Gesetzliche Krankenversicherung – Grundwissen Lehrer
Die Krankenversicherungspflicht gehört in Deutschland zu den fest verankerten Grundsätzen der Sozialversicherungspflicht. Jeder, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss erst einmal auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Ausgenommen davon sind alle Personen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und auch sonst kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben. Das sind:
- Selbstständige
- Beamte
- Studenten
Diese Personengruppen sind nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung angewiesen, sondern können frei wählen, ob sie lieber eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen möchten. Als Lehrer im Angestelltenverhältnis sind Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt und damit erst einmal ebenfalls pflichtversichert. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung kommt die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer mit einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskatalog daher, von dem nur die wenigsten Versicherungen überhaupt abweichen. Die Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer sind grundsätzlich sehr pauschaliert – was das genau bedeutet, werden wir im Folgenden einmal näher erläutern.
Die gesetzliche Krankenversicherung – ein fester Leistungskatalog zu kalkulierbaren Konditionen
Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in einer gesetzlichen Pflichtversicherung müssen Sie Monat für Monat einen festgeschriebenen Beitrag an die GKV entrichten. Dieser liegt bei 15,5 % Ihres Bruttoentgeltes. Das bedeutet, dass es letztlich vollkommen egal ist, wie oft Sie Ihre Krankenversicherung wirklich nutzen – die Beiträge sind für Sie immer an Ihrem Einkommen bemessen. Wenn Sie zu en Geringverdienern gehören, zahlen Sie nur wenige Beiträge – Besserverdiener zahlen vergleichsweise hohe Beiträge.
Das bringt einen Vor- und einen gewaltigen Nachteil. Der Vorteil ist natürlich, dass die Kosten immer kalkulierbar sind. Die wissen genau, was Sie zahlen – und da die Beiträge zur Krankenversicherung direkt von Ihrem Bruttolohn abgeführt werden, bekommen Sie das Geld gar nicht erst in die Hand. So kann es nie zu Beitragsrückständen kommen. Der pauschalierte Beitrag wurde so festgelegt, um eine Verteilung der Lasten auf alle Schultern zu gewährleisten. So soll in diesem Fall derjenige, der ein höheres Einkommen hat, die Kosten für denjenigen der ein sehr niedriges Einkommen hat, mittragen.
Der Nachteil dabei liegt auf der Hand: Die Kosten sind weder nachvollziehbar noch sind sie für den einzelnen fair. Der eine mag von vergleichsweise niedrigen Beiträgen profitieren während der andere überzogen hohe Beiträge zu entrichten hat, nur weil er womöglich aufgrund einer besseren Ausbildung und eines höheren Abschlusses ein deutlich höheres Einkommen erzielt. Was als soziale Gerechtigkeit gedacht ist, sorgt letztlich für eine starke Belastung der Besserverdiener, um die breite Masse der Versicherten finanzieren zu können. Dafür erhalten Sie, passend zu dem pauschalierten Preis, auch nur pauschalierte Leistungen. Diese sind in der Regel so zusammengeschnitten worden in den letzten Jahren, dass wirklich in allen Bereichen nur noch das Notwendigste an Leistungen getragen wird. Damit steht der Leitungsumfang, vor allem bei Personen mit einem höheren Einkommen, in keiner Beziehung zu den gezahlten Beiträgen.
Viele gesetzlich Versicherte sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, die teilweise auf das Nötigste begrenzte Leistungen der GKV durch private Zusatzversicherungen aufzubauen. Natürlich verursacht auch das wieder Kosten – eine gute Versorgung im Krankheitsfall ist vielen dieses Geld aber wert. Gern beraten unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Sie zu allen Fragen rund um das Thema gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer und zu möglichen Zusatzversicherungen. Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch, die passende gesetzliche Krankenversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und die am besten hierzu passenden privaten Zusatzversicherungen herauszufiltern.
Gibt es eine Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer zu verlassen?
Wie erwähnt besteht für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte die Pflicht, in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein. Doch davon gibt es eine Ausnahme. Wenn Sie ein Jahreseinkommen erzielen, dass oberhalb der Jahresbeitragsentgeltgrenze liegt, haben Sie das Recht selbst zu entscheiden, ob Sie sich freiwillig weiter gesetzlichen krankenversichern möchten oder ob Sie die Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen wollen. Die entsprechende Einkommensgrenze lag im Jahr 2017 bei Brutto 57.600 Euro. Nur wenn Sie diese Einkommensgrenze überschreiten, haben Sie als tariflich beschäftigter Lehrer die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen. Die Vorteile dabei liegen auf der Hand. Bessere Leistungen zu einem fairen und vor allem nachvollziehbaren Preis. Der Nachteil dabei ist der, dass jemand, der die gesetzliche Krankenversicherung einmal verlassen hat, in dieser in der Regel nicht mehr aufgenommen wird.
Hat die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer überhaupt irgendwelche Vorteile?
Die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer hat nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile. Der wichtigste Punkt ist hierbei sicherlich, dass Sie als Berufseinsteiger eben auch in den Genuss der eher niedrigen Beiträge kommen. Dazu kommt, dass Sie, wenn Sie eine Familie gründen, hier die Sicherheit haben, dass Ihre Kinder und ggfls. auch Ihr Partner, wenn dieser kein eigenes Einkommen erzielt oder das Einkommen unterhalb der Minijobgrenze liegt, im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert sind.
Das Konstrukt der Familienversicherung ist dabei im Prinzip der eine große und beinahe unbezahlbare Pluspunkt der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie beispielsweise drei Kinder haben und Ihr Ehepartner übt lediglich einen Minijob aus, sind alle vier über Sie als Hauptversicherungsnehmer im Rahmen einer Familienversicherung krankenversichert – ohne dass dies für Sie weitere Kosten verursachen würde. Als privat Versicherter müssten Sie für jedes Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung abschließen. Insofern ist die Beitragsgestaltung gerade für Familien mit Kindern ein echter Pluspunkt.
Fazit: Wie können Sie das Beste aus Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer machen?
Viele Lehrer, die als tariflich beschäftigte Lehrer eingestellt werden, kommen mit dem Erreichen entsprechender Erfahrungsstufen irgendwann in den Einkommensbereich, der Sie berechtigt zu entscheiden, ob Sie gesetzlich krankenversichert bleiben möchten oder ob Sie lieber in eine private Krankenversicherung wechseln wollen. Bis dahin kommen Sie bei Bedarf in den Genuss einer Familienversicherung und haben die Möglichkeit, den teilweise doch eher rudimentären Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung über private Zusatzversicherungen, sowohl für ambulante Behandlungen als auch für stationäre Krankenhausaufenthalte, aufzubessern.
Gern beraten unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Sie umfassend zu dem Thema gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer, suchen Ihnen passende gesetzliche Versicherungen raus und helfen Ihnen dabei, die Zusatzversicherungen zu finden, die Sie benötigen, um sich wirklich rundum gut abgesichert zu fühlen. Wenn Sie die entsprechende Entgeltgrenze überschreiten, stehen wir Ihnen gern auch beratend und mit entsprechenden Angeboten zur Seite, wenn Sie die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer verlassen und sich lieber privat versichern möchten.
FAQ gesetzliche Krankenversicherung – Grundwissen für Lehrer
Wer berät mich am besten zum Thema gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer?
Es gibt eine Menge Möglichkeiten für Lehrer sich in Sachen Versicherungen beraten zu lassen. Natürlich sind da die verschiedenen Versicherungsvertreter unterschiedlicher großer Versicherer. Diese werden Ihnen natürlich in erster Linie die eigenen Produkte empfehlen. Alternativ gibt es zahlreiche freie Versicherungsberater, die in der Regel einen umfassenden Versicherungsvergleich mit Ihnen vornehmen und Ihnen am Ende die Versicherung empfehlen, die in diesem Vergleich am besten abgeschnitten hat. Aber Vorsicht – viele dieser freien Versicherungsvertreter schauen in erster Linie auf die Beiträge. Diese sind zwar wichtig – immerhin wollen Sie ja nicht zu viel bezahlen – aber grade bei einer Zusatzversicherung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung kann es manchmal Sinn machen für bessere Leistungen ein paar Euro mehr in die Hand zu nehmen.
Als ausgewiesener Partner für den öffentlichen Dienst hat die DBV mehr als 120 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet vorzuweisen. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden beraten Sie gern umfassend zu allen Fragen, rund um die gesetzliche Krankenversicherung und zu allen Möglichkeiten, die sich Ihnen in Sachen freiwillige Zusatzversicherung bieten.
Worauf gilt es bei einer Versicherung für Lehrer zu achten?
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben Sie erst einmal nur die Möglichkeit, sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden. Die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer unterscheidet sich dabei in keinster Weise von der für andere Berufsgruppen. Allerdings gibt es trotzdem bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung den einen oder anderen Bereich, in dem diese mehr bietet, als der gesetzliche Pflichtkatalog hergibt. Manche Versicherungen bieten inzwischen zusätzliche Leistungen für Kinder, andere bieten interessante Bonusprogramme für Sport und einen gesunden Lebensstil. Vergleichen Sie mehrere Versicherungen, bevor Sie sich für eine entscheiden. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden helfen Ihnen gern dabei.
Etwas anderes ist es, wenn Sie auf der Suche nach der passenden privaten Zusatzversicherung sind. Zum Beispiel für Zahnersatz und Sehhilfen. Oder für verbesserte Leistungen im Falle eines Krankenhausaufenthaltes. Dann gilt es natürlich genau die einzelnen Leistungen und die entsprechend anfallenden Beiträge zu vergleichen. Fallen Selbstbehalte an? Gibt es irgendwelche anderen Schlupflöcher? Auch hierstehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern mit Rat und Tat zur Seite.
Kann ich als Lehrer die Krankenversicherung jederzeit wechseln?
Die gesetzliche Krankenversicherung können Sie nicht zu jederzeit wechseln. Damit sie überhaupt von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine andere wechseln können, müssen Sie erst für einen festgelegten Zeitraum Mitglied bei dieser Kasse gewesen sein. Bei vielen Kassen ist es so, dass Sie als Mitglied, wenn Sie mitteilen, dass Sie die Kasse verlassen möchten, noch einmal das eine oder andere besondere Angebot bekommen. Das kann ein besonderes Prämienangebot sein oder eine zusätzliche Leistung, die nicht jedem Versicherten offensteht. So versuchen inzwischen auch einige gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Kunden zu halten.
Wenn Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer in die private Krankenversicherung wechseln möchten, dann geht das nur, wenn Sie ein Jahreseinkommen erzielen, das oberhalb der Einkommensgrenze für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte liegt. Bei einem Einkommen jenseits dieser Grenze sind Sie berechtigt, frei zu wählen ob Sie eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung bevorzugen. Dabei gilt es abzuwägen, dass Sie als privat Versicherter natürlich in den Genuss besserer Leistungen kommen – eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel aber ausgeschlossen ist.
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer?
Die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer kostet aktuell 15,5 % von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen. Die Versicherer sind berechtigt in Phasen hoher Kosten auch Zusatzbeiträge zu erheben – eine Möglichkeit die tatsächlich auch einige Versicherer nutzen. Die genauen Kosten errechnen sich aber letztlich immer an Hand Ihres Einkommens.
Wenn Sie sich als Beamter entscheiden, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, tragen Sie den Höchstsatz für gesetzlich Krankenversicherte. Da Sie diesen ohne finanzielle Zuschüsse durch Ihren Dienstherrn tragen müssen und Ihre Beihilfeansprüche dadurch ebenfalls zum Erliegen kommen, kann eine solche Konstellation finanziell betrachtet kaum von Vorteil sein.
Sind Lehrer automatisch krankenversichert?
In Deutschland herrscht Sozialversicherungspflicht. Zu den Pflichtversicherungen zählt dabei auch die Krankenversicherung. Wenn Sie tariflich beschäftigter Lehrer sind, sind Sie automatisch erst einmal in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert – Ihr Dienstherr muss Sie entsprechend bei einer Versicherung anmelden und die Hälfte der Beiträge für Sie entrichten. Sind Sie verbeamtet haben Sie Anspruch auf die Beihilfe von Seiten Ihres Dienstherrn. Zusätzlich können Sie sich mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung, gegen die von der Beihilfe nicht abgedeckten Kosten absichern. Im Endeffekt kann man also sagen, dass Sie als Lehrer, so wie jeder andere Berufstätige auch, im Prinzip auf jeden Fall krankenversichert sind. Automatisch sind Sie es insofern nicht, als das Sie die Anmeldung zu einer Krankenversicherung eigenständig vornehmen müssen, damit diese Sie als Mitglied führt.
Wie finde ich die beste gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer?
Die beste gesetzliche Krankenversicherung für eine ganze Gruppe von Menschen gibt es nicht. Die Suche nach der billigsten gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer scheidet aus, da Sie in jedem Fall mindestens 15,5 % Ihres Bruttoeinkommens an Beiträgen für die Krankenversicherung entrichten müssen. Bleibt die Frage, welche gesetzliche Krankenversicherung welche zusätzlichen Leistungen anbietet. Hier heißt es dann entsprechende Angebote vergleichen. Sie haben keine Lust, sich durch umfangreiche Versicherungsbedingungen und Leistungskataloge zu wühlen?
Das ist nur allzu verständlich. Und dazu auch noch gar nicht möglich. Denn unsere Experten der DBV Deutsche Beamten Versicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden stehen Ihnen gern helfend zur Seite, wenn es darum geht, die passende gesetzliche Krankenversicherung zu finden. Wenn Sie dann auch noch eine freiwillige Zusatzversicherung suchen, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt, helfen wir Ihnen natürlich auch gern dabei.
Was muss ich als gesetzlich krankenversicherter Lehrer im Krankheitsfall tun?
Erst einmal gehen Sie wie jeder andere Arbeitnehmer auch zum Arzt und lassen sich entsprechend behandeln. Dann kurieren Sie sich aus und tun alles, um so schnell wie möglich wieder gesund zu werden. Denn mit allen anderen Abläufen haben Sie als gesetzlich Versicherter nichts weiter zu tun. Ihr Arzt wird die Rechnung für die Behandlung an Ihre Krankenkasse schicken. Diese wird die Rechnung dann entsprechend begleichen, ohne dass Sie jemals etwas davon bemerken. Gleiches gilt für die Rechnungen für Medikamente – von dem Zuzahlungsbetrag, den Sie direkt in der Apotheke zuschießen müssen, einmal abgesehen.
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
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