DBV Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer – Dresden – Beamte im Ruhestand

Als Beamter der Polizei stehen Sie grundsätzlich in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Durch die Übernahme in das Beamtenverhältnis können Sie eine Besoldung, Krankheitsfürsorge und Ruhegehalt beanspruchen. Durch den Status Beamter auf Lebenszeit bleiben Sie Beamter, auch wenn man Sie in den Ruhestand versetzt.

Zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn existiert ein Leben lang ein besonderes Treueverhältnis mit Rechten und Pflichten. Unter anderem muss Sie Ihr Dienstherr ein Leben lang finanziell absichern. Als Beamter im aktiven Dienst können Sie eine Krankheitsfürsorge beanspruchen, während Sie als Beamter im Ruhestand der Polizei eine adäquate Versorgung in Ihrem Lebensabend beanspruchen können. Aufgrund der Ihnen zustehenden Alimentation erhalten Sie eine Kombination aus Ihrer Grundabsicherung der gesetzlichen Rentenversicherung und einer zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge.

Eine Alimentation für Beamte im Ruhestand der Polizei versteht sich inklusive:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • Leistungen, die sich auf die Familie und Pflege beziehen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Besonderheiten für Beamte im Ruhestand im Detail

Beamtenversorgung und Ruhegehalt

Wenn Sie als Beamter auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden oder man Ihnen das Ruhegehalt aberkennt, erlischt die beamtenrechtliche Versorgung. Der Bund und die Bundesländer übernehmen die Beamtenversorgung, die zum Beispiel die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge aus dem laufenden Haushalt bestreitet.

Leider fällt die Ihnen zustehende Beamtenversorgung, analog zur gesetzlichen Rente, zunehmend niedriger aus. Beispielsweise hat man im Jahr 2001 den Versorgungshöchstsatz für Beamte im Ruhestand um 3,25 & gekürzt, von 75 % auf 71,75 %. Aus diesem Grund möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden Ihnen die Relax- oder die Rürup-Rente wärmstens empfehlen. Damit sorgen Sie bereits sehr früh für das Alter oder eine Dienstunfähigkeit vor, eventuell kombiniert mit einem vorgezogenen Ruhestand. Das sind die Parameter zur Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes:

  • relevante Dienstbezüge und Dienstzeit für das Ruhegehalt
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Nach einer 40jährigen Dienstzeit haben Sie Anspruch auf den maximalen Gehaltssatz. Wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren immer im selben Amt Ihren Dienst verrichtet haben, wären das nach momentanem Stand 71,75 % Ihres letzten Einkommens. Falls Sie zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 45 Dienstjahre mit versorgungsrechtlich relevanten Zeiten nachweisen können, erhalten Sie Ihre Pension als Beamter im Ruhestand ohne Versorgungsabschläge. Wenn Sie den Höchstversorgungssatz von 71,75 % nicht überschreiten, erhalten Sie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und ein Erwerbseinkommen, ohne dass es auf das Ruhegehalt angerechnet wird.

Der Beamte im Ruhestand

Wenn Sie vor dem 01.01.1947 geboren wurden, kommt für Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze von 65 Jahren zur Anwendung. Die Altersgrenze wird schrittweise auf das 67. Lebensjahr erhöht, wenn Sie nach dem 31.12.1946 geboren wurden.

Falls Sie zu den Personen gehören, die nach dem 01.01.1964 auf die Welt kamen, unterliegen Sie in den meisten Bundesländern der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Falls Sie Polizei- oder Justizvollzugsbeamter sind, können Sie sich unbesorgt in dem Monat, in dem Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben, ohne Abschläge in den Ruhestand verabschieden lassen.

Wenn Sie als Polizeivollzugsbeamter 25 Jahre lang Ihren Dienst in einer Wechselschicht abgeleistet haben, können Sie zum Ende des Monats, in dem Sie das 61. Lebensjahr vollendet haben, Ihren verdienten Ruhestand antreten. Als Polizei- und Justizvollzugsdienstbeamter werden Sie aufgrund einer für Sie anwendbaren und besonderen Altersgrenze bereits relativ früh in den Ruhestand geschickt. Da Ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen, lässt man Ihnen neben dem Ihnen zustehenden Ruhegehalt einen Ausgleich zukommen.

Möglicherweise sind Sie als Beamter der Polizei schwerbehindert. In diesem Fall können könnten Sie einen Antrag stellen, um bereits vor der Vollendung des 62. Lebensjahrs in den Ruhestand versetzt werden zu können. Falls Sie diese Vorgehensweise nicht in Anspruch nehmen möchten, wäre eine offizielle Pensionierung ohne Abschläge nicht vor dem 65. Lebensjahr möglich.

Weitere Gründe zur Versetzung in den Ruhestand wären:

  • eine dauerhafte Dienstunfähigkeit
  • Auf Antrag ab dem vollendeten 63. Lebensjahr, allerdings müssten Sie einen Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro Kalendermonat hinnehmen.
  • Als Folge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung, wenn Sie Beamten auf Probe sind.

Anspruch auf Ruhegehalt

Nach einer fünfjährigen Dienstzeit haben Sie als Beamter im Ruhestand der Polizei den ersten Anspruch auf ein Ruhegehalt. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie sich ohne eigenes Verschulden eine Dienstbeschädigung zugezogen haben.

Falls Sie als Beamter der Polizei aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, aber das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann man Sie bei kompletter Wiederherstellung der Dienstfähigkeit wieder in das Amt berufen.

Vielleicht haben Sie für sich die Entscheidung getroffen, Ihre Beamtenlaufbahn ohne dienstliche Gründe einfach zu beenden. In diesem Fall können Sie Altersgeld beanspruchen, falls Sie keine Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wünschen. Allerdings unterliegen Sie der Voraussetzung, dass Sie eine Dienstzeit von sieben Jahren abgeleistet haben müssen, davon mindestens fünf Jahre beim Bund als Dienstherr. Für die Höhe des Altersgeldes sind die letzten Bezüge und die geleistete Dienstzeit maßgebend. Grundsätzlich wird Ihnen Altersgeld erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt.

Sie können kein Ruhegehalt beanspruchen, bei:

  • Entlassung
  • Verlust der Beamtenrechte
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Unterhaltsbeitrag

Wenn Sie als Beamter der Polizei in den ersten fünf Dienstjahren dienstunfähig werden oder die gesetzliche Altersgrenze erreichen, werden Sie entlassen. Das gilt gleichermaßen für Beamte auf Probe, die die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erreicht haben. Es besteht kein Anspruch auf ein Ruhegehalt, so dass nach Belieben ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes gezahlt werden kann.

Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand

Falls eine Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall eintritt, steht Ihnen laut Beamtenversorgungsgesetz ein Unfallruhegehalt und eine Mindestversorgung als Beamter der Polizei zu. Damit sollen finanzielle Probleme vermieden werden. Eine Versorgung, in Abhängigkeit vom Amt, sieht mindestens 35 % Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge vor.

Vom Amt unabhängig wird Ihnen eine Mindestversorgung von 65 % Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zugestanden. Grundsätzlich erhalten Sie die jeweils höhere Mindestversorgung. Wenn Sie einen Dienstunfall erlitten haben, der zur vorzeitigen Dienstunfähigkeit führte, steht Ihnen ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67 % zu.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Um eventuelle Versorgungslücken auszugleichen sollten Sie sich unverbindlich von Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden beraten lassen. Wir sind gerne für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
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01067 Dresden
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