DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Unfallversicherung für Lehrer

Unfallversicherung – Grundwissen Lehrer

Ein Unfall ist oftmals schneller passiert, als man meinen mag. Schon allein die Definition für einen Unfall ist dabei eindeutig. Denn ein Unfall wird definiert als: „Ein Ereignis, das in keiner Weise vorhersehbar und abzuwenden ist. Es wirkt von außen auf den Körper ein und geschieht unfreiwillig.“ 

Das zeigt klar, dass ein solcher Unfall eigentlich immer unvorhergesehen kommt und Sie daher im wahrsten Sinne des Wortes auf dem falschen Fuß erwischen kann. In schweren Fällen kann ein solcher Unfall zu echten Problemen in Sachen Existenz führen. Doch so schlimm muss es noch nicht einmal sein. Es reicht schon, wenn Sie aufgrund Ihres Unfalls eine Weile im Krankenhaus bleiben und danach zwei bis drei Monate einkalkulieren müssen, um wieder auf die Beine zu kommen. Dadurch werden Sie Ihre Anstellung als Lehrer nicht verlieren. Aber wenn Sie tariflich beschäftigt sind, endet Ihre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach sechs Wochen – das bedeutet, dass Sie in diesem Fall ins Krankengeld rutschen würden. 

Das kann vor allem in Fallkonstellationen, in denen ein Alleinverdiener in einer Familie einen Unfall hat zu schwerwiegenden Finanziellen Folgen für die ganze Familie führen. Wenn die laufenden Kosten weiter anfallen, wie die Rate fürs Haus oder die Miete, die Kosten für Fahrzeuge usw. aber nur noch gut 2/3 Ihres Einkommens zur Verfügung stehen, werden Sie das schnell merken. Damit Sie eine solche Situation nicht gänzlich unvorbereitet trifft, empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen, sich auf jeden Fall einmal näher mit dem Thema Unfallversicherung für Lehrer zu befassen.

Besteht denn kein Anspruch auf eine gesetzliche Unfallversicherung?

Im Falle eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit, während des Unterrichts oder wenn Sie eine Klasse auf einer Klassenfahrt als Betreuer begleiten, sind Sie natürlich ebenso abgesichert, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Wer genau die Absicherung trägt ist davon abhängig, ob Sie an einer privaten oder einer staatlichen Schule beschäftigt sind – das macht aber letztlich keinen Unterschied. Im Fall eines solchen Wege- oder Arbeitsunfalls kommen Sie in aller Regel auch in den Genuss einer besseren und schnelleren Behandlung und werden in Sachen Reha auch mehr gefördert. Doch die allermeisten Unfälle passieren nicht auf der Arbeit, sondern im privaten Haushalt oder in der Freizeit. Ob es das Fußballspiel mit Freunden ist, bei dem Sie sich plötzlich einen komplizierten Knöchelbruch zuziehen, oder der Versuch im Garen die besten Kirschen aus der Baumkrone zu ernten, bei dem Sie von der Leiter fallen – in all diesen Fällen springt keine staatliche Stelle für Sie ein. Hier sind Sie auf sich gestellt und kommen in der Regel nur in den Genuss der Leistungen, die Ihre Krankenversicherung Ihnen bietet.


Was genau habe ich denn von einer privaten Unfallversicherung? 

Erst einmal ist es natürlich wichtig, sich mit verschiedenen Angebote auseinanderzusetzen und für sich selbst das Angebot herauszufiltern, das wirklich am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamten Versicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden helfen Ihnen gern dabei. Grundsätzlich können Sie bei den meisten guten privaten Unfallversicherungen aber mit einem breiten Portfolio an möglichen Leistungen rechnen. Wie genau Ihre Unfallversicherung dabei aufgebaut ist, ist natürlich auch ein gutes Stück weit davon abhängig, für welche Variante Sie sich entscheiden. 

Tritt beispielsweise bei Ihnen im Rahmen eines Unfalls eine bleibende körperliche oder psychische Beeinträchtigung ein, erhalten Sie in vielen Fällen eine Einmalzahlung, die von der vorher vereinbarten Versicherungssumme abhängt. Auch eine Zahlung in Abhängigkeit zu einem möglichen Behinderungsgrad kann bei Abschluss der Versicherung vereinbart werden. Im Falle einer Invalidität erhalten Sie eine vorher vereinbare Invaliditätssumme. Je nachdem ob Sie eine Vollinvalidität oder nur eine Teilinvalidität erlitten haben, variiert die Summe, die Ihnen letztlich wirklich ausgezahlt wird. Wie schwer die Invalidität genau ist, entscheidet ein behandelnder Arzt. Seine Diagnose legt letztlich auch die vom Versicherer anerkannte Schwere der Beeinträchtigung fest. Als Hilfsmittel für den behandelnden Arzt gilt die Gliedertaxe des Versicherers. In den Vertragsbedingungen Ihrer privaten Unfallversicherung finden Sie die Gliedertaxe, die ganz klarfestlegt, wie viel Prozent der ausgemachten Invaliditätssumme Sie bei einem Unfall erhalten. Dabei geht es um Verletzungen von einzelnen Körperteilen, die nach „Wichtigkeit“ sortiert sind. Dazu kommt die Frage, ob diese verloren gegangen sind, oder funktionsunfähig gemacht wurden. Auch eine teilweise Funktionsunfähigkeit kann relevant werden.

Jedem Körperteil ist dabei eine gesonderte Prozentzahl zugewiesen, die zur Berechnung der Versicherungsleistung dienst. Ein Auge beispielsweise wird mit 50 % taxiert und das Ohr mit 30 %. Im Fall des Arms macht man einen Unterschied dazwischen,  ob es sich um einen Bereichen zwischen Schultergelenk (70 %) und dem Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks (60 %) handelt. Selbst der Verlust des Geschmackssinns (5 %) oder des Geruchssinns (10 %) ist in dieser Gliedertaxe berücksichtigt. Die Prozentwerte können von Anbieter zu Anbieter variieren du werden teilweise von Seiten der Versicherer auch mit gewisser Regelmäßigkeit angepasst. Unsere Experten von der der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden helfen Ihnen gern bei einem umfassenden Vergleich der verschiedenen Tarife am Markt. 

Von Vorteil sind dabei natürlich beispielsweise Anbietern, die nicht nur Einmalzahlungen anbieten. Abhängig vom Anbieter und dem von Ihnen gewählten Tarif können Sie gegen höhere Beiträge auch extra Leistungen abschließen. Zumeist in einer Unfallversicherung enthalten sind dabei allerdings die folgenden Leistungen:

  • Krankenhaustagegeld bei einem stationären Krankenhausaufenthalt
  • Sie bekommen eine lebenslange Unfallrente zur regelmäßigen finanziellen Entlastung
  • Bei schweren Verletzungen sind Sofortzahlungen vorgesehen.
  • Für kosmetische Operationen erhalten Sie finanzielle Unterstützung
  • Übernahme von Bergungs- und Transportkosten
  • Im Todesfall werden für die Hinterbliebenen Zahlungen geleistet

Fazit: Eine Unfallversicherung ist wichtig – allein schon, um dauerhafte Existenzsicherheit zu schaffen

Niemand wünscht sich einen Unfall – und doch kommt es täglich im Haushalt und auf der Straße zu zahllosen Unfällen, teilweise mit erheblichen gesundheitlichen Folgen. Um sich effektiv vor den Folgen eines möglichen Unfalls zu schützen, brauchen Sie eine umfassende Unfallversicherung. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden helfen Ihnen gern dabei, die passenden Tarife für Ihren Bedarf zu finden. Damit Sie und Ihre Familie auch im Fall eines Unfalls wirklich rundum abgesichert sind und nicht schon nach wenigen Wochen erste Existenzängste aufkommen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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