DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Rechtsschutzversicherung Dresden

Die Rechtsschutzversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die Haftungssituation von Beamten der Feuerwehr und die damit verbundenen Risiken unterscheiden sich deutlich von den eines Arbeitnehmers in der freien Wirtschaft. Daher ist es wichtig rechtzeitig mit einem speziellen Rechtsschutz vorzusorgen. Bedenken Sie: Eine Privathaftpflichtversicherung deckt diese Risiken nicht ab.

Obwohl Beamte und damit auch Sie als Beamte der Feuerwehr in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, kann es schnell zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn kommen. Es zeigt sich sogar, dass Klagen vor Gericht immer häufiger werden.

Differenzen im Arbeitsrecht bei Beamten der Feuerwehr

Klagt ein Beamte der Feuerwehr, richtet sich diese Klage nicht wie im normalen Arbeitsverhältnis üblich an den Geschäftsführer, sondern direkt an seinen Dienstherrn, also dem Staat. Da es hierbei anonym zugeht, belastet eine Rechtsstreitigkeit nicht unmittelbar das Arbeitsverhältnis.

In den meisten Fällen wird eine Anfechtungsklage gestellt. Diese richtet sich bei Beamten der Feuerwehr gegen eine vom Dienstherrn erteilte Maßnahme wie der Versetzung. Das Ziel dabei ist es, dass diese Maßnahme bzw. der Verwaltungsakt wieder aufgehoben werden soll.

Die Verpflichtungsklage hingegen bezieht sich auf einen abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakt. Hierbei ist das Ziel das Erwirken einer Genehmigung, Erlaubnis oder Zulassung. Bei der Feststellungsklage versucht der Beamte der Feuerwehr ein Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen. Letztlich soll die Leistungsklage den Dienstherrn zu einer Leistung oder Unterlassung einer Leistung verurteilen.

Die Vorgehensweise bei Rechtsstreitigkeiten

Sollten Sie als Beamte der Feuerwehr mit einer Entscheidung Ihres unmittelbaren Vorgesetzten nicht einverstanden sein, müssen Sie den vorgeschriebenen Dienstweg einhalten, um gegen diese Entscheidung rechtliche Schritte einzuleiten. In dem Fall müssen Sie also zuerst Widerspruch einlegen und die Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Erhalten Sie eine Zurückweisung, bleiben drei Monate Zeit, um die Angelegenheit zu regeln. Andernfalls können Sie vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Das Widerspruchsverfahren ist jedoch nicht in allen Bundesländern gleich geregelt. In einigen können Sie auch sofort Klage erheben. Für eine Klage wenden Sie sich an die Verwaltungsbehörden und -gerichte.

Pflichtverletzungen in dienstlichen Bereichen

Pflichtverletzungen sind sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis möglich.

Im Außenverhältnis

Beamte sind im Gegensatz zu Arbeitnehmern selbst für Schäden verantwortlich, die im Laufe der Dienstzeit entstehen. Sollte es zu einem Schaden gekommen sein, richten sich die Ansprüche an den Dienstherrn, der Sie bei Verdacht auf eine Pflichtverletzung jederzeit im Rahmen der Amtshaftung in Regress nehmen kann.

Steht ein vermutetes Dienstvergehen im Raum oder es ist zu gravierenden, privaten Verfehlungen gekommen, kann auch ein Disziplinarverfahren gegen einen Beamten der Feuerwehr eingeleitet werden. Das ist jedoch nach § 48 Beamtenstatusgesetz nur dann der Fall, wenn der Beamte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Vorsätzlich heißt, dass absichtlich und im Bewusstsein der Strafbarkeit herbeigeführte Ereignisse bzw. deren Folgen in Kauf genommen wurden. Handelt der Beamte der Feuerwehr grob fahrlässig, hat dieser seine Sorgfaltspflicht verletzt und die offensichtlichen Folgen unbeachtet gelassen.

Im Innenverhältnis

Im Innendienst können Pflichtverletzungen unmittelbar oder mittelbar gegenüber dem Dienstherrn auftreten. Mittelbar bedeutet in diesem Zusammenhang Schäden durch einen Beamten der Feuerwehr von dienstlich genutzten Gegenständen. Unmittelbare Schäden beziehen sich auf die Folgen, die durch eine Handlung des Beamten ausgelöst werden.

Im privaten Bereich

Nicht nur innerhalb des Dienstes kann es zu Differenzen und Streitigkeiten kommen. Das kann ebenso den privaten Bereich betreffen. Schneller als einem manchmal lieb ist, findet man sich vor Gereicht wieder, obwohl man vielleicht nur in einen Autounfall verwickelt war oder mit dem Nachbarn einen Streit hat.

Sollte man in solchen Situationen keinen fachmännischen Beistand haben, kann das schnell zu immensen finanziellen Belastungen führen. Entscheidet der Richter zugunsten der gegnerischen Partei, bleiben Sie als Beamter der Feuerwehr nicht nur auf den eigenen Kosten sitzen, sondern müssen auch die Kosten der gegnerischen Seite wie für Anwalt, Sachverständigen, Gutachter und Zeugen tragen.

Die Rechtsschutzversicherung für Beamte der Feuerwehr

Sie als Beamte der Feuerwehr sind vor solchen rechtlichen Auseinandersetzungen nicht gefeit und ob verschuldet oder unverschuldet, die Gefahr einer Rechtsstreitigkeit besteht immer. Dabei zeigt sich, dass es ohne einen Rechtsbeistand schwer sein wird, sein Recht zu verteidigen. Ein Anwalt ist daher zwingend notwendig, aber meist mit hohen Kosten verbunden, die schnell zu einer finanziellen Belastung werden können. Daher kommt es häufig vor, dass viele ohne professionelle Hilfe klagen und dann Entscheidungen akzeptieren, mit denen sie eigentlich nicht einverstanden sind.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden wissen, dass das nicht sein muss. Mit der Rechtsschutzversicherung für Beamte der Feuerwehr brauchen Sie nicht auf Ihr Recht zu verzichten und aus mangelnden Rechtskenntnissen scheitern.

Bedenken Sie dabei immer, dass Gesetze und Rechte für Laien einfach nicht transparent sind. Ein Anwalt mit seiner Fachkompetenz ist daher bei jeder Rechtsstreitigkeit unverzichtbar.

Rechtsschutzversicherung vom Spezialisten für Beamte der Feuerwehr

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind Spezialisten für Versicherungen im Öffentlichen Dienst. Beim Thema Rechtsschutzversicherung für Beamte der Feuerwehr kooperieren wie mit den Experten von ROLAND. So garantieren wir Ihnen den bestmöglichen Rechtsschutz und eine umfassende Vertretung der Interessen von Ihnen als Beamte der Feuerwehr. Und das alles zu attraktiven Konditionen.

Alle Leistungen der ROLAND Rechtsschutzversicherung können Sie ganz flexibel an Ihren persönlichen Bedarf anpassen.

Das sind die Vorteile der ROLAND Rechtsschutzversicherung im Überblick:

  • Sie erhalten ein flexibles Baustein-System.
  • Es handelt sich um eine Familienversicherung: Ehe-/ Lebenspartner können mitversichert werden, unter Umständen auch die Eltern.
  • Auch Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und keine dauerhafte Berufstätigkeit ausüben.
  • Sind Sie alleinerziehend, erhalten Sie beitragsreduzierte Single-Verträge.
  • Es können Selbstbeteiligungen in verschiedenen Varianten vereinbart werden.

Das sind die Leistungen der ROLAND Rechtsschutzversicherung

  • Sie erhalten im Ernstfall eine Kostenübernahme von bis zu 1 Mio. € für einen unabhängigen Anwalt sowie für das Gerichtsverfahren, Gutachter und Zeugen.
  • Die Absicherung ist weltweit möglich.
  • Bei Bedarf besucht Sie der Anwalt zu Hause oder im Krankenhaus.
  • Sichern Sie sich eine Bonus-Rechtsberatung: Nach drei schadenfreien Jahren haben Sie Anspruch auf persönliche Beratung zu einem Thema Ihrer Wahl – für bis zu 1.000 € im Jahr.
  • Zusätzlich bekommen Sie eine Kostenübernahme von bis zu 10.000 € jährlich für einen Mediator.
  • Sie haben Zugriff auf JurLine, die kostenlose telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich.

Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden prüft jede Klage und weist ungerechtfertigte Anschuldigungen professionell zurück und wahrt damit Ihren Ruf als Beamter der Feuerwehr.

Sie profitieren von einem individuellen Rechtsschutz mit maßgeschneidertem Service dank des innovativen Baustein-Systems der ROLAND Rechtsschutzversicherung. So genießen Sie immer genau den Schutz, der sich optimal Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation anpasst.

Die Bausteine der Rechtsschutzversicherung

  • Baustein Beruf, wenn beispielsweise Verteidigung gegen den Vorwurf eines Dienstvergehens nötig sind.
  • Baustein Verkehr, der für Sie bei Schadenersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall einspringt.
  • Baustein Immobilie wie bei überhöhten Mietforderungen Ihres Vermieters oder plötzlicher Kündigung Ihres Mietvertrags.

Unsere Ergänzungsbausteine:

  • Plus Privat mit höheren Versicherungssummen.
  • JurWay privat als Service-Paket für alle Rechtsfragen auf verschiedenen Kommunikationswegen.
  • StrafrechtPlus privat, immer dann, wenn man Ihnen eine vorsätzliche Straftat vorwirft.
  • 55+ Zielgruppenbaustein, der zum Beispiel greift, wenn Ihnen zustehende Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung oder Ihrer Beihilfe verweigert werden.

Möchten Sie Ihr Recht durchsetzen, ist das nicht nur eine Wissensfrage über bestehende Gesetze, sondern ebenso eine Kostenfrage. Die Kosten für Rechtsanwalt, Sachverständigen und Gericht zeigen sich oft als immens hoch und viele verzichten daher darauf für ihr Recht zu kämpfen. Nutzen Sie daher die ROLAND Rechtsschutzversicherung und sichern Sie sich vor den hohen finanziellen Belastungen. Mit uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden und der ROLAND Rechtsschutzversicherung haben Sie zwei zuverlässige Partner an Ihrer Seite, die sich für Ihre Anliegen einsetzen.

Es kann immer dazu kommen, das auf einmal ungerechtfertigte Vorwürfe im Raum stehen. Mit der Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden wehren Sie als Beamte der Feuerwehr diese ab und müssen damit kein privates Vermögen angehen.

Die Rechtsschutzversicherung von ROLAND trägt dabei alle Kosten für Gericht, Zeugen, Gutachter, Sachverständige und Anwälte. Selbst die Ausgaben der gegnerischen Partei können übernommen werden.

Ihre Vorteile mit der ROLAND Rechtsschutzversicherung:

  • 24 Stunden, 7 Tage die Woche immer erreichbar, auch über den Online-Kunden-Service
  • Keine Kostenrisiken: Übernahme der Kosten eines unabhängigen Anwalts, des Gerichtsverfahrens, Gutachter und Zeugen
  • Rechtsauskunft schnell und einfach durch JurLine mit telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt

Das Risiko der Kündigung des Dienstverhältnisses kann vor allem Beamte der Feuerwehr auf Widerruf oder Probe treffen. Sollte es hier zu einem Rechtsstreit kommen, benötigen Sie professionelle Unterstützung von Versicherungsspezialisten bei Ihren Rechts- und Arbeitsrechtsfragen. Die ROLAND Rechtsschutzversicherung bietet ebenso Dienstanfängern und Berufseinsteigern im Öffentlichen Dienst umfangreiche Leistungen, die sich flexibel und individuell an die persönliche Situation anpassen lassen.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung setzen Sie sich gleich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne umfassend und unverbindlich. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind gerne für Sie da.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Feuerwehr

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