1,5 % angerechnet. Auch dies variiert allerdings von Land zu Land. Sollten Sie ein Anrecht auf Heilfürsorge besitzen, hat diese generell vor einem Anspruch auf Beihilfe Vorrang.

Anrecht auf Heilfürsorge

Die Regelung, wer und wann Sie als Beamte der Feuerwehr einen Anspruch auf Heilfürsorge besitzen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allerdings wird dies jedoch in der Regel so gehandhabt, dass nur während des aktiven Dienstes Heilfürsorge gewährt wird. Ihre Familienangehörigen hingegen besitzen eventuell einen Anspruch auf Beihilfe. Als Beamte der Feuerwehr wird Ihnen spätestens beim Eintritt in den Ruhestand statt der bisherigen Heilfürsorge die Beihilfe gewährt.

Leistungen der Heilfürsorge

Als Beamte der Feuerwehr mit Anspruch auf Heilfürsorge besitzen Sie ein Anrecht auf ärztliche sowie zahnärztliche Behandlungen. Im Wege der gewährten Heilfürsorge werden erstattungsfähige Aufwendungen durch Ihren Dienstherrn zu 100 % übernommen.

Die freie Heilfürsorge beinhaltet verschiedene Leistungen. Diese wären beispielsweise:

  • Behandlungen in einem Krankenhaus
  • Gesundheitsfürsorge
  • zahnärztliche Behandlungen inklusive Zahnersatz
  • Schwangerschaft und Entbindung sowie Betreuung durch einen Arzt, einen Entbindungspfleger oder eine Hebamme
  • Arznei- sowie Verbandmittel bzw. Heil- sowie Hilfsmittel
  • Behandlungen auch im Ausland
  • Reha-Maßnahmen
  • im Krankheitsfall ambulante ärztliche Behandlungen, einschließlich Psychotherapie

Existieren bei der Heilfürsorge auch Nachteile?

Als Beamte der Feuerwehr mit Anrecht auf Heilfürsorge sind Sie einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer gleichgestellt. Beamte mit Anrecht auf Beihilfe hingegen können von den Vorzügen eines Privatpatienten profitieren. Sollten privatärztliche Rechnungen einen höheren Gebührensatz enthalten, wird dieser von den Heilfürsorgestellen nicht anerkannt. Von Beamten der Feuerwehr in Anspruch genommene zahnärztliche Versorgungen richten sich nach gesetzlichen Leistungen.

Heilfürsorgestellen erkennen Rechnungen nur dann an, wenn der Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschritten wird. Aufwendungen, die über diesen Satz der Heilfürsorge hinausgehen, sind von Ihnen selbst zu tragen.

Ebenfalls ist die Leistungsqualität der Heilfürsorge mit der Regelversorgung gesetzlicher Krankenversicherungen identisch. Damit Sie als Beamte der Feuerwehr von mehr Komfort profitieren, können Sie die Heilfürsorge durch private Zusatz- sowie Ergänzungsversicherungen erweitern. Lassen Sie sich hierzu von den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ausführlich beraten.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich als Beamte der Feuerwehr mit Anspruch auf Heilfürsorge eine zukünftige Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Varianten: Die kleine sowie die große Anwartschaft.

Sollte Ihnen als Beamte der Feuerwehr bereits jetzt klar sein, dass Sie in nicht allzu langer Zeit einen Beihilfeanspruch besitzen, raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden zum Abschluss einer kleinen Anwartschaft. Damit wird Ihr derzeitiger Gesundheitszustand „eingefroren“ und beim Eintritt in die private Krankenversicherung erneut aktiviert. Hinzu kommt noch der Faktor Alter sowie die von Ihnen angestrebten und benötigten Leistungen. Das Alter ist jedoch bei einer kurzfristigen Überbrückungsphase zu vernachlässigen. In der kleinen Anwartschaft profitieren Sie als Beamte der Feuerwehr von niedrigen Beiträgen. Diese decken lediglich Verwaltungskosten ab. Allerdings werden dann durch Sie auch keine Altersrückstellungen gebildet.

Sollten Sie als Beamte der Feuerwehr erst zu viel späterer Zeit Beihilfe beziehen, empfehlen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden die große Anwartschaft. Denn hierbei wird sowohl der Gesundheitszustand als auch Ihr Alter „eingefroren“. Außerdem werden mithilfe Ihrer Beiträge Altersrückstellungen gebildet.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Für Fragen hierzu stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gerne zur Verfügung.

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